KVdR-Rechner: 9/10-Regel prüfen
Erfülle ich die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner?
🏥 Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Sie wären pflichtversichert in der KVdR. Puffer: 2 Jahre, 1 Monat ohne GKV in der zweiten Hälfte wären noch unschädlich.
📊 Zeitachse: Erwerbsleben von 01.09.1985 bis 01.01.2027
Nur die zweite Hälfte zählt – Lücken in der ersten Hälfte sind unschädlich
🧮 So wird gerechnet
⚖️ Was der Unterschied kostet
Pflichtversichert (KVdR)
- • Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (Betriebsrente) und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V)
- • Mieten, Zinsen, Dividenden, private Renten und Riester bleiben beitragsfrei
- • Rentenversicherung trägt die Hälfte des Beitrags auf die Rente
Freiwillig versichert
- • Beiträge auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: auch Mieten, Kapitalerträge, Privatrenten (§ 240 SGB V)
- • Mindestbeitrag auch bei kleiner Rente (Mindestbemessung 1.318,33 €/Monat 2026)
- • Zuschuss der Rentenversicherung nur zur Rente selbst (§ 106 SGB VI)
Quellen
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Grundlage
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (9/10 der zweiten Hälfte), § 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V (3 Jahre je Kind), § 237 SGB V (Beiträge Pflichtversicherter), § 240 SGB V (freiwillig Versicherte), § 106 SGB VI (Zuschuss).
Berücksichtigt
Taggenaue Rahmenfrist von erster Erwerbstätigkeit bis Antragstellung, Halbierung, beliebig viele Lücken ohne GKV (Überschneidungen werden bereinigt), Kinderanrechnung, Puffer bzw. Fehlzeit, frühestes Antragsdatum mit erfüllter Regel.
Nicht berücksichtigt
Sonderregeln für Künstler/Publizisten (Nr. 11a), Ehezeiten bis 31.12.1988, abgeleitete Hinterbliebenenrenten, Vorrang anderer Pflichtversicherungen (§ 5 Abs. 8), Beitrittsvoraussetzungen der freiwilligen Versicherung (§ 9), konkrete Beitragshöhe.
Krankenversicherung der Rentner 2026: Die 9/10-Regel verständlich erklärt
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Kasse, sondern ein Versicherungsstatus: Wer als Rentner pflichtversichert ist, zahlt Beiträge nur auf Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen. Wer die Hürde nicht schafft, kann sich zwar meist freiwillig versichern – zahlt dann aber auf alle Einkünfte, auch auf Mieten, Zinsen und private Renten. Bei einer Zusatzrente oder vermieteten Wohnung macht das schnell mehrere Hundert Euro im Monat aus.
Die Hürde heißt Vorversicherungszeit und steht in § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V: Seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags müssen Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Unser KVdR-Rechner rechnet das taggenau aus, zeigt die Zeitachse und berücksichtigt die Kinderanrechnung – die Entscheidung selbst trifft am Ende die Krankenkasse.
So funktioniert die Rechnung in drei Schritten
Beispiel: Ausbildungsbeginn 1. September 1985, Rentenantrag 1. Januar 2027. Die Rahmenzeit umfasst 15.097 Tage (gut 41 Jahre), die zweite Hälfte beginnt am 2. Mai 2006 und dauert 7.549 Tage. Erforderlich sind 90 % davon: 6.794 Tage, rund 18 Jahre und 7 Monate. Wer in dieser Zeit durchgehend gesetzlich versichert war, hat einen Puffer von etwa 2 Jahren – so lange hätte er privat versichert sein dürfen, ohne den Status zu verlieren. Fünf Jahre privat (2015–2020) reißen die Grenze; mit zwei Kindern (6 Jahre Anrechnung) ist sie trotzdem erfüllt.
Was zählt als Versicherungszeit – und was nicht
- Zählt: Pflichtmitgliedschaft als Arbeitnehmer, freiwillige Mitgliedschaft (z. B. als Selbständiger in der GKV), Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, Elternzeit mit Familienversicherung, Studentenversicherung.
- Zählt nicht: private Krankenversicherung (auch als Beamter mit Beihilfe oder als gut verdienender Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze), Zeiten ohne Versicherung, Auslandsaufenthalte ohne deutsche GKV, Zeiten als Soldat mit freier Heilfürsorge.
Die Kinderanrechnung seit 2017
Seit dem 1. August 2017 werden je Kind drei Jahre auf die erforderliche Mitgliedszeit angerechnet (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V) – für Mütter und Väter, für leibliche Kinder ebenso wie für Stief- und Pflegekinder. Die Anrechnung erfolgt pauschal, unabhängig davon, ob Sie in der Kindererziehungszeit überhaupt eine Lücke hatten. Mit drei Kindern gleichen Sie so neun Jahre private Versicherung aus. Wer vor 2017 abgelehnt wurde und Kinder hat, kann die Prüfung erneut beantragen.
Pflichtversichert oder freiwillig: Der Beitragsunterschied
Pflichtversicherte Rentner zahlen den Beitrag auf die gesetzliche Rente je zur Hälfte mit der Rentenversicherung (§ 249a SGB V); Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen sind ebenfalls beitragspflichtig. Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen – und mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße (2026: 1.318,33 € im Monat). Wie hoch der Beitrag in Ihrem Fall ausfällt, zeigt der Rechner für die freiwillige Krankenversicherung; das Netto Ihrer Rente ermittelt der Rentensteuer-Rechner.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Rentenbeginn statt Antragsdatum
Die Rahmenfrist endet mit der Stellung des Rentenantrags, nicht mit dem ersten Rentenmonat. Wer den Antrag früh stellt, verkürzt die Rahmenfrist – das kann eine späte Lücke schädlich machen oder eine frühe unschädlich. Rechnen Sie beide Varianten.
Kurz vor der Rente in die GKV zurück
Wer sein halbes Erwerbsleben privat versichert war, rettet den KVdR-Status nicht durch eine Rückkehr in die GKV mit 54. Es zählt der Anteil an der gesamten zweiten Hälfte. Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV ohnehin nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Familienversicherung vergessen
Zeiten, in denen Sie beitragsfrei über Ihren Ehepartner familienversichert waren, sind vollwertige Vorversicherungszeit. Sie fehlen aber oft in den Unterlagen, weil keine eigenen Beiträge geflossen sind. Fordern Sie Mitgliedsbescheinigungen der damaligen Kasse an.
Hinterbliebenenrente: fremde Vorversicherungszeit
Bei einer Witwen- oder Witwerrente gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn der verstorbene Partner sie erfüllt hatte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Das kann Hinterbliebene in die KVdR bringen, die es aus eigenem Recht nicht schaffen würden.
Erwerbsminderungsrente zählt auch
Die 9/10-Regel gilt für jede Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – auch für Erwerbsminderungsrenten. Wer mit 50 erwerbsgemindert wird, hat eine kürzere Rahmenfrist, und die zweite Hälfte beginnt entsprechend früher.
❓ Häufig gestellte Fragen
Was besagt die 9/10-Regelung für die Krankenversicherung der Rentner?
Wer eine gesetzliche Rente beantragt, wird nur dann Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn er seit der ersten Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung war – als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Beispiel: 42 Jahre zwischen erstem Job und Antrag, zweite Hälfte 21 Jahre, erforderlich sind 18,9 Jahre GKV. Bis zu 2,1 Jahre ohne GKV wären unschädlich.
Wie werden Kinder bei der 9/10-Regel angerechnet?
Für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind werden drei Jahre auf die erforderliche Mitgliedszeit angerechnet (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V, seit 1. August 2017). Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen und unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde. Mit zwei Kindern gleichen Sie also sechs Jahre ohne gesetzliche Krankenversicherung in der zweiten Hälfte aus. Ausgenommen sind Adoptiv- und Stiefkinder, die bei Adoption bzw. Heirat bereits die Altersgrenzen der Familienversicherung überschritten hatten.
Zählt die Zeit als Beamter oder privat Versicherter?
Nein. Nur Zeiten als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Familienversicherter zählen. Zeiten mit privater Krankenversicherung – auch als Beamtin oder Beamter mit Beihilfe –, Zeiten ohne jede Krankenversicherung und Zeiten im Ausland ohne GKV sind Lücken. Entscheidend ist aber nur die zweite Hälfte des Erwerbslebens: Eine private Versicherung in jungen Jahren schadet nicht, wenn Sie in der zweiten Hälfte zu mindestens 90 % gesetzlich versichert waren.
Was passiert, wenn ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle?
Dann sind Sie nicht pflichtversichert, können sich aber meist freiwillig gesetzlich versichern (§ 9 SGB V) – oder bleiben privat versichert. Der Unterschied ist teuer: Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Freiwillig Versicherte zahlen auf ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private Renten und Riester-Auszahlungen (§ 240 SGB V), mindestens aber auf 1.318,33 € im Monat (2026). Den Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung gibt es in beiden Fällen nur zur gesetzlichen Rente.
Kann ich die 9/10-Regel durch einen späteren Rentenantrag noch erfüllen?
Manchmal ja. Der Rahmenzeitraum endet mit der Antragstellung – wer später beantragt, verschiebt die Mitte des Erwerbslebens nach hinten. Liegt Ihre Lücke ohne GKV kurz nach der Mitte, kann sie durch einen späteren Antrag in die unschädliche erste Hälfte rutschen, während hinten GKV-Zeit dazukommt. Der Rechner zeigt Ihnen das früheste Antragsdatum, ab dem die Regel erfüllt wäre – vorausgesetzt, Sie bleiben bis dahin gesetzlich versichert. Ein späterer Antrag verschiebt aber auch den Rentenbeginn; rückwirkend gibt es Rente nur für maximal drei Monate.
Wann beginnt die Rahmenfrist – ab der Ausbildung oder ab dem ersten richtigen Job?
Mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dazu zählt eine betriebliche Ausbildung oder Lehre ebenso wie eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach der Schule, nicht aber Schule oder Studium selbst. Auch eine kurze Beschäftigung mit 17 setzt die Rahmenfrist in Gang. Je früher die Rahmenfrist beginnt, desto früher liegt die Mitte – und desto mehr frühe Lücken werden unschädlich. Die Krankenkasse ermittelt den Beginn aus dem Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.
Wer entscheidet über die KVdR – Rentenversicherung oder Krankenkasse?
Die Krankenkasse. Mit dem Rentenantrag wird eine Meldung zur Krankenversicherung der Rentner ausgelöst; die Krankenkasse prüft anhand aller Versicherungszeiten, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist, und stellt den Versicherungsstatus fest. Wer den Bescheid für falsch hält, kann Widerspruch einlegen – häufige Streitpunkte sind der Beginn der ersten Erwerbstätigkeit und nicht erfasste Familienversicherungszeiten. Sammeln Sie deshalb Mitgliedsbescheinigungen früherer Kassen.