4.000 € im Arbeitsvertrag, aber nur rund 2.606 € auf dem Konto: Diese Lücke von knapp 1.400 € ist kein Fehler deines Arbeitgebers, sondern die Summe aus Lohnsteuer, eventuell Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer plus vier Sozialversicherungsbeiträgen. Wer seine Gehaltsabrechnung versteht, erkennt sofort, wo das Geld hingeht – und ob die Abrechnung überhaupt stimmt. Dieser Ratgeber zerlegt den Weg vom Brutto zum Netto Posten für Posten, mit den gültigen Sätzen und Grenzen für 2026 und einem komplett durchgerechneten Beispiel.
Die zwei Blöcke: Steuern und Sozialabgaben
Vom Bruttolohn werden zwei grundverschiedene Dinge einbehalten. Erstens die Steuern, die direkt an das Finanzamt fließen: Lohnsteuer als Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zweitens die Sozialabgaben, die du und dein Arbeitgeber je zur Hälfte in die vier Zweige der Sozialversicherung einzahlt – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was am Ende übrig bleibt, ist dein Netto.
Der entscheidende Unterschied: Steuern werden auf das steuerpflichtige Einkommen berechnet (nach Abzug von Freibeträgen und Vorsorgepauschale), Sozialabgaben dagegen auf das beitragspflichtige Bruttoentgelt – und nur bis zu festen Obergrenzen, den Beitragsbemessungsgrenzen.
Welche Posten konkret abgehen
In dieser Reihenfolge findest du sie auf jeder Lohnabrechnung wieder:
- Lohnsteuer – abhängig von Höhe des Einkommens und Steuerklasse; der Tarif reicht 2026 vom Eingangssatz 14 % bis zum Spitzensteuersatz 45 %.
- Solidaritätszuschlag – 5,5 % der Lohnsteuer, aber erst oberhalb der Freigrenze (dazu unten mehr).
- Kirchensteuer – 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern, nur bei Kirchenmitgliedschaft.
- Krankenversicherung (KV) – allgemeiner Satz 14,6 %, je zur Hälfte getragen, plus halber kassenindividueller Zusatzbeitrag.
- Pflegeversicherung (PV) – 3,6 % gesamt, mit Kinderlosenzuschlag von 0,6 % für Kinderlose ab 23 Jahren.
- Rentenversicherung (RV) – 18,6 % gesamt, dein Anteil also 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung (AV) – 2,6 % gesamt, dein Anteil 1,3 %.
Die Beitragssätze 2026 im Detail
Drei der vier Sozialbeiträge sind bundeseinheitlich festgelegt. Bei der Krankenversicherung kommt es zusätzlich auf deine Kasse an.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 unverändert bei 18,6 %, paritätisch geteilt sind das 9,3 % für dich. Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,6 %, dein Anteil beträgt 1,3 %. Beide werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat) erhoben.
Kranken- und Pflegeversicherung
Der allgemeine KV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, dein halber Anteil also 7,3 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt – 2026 liegt er je nach Kasse grob zwischen 2 % und 4,5 %, der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %. Auch der Zusatzbeitrag wird hälftig geteilt. Wie stark sich die Kassenwahl auswirkt, rechnet dir der Krankenkassenbeitrag-Rechner aus. Die Pflegeversicherung kostet 3,6 %; wer keine Kinder hat und über 23 ist, zahlt einen Zuschlag von 0,6 %, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag gestaffelt: um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum fünften, solange das Kind unter 25 ist. KV und PV werden nur bis zur Bemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) berechnet.
Beitragsbemessungsgrenzen: warum dein Netto nicht linear steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Maximalbetrag deines Bruttos, auf den überhaupt Sozialbeiträge fällig werden. Verdienst du mehr, bleibt der darüber liegende Teil sozialabgabenfrei. 2026 gelten diese Grenzen bundeseinheitlich:
- BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung: 101.400 € / Jahr (8.450 € / Monat)
- BBG Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750 € / Jahr (5.812,50 € / Monat)
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): 77.400 € / Jahr – wer regelmäßig mehr verdient, wird versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln, bei bestehender Beschäftigung erst zum Jahresende und nur, wenn das Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V; 2027 laut Verordnung der Bundesregierung 84.150 €)
Genau diese Deckelung sorgt dafür, dass dein Netto bei höheren Gehältern nicht gleichmäßig mit dem Brutto wächst, sondern in Sprüngen. Sobald dein Monatsbrutto die KV-Grenze von 5.812,50 € überschreitet, bleiben Kranken- und Pflegebeitrag konstant – jeder weitere Euro Brutto erhöht hier die Abgabe nicht mehr. Vom Gehaltsteil oberhalb von 8.450 € fallen dann gar keine Sozialbeiträge mehr an. Gleichzeitig steigt aber die Lohnsteuer wegen des progressiven Tarifs weiter, und mit höherer Lohnsteuer wächst der Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis: An manchen Stellen bleibt von einer Bruttoerhöhung überraschend viel netto hängen (oberhalb der BBG), an anderen wegen der Progression auffallend wenig.
Soli und Kirchensteuer: oft null, manchmal viel
Der Solidaritätszuschlag beträgt zwar 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber für rund 90 % der Steuerzahler gar nicht mehr an. Grund ist die hohe Freigrenze: Erst wenn die Lohnsteuer 20.350 € im Jahr übersteigt (Alleinstehende; 40.700 € bei Zusammenveranlagung), beginnt der Soli, und auch dann nur schrittweise über eine Milderungszone. Das entspricht in Steuerklasse 1 einem Jahresbrutto von rund 92.400 € (kinderlos; mit einem Kind rund 97.300 €). Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli im März 2025 als verfassungsgemäß bestätigt.
Die Kirchensteuer trifft nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Bei mittleren Einkommen sind das schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr – ein Posten, den viele unterschätzen, bis sie die erste Abrechnung sehen.
Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1, kinderlos
Rechnen wir einen typischen Fall komplett durch: ledig, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag (der Durchschnittswert für 2026), nicht kirchensteuerpflichtig, Bruttomonatslohn 4.000 €. Das Monatsbrutto liegt unter allen Bemessungsgrenzen, also wird auf den vollen Betrag beigetragen.
Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil):
- Rentenversicherung: 9,3 % von 4.000 € = 372,00 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % von 4.000 € = 52,00 €
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag 1,45 % = 8,75 % von 4.000 € = 350,00 €
- Pflegeversicherung: 1,8 % Grundanteil + 0,6 % Kinderlosenzuschlag = 2,4 % von 4.000 € = 96,00 €
Summe Sozialabgaben: 372 + 52 + 350 + 96 = 870,00 €.
Steuern: Die Lohnsteuer wird nicht auf das volle Brutto berechnet. Vom Jahresbrutto (48.000 €) gehen zuerst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale ab (9.672 €: Rentenanteil 4.464 € plus Kranken- und Pflegeanteil 5.208 €, beim Krankenanteil mit dem ermäßigten Satz von 7,0 % statt 7,3 %; § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG). Auf die verbleibenden 37.062 € wendet der Programmablaufplan 2026 den Einkommensteuertarif an, in dem der Grundfreibetrag von 12.348 € schon steckt (§ 32a EStG): 6.294 € Lohnsteuer im Jahr, also 524,50 € im Monat. Andere Steuerklassen rechnet dir der Lohnsteuer-Rechner aus. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Jahres-Lohnsteuer von 6.294 € klar unter der Freigrenze von 20.350 € liegt. Kirchensteuer entfällt mangels Mitgliedschaft.
Vom Brutto zum Netto:
- Brutto: 4.000,00 €
- − Sozialabgaben: 870,00 €
- − Lohnsteuer: 524,50 €
- = Netto: 2.605,50 € (rund 2.606 €)
Knapp zwei Drittel des Bruttos (65 %) kommen also auf dem Konto an. Würdest du Kirchensteuer zahlen (9 %), gingen weitere rund 47 € ab. Mit einem Kind fiele der Kinderlosenzuschlag weg: 24 € weniger Pflegebeitrag, netto rund 2.622 €. Die Lohnsteuer sinkt durch das Kind nicht – sie steigt sogar leicht, weil die Vorsorgepauschale kleiner wird; der Kinderfreibetrag wirkt beim Lohnsteuerabzug nur auf Soli und Kirchensteuer (§ 51a Abs. 2a EStG). Die komplette Bandbreite über alle Steuerklassen rechnet dir der Brutto-Netto-Rechner in Sekunden aus.
Häufige Fehler beim Brutto-Netto-Verständnis
- Lohnsteuer mit Einkommensteuer verwechseln. Die Lohnsteuer ist nur eine monatliche Vorauszahlung. Die endgültige Abrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung – häufig gibt es Geld zurück.
- Den Zusatzbeitrag der Krankenkasse vergessen. Viele rechnen nur mit 7,3 % KV. Dein halber Zusatzbeitrag macht je nach Kasse rund 1,1 bis 2,2 Prozent des Bruttos aus (die Sätze lagen im Oktober 2026 zwischen 2,18 und 4,39 Prozent), im Durchschnitt 1,45 Prozent; ein Wechsel kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
- Den Kinderlosenzuschlag in der Pflege übersehen. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % extra – bei 4.000 € brutto sind das 24 € monatlich, die allein der Arbeitnehmer trägt.
- Glauben, mehr Brutto bringe immer proportional mehr Netto. Wegen der Steuerprogression und der Beitragsbemessungsgrenzen verändert sich die Netto-Quote über das Gehalt hinweg deutlich.
- Die Steuerklasse mit der Steuerlast gleichsetzen. Die Steuerklasse steuert nur den monatlichen Abzug. Die Jahressteuerschuld bleibt gleich – über die Veranlagung wird ausgeglichen.
Häufige Fragen
Warum ist mein Netto niedriger als beim Kollegen mit gleichem Brutto?
Bei identischem Brutto entscheiden Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinder und der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Schon eine andere Steuerklasse oder ein höherer Zusatzbeitrag kann das Netto um mehrere Hundert Euro im Monat verschieben.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber monatlich ein und führt sie ans Finanzamt ab – sie ist eine Vorauszahlung. Die Einkommensteuer ist die tatsächliche Jahressteuer, die über die Steuererklärung ermittelt wird. Wurde zu viel Lohnsteuer gezahlt, gibt es eine Erstattung.
Muss ich 2026 Solidaritätszuschlag zahlen?
Nur bei höheren Einkommen. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer im Jahr für Alleinstehende (40.700 € bei Zusammenveranlagung). Das entspricht in Steuerklasse 1 einem Jahresbrutto von rund 92.400 € (kinderlos; mit einem Kind rund 97.300 €). Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr.
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und warum sind sie wichtig?
Sie deckeln das Bruttoentgelt, auf das Sozialbeiträge erhoben werden. 2026 liegt die Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 €/Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €/Jahr. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter – deshalb wächst das Netto bei Topverdienern überproportional.
Wie wirken sich Kinder auf die Abgaben aus?
Kinder senken den Pflegeversicherungsbeitrag: Der Kinderlosenzuschlag fällt weg, und für das zweite bis fünfte Kind gibt es zusätzliche Abschläge bis zum 25. Geburtstag. Die Lohnsteuer senken Kinder beim monatlichen Abzug nicht – der Kinderfreibetrag von 9.756 € je Kind (beide Eltern zusammen) mindert dort nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 51a Abs. 2a EStG). Ob er günstiger ist als das Kindergeld von 259 € im Monat, prüft das Finanzamt mit der Steuererklärung.
Warum sind die Sozialabgaben bei mir prozentual höher als bei einem Gutverdiener?
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlst du auf jeden Euro Beiträge. Wer deutlich darüber verdient, zahlt für den oberen Gehaltsteil keine Sozialbeiträge mehr – seine Abgabenquote sinkt also relativ, obwohl der absolute Betrag höher ist.
Quellen
Die genannten Werte beruhen auf dem Einkommensteuergesetz (§ 32a, § 39b, § 51a, § 66), dem Solidaritätszuschlaggesetz (§ 3), § 6 SGB V und § 55 SGB XI, der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278), der Bekanntmachung der Beitragssätze 2026 durch das Bundesarbeitsministerium, der Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7) und der Übersicht der Zusatzbeitragssätze, die der GKV-Spitzenverband nach § 242 Abs. 5 SGB V führt. Den Kirchensteuersatz nennt das Bundeszentralamt für Steuern. Die Lohnsteuerberechnung folgt dem Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen für 2026. Beitragssätze und Bemessungsgrenzen sind Stand Oktober 2026.
Du willst nicht selbst rechnen? Gib dein Brutto, deine Steuerklasse und deine Krankenkasse in den Brutto-Netto-Rechner ein – er berücksichtigt alle hier beschriebenen Abgaben und zeigt dir mit Cent, was 2026 von deinem Gehalt übrig bleibt. Deine echte Abrechnung kann wegen individueller Merkmale wie Freibeträgen davon abweichen.