Rürup-/Basisrente-Rechner
Steuerersparnis & Netto-Aufwand über den Sonderausgabenabzug (§ 10 EStG)
Höchstbetrag 2026: 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagung). Beiträge seit 2023 zu 100 % absetzbar.
Deine Daten zur Rürup-/Basisrente
Absetzbar sind bis zu 30.826 € pro Jahr (Einzelveranlagung).
💡 Den persönlichen Grenzsteuersatz ermitteln Sie über den Einkommensteuer-Rechner.
Deine Steuerersparnis pro Jahr
So setzt sich die Ersparnis zusammen
ℹ️ Was ist die Rürup-/Basisrente?
- •Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit reinem Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.
- •Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener, die keine Riester-Zulagen erhalten – statt Zulagen wirkt der Steuervorteil.
- •Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 S. 6 EStG).
- •Der Höchstbetrag 2026 beträgt 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) – er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
- •Anders als beim Altersvorsorgedepot (Zulagenmodell ab 2027) gibt es keine Zulagen – die Förderung läuft ausschließlich über die Steuer.
⚠️ Hinweis zur nachgelagerten Besteuerung
- •Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG.
- •Der Besteuerungsanteil beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2026 = 84 % und steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf 100 % bei Rentenbeginn 2058.
- •Der Höchstbetrag wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG).
- •Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte auf die Ersparnis sind nicht berücksichtigt.
Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner ermittelt die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i.V.m. Abs. 3 EStG (Stand 2026). Der abziehbare Höchstbetrag (30.826 € Ledige / 61.652 € Zusammenveranlagung) wird ggf. durch andere Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) mitgefüllt und kann bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil gekürzt sein (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG). Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 = 84 %, steigend bis 100 % bei Rentenbeginn 2058). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Effekte sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Berechnung Steuerberater bzw. Finanzamt konsultieren.
📚 Quellen & Rechtliche Grundlagen
- § 10 EStG – Sonderausgabenabzug, Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen (Abs. 3)
- § 22 EStG – Nachgelagerte Besteuerung, Besteuerungsanteil-Tabelle
- SVBezGrV 2026 – Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV (124.800 €/Jahr)
- DRV Knappschaft-Bahn-See – Beitragssatz knappschaftliche RV 2026 = 24,7 %
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuer- oder Rechtsberatung – Ergebnisse dienen nur der Orientierung.
Nicht berücksichtigt: Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase (Hinweis: Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 = 84 %), Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer-Effekt auf die Ersparnis, individuell gekürzte Höchstbeträge bei Beamten/Arbeitnehmern mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil (§ 10 Abs. 3 S. 4 EStG) sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung/zum Versorgungswerk, die denselben Höchstbetrag mitfüllen.
Rürup-/Basisrente 2026: Steuerersparnis, Höchstbetrag & Netto-Aufwand
Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, deren Förderung ausschließlich über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG läuft. Mit unserem Rürup-/Basisrente-Rechner ermitteln Sie die jährliche Steuerersparnis, den tatsächlichen Netto-Aufwand und Ihre persönliche Förderquote. Den passenden Grenzsteuersatz finden Sie über den Einkommensteuer-Rechner.
Rürup, Riester oder Altersvorsorgedepot?
- Rürup/Basisrente: reiner Sonderausgabenabzug ohne Zulagen – ideal für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.
- Riester-Rente: Zulagenmodell, das schrittweise ausläuft und durch das Altersvorsorgedepot ersetzt wird.
- Altersvorsorgedepot: das neue Zulagenmodell ab 2027 – siehe Altersvorsorgedepot-Rechner.
Der Höchstbetrag 2026
Für 2026 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 30.826 € (Einzelveranlagung) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben absetzbar. Der Betrag leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab: Die Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 € multipliziert mit dem Beitragssatz von 24,7 % ergibt 30.825,60 €, aufgerundet auf 30.826 €. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % abziehbar (§ 10 Abs. 3 S. 6 EStG).
Die Formel
Rechenbeispiel 1: Ledig, 6.000 € Beitrag, 42 % Grenzsteuersatz
- abziehbar = min(6.000 €; 30.826 €) × 100 % = 6.000 €
- Steuerersparnis = 6.000 € × 0,42 = 2.520 €
- Netto-Aufwand = 6.000 € − 2.520 € = 3.480 €
- Förderquote = 2.520 € ÷ 6.000 € = 42 %
Das Finanzamt trägt also 42 % des Beitrags über die Steuerersparnis mit – der Beitrag liegt deutlich unter dem Höchstbetrag und wird voll berücksichtigt.
Rechenbeispiel 2: Ledig, 35.000 € Beitrag, 42 % (über Höchstbetrag)
- abziehbar = min(35.000 €; 30.826 €) × 100 % = 30.826 € (gedeckelt!)
- Steuerersparnis = 30.826 € × 0,42 = 12.946,92 €
- 4.174 € (= 35.000 € − 30.826 €) werden steuerlich nicht berücksichtigt.
Wichtig: Derselbe Höchstbetrag wird auch durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk mitgefüllt. Wer das Depot zur Schließung der Rentenlücke nutzt, kann zunächst die gesetzliche Rente berechnen.
Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase
Der Steuervorteil in der Einzahlphase hat eine Kehrseite: Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig; der Anteil steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf 100 % bei Rentenbeginn 2058. Dieser Effekt ist im Rechner nicht eingerechnet.
Typische Fehler & Sonderfälle
- • Höchstbetrag doppelt verplant: Derselbe Höchstbetrag (30.826 € / 61.652 €) wird auch durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk mitgefüllt – die Rürup-Beiträge zählen nicht zusätzlich obendrauf.
- • Beiträge über dem Höchstbetrag eingezahlt: Alles über 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) bringt keinen zusätzlichen Steuervorteil.
- • Gekürzter Höchstbetrag bei Beamten/Arbeitnehmern: Wer einen steuerfreien Arbeitgeberanteil oder eine Beamtenversorgung hat, dem wird der Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 S. 4 EStG gekürzt.
- • Nachgelagerte Besteuerung vergessen: Die spätere Rente ist steuerpflichtig (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 = 84 %). Der Rechner zeigt nur die Ersparnis in der Einzahlphase.
- • Soli und Kirchensteuer nicht eingerechnet: Der zusätzliche Effekt auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann die tatsächliche Ersparnis leicht erhöhen – er ist im Rechner nicht enthalten.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Rürup-/Basisrente?
Wie hoch ist der Höchstbetrag der Rürup-Rente 2026?
Wie viel Prozent der Rürup-Beiträge kann ich absetzen?
Wie berechne ich die Steuerersparnis der Basisrente?
Was passiert mit Beiträgen über dem Höchstbetrag?
Wird die spätere Rürup-Rente besteuert?
Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Grundlage § 10 / § 22 EStG, Höchstbetrag laut SVBezGrV 2026