Treppe richtig dimensionieren
Eine bequeme und sichere Treppe steht und fällt mit dem Verhältnis aus Steigungshöhe (wie hoch jede Stufe ist) und Auftritt (wie tief man auftritt). Aus der Geschosshöhe ergibt sich zunächst die Stufenzahl, daraus die exakte Steigung – und ob die Treppe die drei klassischen Maßregeln einhält. Dieser Rechner macht das in einem Schritt und zeigt dir per Ampel, ob das Schrittmaß im idealen Bereich liegt.
Die drei Maßregeln & Formeln
Das ideale Steigungsverhältnis: 17/29
Eine Treppe mit 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt erfüllt alle drei Regeln auf einmal: Schrittmaß 2·17 + 29 = 63 cm (ideal), Sicherheit 17 + 29 = 46 cm, Bequemlichkeit 29 − 17 = 12 cm. Der Steigungswinkel liegt bei rund 30°.
Beispiel: Geschosshöhe 280 cm
Steigung s = 280 ÷ 16 = 17,5 cm
Auftritt a = 63 − 2·17,5 = 28 cm
Schrittmaß = 2·17,5 + 28 = 63 cm (ideal) · Winkel ≈ 32° · Lauflänge = 15·28 = 420 cm
Geht es dir nur um die reine Neigung einer Fläche, Rampe oder eines Dachs, nutze den Gefälle-Rechner bzw. den Dachneigungs-Rechner.
Häufige Fragen zur Treppenberechnung
Wie viele Stufen braucht meine Treppe?
Teile die Geschosshöhe durch die gewünschte Steigungshöhe und runde auf eine ganze Zahl: Stufenzahl = Geschosshöhe ÷ Steigungshöhe. Bei 280 cm Geschosshöhe und ca. 18 cm Wunsch-Steigung sind das 280 ÷ 18 ≈ 16 Stufen. Die exakte Steigung ergibt sich dann aus Geschosshöhe ÷ Stufenzahl (hier 17,5 cm), damit alle Stufen gleich hoch sind.
Was ist die Schrittmaßregel?
Die Schrittmaßregel lautet 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm, im Idealfall 63 cm. Sie bildet die durchschnittliche Schrittlänge eines Menschen ab. Liegt das Schrittmaß außerhalb dieses Bereichs, wirkt die Treppe entweder zu steil und anstrengend oder zu flach und ausladend.
Welches Steigungsverhältnis ist ideal?
Als ideal gilt 17 cm Steigung zu 29 cm Auftritt (17/29). Damit sind die Schrittmaßregel (63 cm), die Sicherheitsregel (s + a = 46 cm) und die Bequemlichkeitsregel (a − s = 12 cm) gleichzeitig erfüllt. Der Steigungswinkel beträgt dann rund 30°.
Welche Steigung und welchen Auftritt erlaubt die DIN 18065?
Als Orientierung nach DIN 18065: Für Treppen in Wohngebäuden bis zwei Wohnungen liegt die Steigungshöhe bei 14–20 cm und der Auftritt bei 23–37 cm (Mindestlaufbreite 80 cm). Bei notwendigen Treppen in größeren Gebäuden gelten 14–19 cm Steigung, 26–37 cm Auftritt und 100 cm Laufbreite. Die DIN-Norm selbst ist kostenpflichtig; verbindlich ist zusätzlich die jeweilige Landesbauordnung.
Wie berechne ich den Steigungswinkel einer Treppe?
Der Steigungswinkel ist arctan(Steigung ÷ Auftritt). Bei 17,5 cm Steigung und 28 cm Auftritt ergibt das arctan(17,5 ÷ 28) ≈ 32°. Komfortable Wohnungstreppen liegen meist zwischen 30° und 35°; steiler als 45° wird es zur Raumspartreppe.
Wie viel Platz (Lauflänge) braucht die Treppe?
Die horizontale Lauflänge im Grundriss ist (Stufenzahl − 1) × Auftritt. Bei 16 Stufen und 28 cm Auftritt sind das 15 × 28 = 420 cm. Plane zusätzlich Platz für An- und Austritt sowie ggf. ein Zwischenpodest ein.