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TV-L-Rechner 2026 – Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder

Brutto & Netto im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2026

Grundlage: Amtliche TV-L-Entgelttabelle (Anlage B) der Länder, gültig ab 1. April 2026 (Tarifabschluss TdL vom 14. Februar 2026: +2,8 %, mindestens +100 €), Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026

Berücksichtigt: Monatsbrutto nach Entgeltgruppe (E 1–E 15) und Erfahrungsstufe (1–6), grobe Netto-Schätzung mit Steuerklasse, KV-Zusatzbeitrag und Kirchensteuer

Nicht berücksichtigt: Hessen (eigener TV-H), betriebliche Zusatzversorgung (VBL), Jahressonderzahlung, Zulagen, die Überleitungsgruppen E 2Ü/E 13Ü/E 15Ü sowie Kinder- und individuelle Freibeträge – der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung ohne Gewähr

⚠️

Tarifstand: TV-L ab 1. April 2026 (+2,8 %, mind. +100 €) – Werte ohne Gewähr. Der TV-L gilt für die Länder außer Hessen (dort gilt der eigene TV-H). Die Netto-Schätzung ist eine grobe Näherung; die betriebliche Zusatzversorgung (VBL) ist nicht enthalten.

E 5, Stufe 3 – Monatsbrutto

3.430,99€ / Monat

entspricht 41.171,88 € im Jahr (ohne Jahressonderzahlung)

Sozialabgaben (AN-Anteil)746,24
Lohnsteuer373,83
Netto (Schätzung)2.310,92

Netto = grobe Schätzung (Steuerklasse I, SV 2026). VBL/Zusatzversorgung, Zulagen und Freibeträge sind nicht berücksichtigt.

ℹ️ So funktioniert der Rechner

  • Das Monatsbrutto stammt direkt aus der amtlichen TV-L-Entgelttabelle (Anlage B) der Länder mit Stand ab 1. April 2026.
  • Die Erfahrungsstufe (1–6) richtet sich nach der Zeit in der jeweiligen Entgeltgruppe – sie steigt automatisch mit den Berufsjahren.
  • Die Netto-Schätzung berücksichtigt Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung (Sätze 2026) sowie eine vereinfachte Lohnsteuer.
  • ⚠️Nicht enthalten: Zusatzversorgung (VBL), Jahressonderzahlung, Zulagen, die Überleitungsgruppen E 2Ü/E 13Ü/E 15Ü sowie individuelle Freibeträge.

📋 Wichtiger Hinweis

⚠️

Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen TV-L-Tariftabellen der TdL und Ihre persönliche Lohnabrechnung. Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Bundesländer mit Ausnahme von Hessen (dort gilt der eigene TV-H). Die Netto-Schätzung ist eine vereinfachte Näherung; die betriebliche Zusatzversorgung (VBL) ist nicht enthalten, Ihr tatsächliches Netto liegt daher etwas niedriger. Die Überleitungsgruppen E 2Ü/E 13Ü/E 15Ü sowie Jahressonderzahlung, Zulagen und individuelle Freibeträge sind nicht abgebildet.

TV-L-Gehalt 2026: Entgeltgruppen, Stufen und der Tarifabschluss

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt das Gehalt der Beschäftigten der Bundesländer – etwa an Landesbehörden, Universitäten, Hochschulen, Landesschulen und Universitätskliniken. Als Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst der Länder zeigt unser TV-L-Rechner das exakte Monatsbrutto aus der amtlichen Entgelttabelle, sobald Sie Entgeltgruppe und Stufe wählen – plus eine grobe Schätzung dessen, was netto übrig bleibt.

Wichtig zum Geltungsbereich: Der TV-L gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag mit abweichenden Beträgen. Wer dagegen bei einer Kommune oder beim Bund angestellt ist, fällt unter den separaten TVöD mit eigener Tabelle. Dieser Rechner bildet ausschließlich den TV-L ab.

Der Tarifabschluss 2026 und die Stufe ab April 2026

Die Tarifeinigung der TdL mit ver.di und der dbb tarifunion vom 14. Februar 2026 sieht eine mehrstufige Erhöhung vor. Die erste Stufe – +2,8 %, mindestens aber +100 € (Sockelbetrag) – wirkt zum 1. April 2026 und liegt diesem Rechner zugrunde. Die Tabelle gilt vom 1. April 2026 bis zum 28. Februar 2027. Danach folgen laut Abschluss weitere Schritte: +2,0 % ab 1. März 2027 und +1,0 % ab 1. Januar 2028.

Was sind Entgeltgruppen und Stufen?

Das TV-L-Gehalt ergibt sich aus zwei Achsen:

  • Entgeltgruppe (E 1–E 15): richtet sich nach der Tätigkeit und Qualifikation – von einfachen Tätigkeiten (E 1) bis zu akademischen Leitungspositionen (E 15).
  • Erfahrungsstufe (1–6): steigt mit der Zeit in der Entgeltgruppe. Stufe 1 ist der Einstieg, Stufe 6 die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit. In E 1 ist die Stufe 1 nicht besetzt – der Einstieg erfolgt dort in Stufe 2.

Innerhalb einer Entgeltgruppe wächst das Gehalt also automatisch mit den Berufsjahren – die Stufenlaufzeiten reichen von einem Jahr (Stufe 1 → 2) bis zu fünf Jahren (Stufe 5 → 6). Daneben existieren die Überleitungsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü für übergeleitete Beschäftigte (BAT-Altfälle); dieser Rechner bildet die reguläre Tabelle E 1–E 15 ab.

Vom Brutto zum Netto – und warum die VBL fehlt

Vom Bruttogehalt gehen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Lohnsteuer ab. Unser Rechner schätzt diese mit den Werten 2026 grob ab. Wichtig: Im öffentlichen Dienst zahlen Sie zusätzlich einen Eigenanteil zur betrieblichen Zusatzversorgung (VBL). Dieser Anteil ist in unserer Netto-Schätzung nicht enthalten – Ihr tatsächliches Netto liegt also etwas niedriger, dafür bauen Sie eine zusätzliche Betriebsrente auf.

📊 Beispiele aus der Tabelle (ab April 2026)

So liegen die Monatsbruttos in typischen Konstellationen:

Beispiel 1: Verwaltungsfachangestellte – E 6, Stufe 3

Entgeltgruppe:
E 6
Stufe:
3
Monatsbrutto:
3.547,20 €

Beispiel 2: Erfahrene Sachbearbeitung – E 9b, Stufe 4

Entgeltgruppe:
E 9b
Stufe:
4
Monatsbrutto:
4.488,99 €

Beispiel 3: Akademische Leitung – E 13, Stufe 5

Entgeltgruppe:
E 13
Stufe:
5
Monatsbrutto:
6.573,97 €
💡 Tipp: Diese Beträge sind das reine Tabellenentgelt. Hinzu kommen je nach Stelle Jahressonderzahlung, Zulagen und die Zusatzversorgung (VBL) – Letztere kostet Eigenanteil, baut aber Ihre Betriebsrente auf. Insgesamt reicht die TV-L-Tabelle von rund 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 7.854,52 € (E 15, Stufe 6).

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: TV-L mit TVöD verwechseln

Der TV-L gilt für die Länder, der TVöD für Kommunen (VKA) und den Bund – beide haben eigene Tabellen mit teils anderen Beträgen. Dieser Rechner bildet ausschließlich die TV-L-Tabelle (Anlage B) ab.

Fehler 2: Hessen mitrechnen

Hessen ist nicht Mitglied der TdL und zahlt nach dem eigenen TV-H mit abweichenden Beträgen. Wer in Hessen beim Land angestellt ist, kann die hier gezeigten TV-L-Werte nicht übernehmen.

Fehler 3: Stufe mit Lebensalter gleichsetzen

Die Erfahrungsstufe hängt an der Zeit in der jeweiligen Entgeltgruppe, nicht am Alter. Wer neu in eine höhere Entgeltgruppe wechselt, startet dort oft wieder in einer niedrigeren Stufe.

Fehler 4: Netto eins zu eins erwarten

Unsere Netto-Schätzung ist eine grobe Näherung. Ihr tatsächliches Netto hängt von Steuerfreibeträgen, Kinderzahl, Bundesland (Kirchensteuer 8 % oder 9 %) und Ihrer Krankenkasse ab – und der VBL-Eigenanteil senkt es zusätzlich.

Sonderfall: Überleitungsgruppen E 2Ü/E 13Ü/E 15Ü

Für aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte existieren die Besitzstandsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. Sie sind nicht Teil der regulären Tabelle E 1–E 15 und werden von diesem Rechner nicht abgebildet.

Sonderfall: Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt anteilig nach Stundenzahl gekürzt. Der Rechner zeigt immer das Vollzeit-Brutto.

❓ Häufig gestellte Fragen zum TV-L

Was ist der TV-L?

Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Er regelt das Entgelt der Beschäftigten der Bundesländer – etwa an Landesbehörden, Universitäten, Hochschulen, Landesschulen und Universitätskliniken. Tarifpartei auf Arbeitgeberseite ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Gilt der TV-L in allen Bundesländern?

Nein. Der TV-L gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und zahlt nach dem eigenen Tarifvertrag TV-H mit abweichenden Beträgen. Wer dagegen bei einer Kommune oder beim Bund beschäftigt ist, fällt unter den TVöD. Dieser Rechner bildet ausschließlich den TV-L ab.

Wie viel TV-L-Gehalt gibt es 2026?

Ab dem 1. April 2026 steigen die TV-L-Entgelte um 2,8 %, mindestens aber um 100 € (Sockelbetrag). Das Monatsbrutto reicht je nach Entgeltgruppe und Stufe von rund 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 7.854,52 € (E 15, Stufe 6). Den exakten Wert für Ihre Kombination zeigt der Rechner oben.

Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?

Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen), der TVöD für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes. Beide Tarifverträge haben eigene Entgelttabellen mit teils unterschiedlichen Beträgen und eigenen Tarifrunden. Für das kommunale Gehalt nutzen Sie daher den TVöD-Rechner, für das Landesgehalt diesen TV-L-Rechner.

Wie steige ich in der Stufe auf?

Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach festen Laufzeiten in derselben Entgeltgruppe: 1 Jahr von Stufe 1 auf 2, 2 Jahre auf Stufe 3, 3 Jahre auf Stufe 4, 4 Jahre auf Stufe 5 und 5 Jahre auf die Endstufe 6. In der Entgeltgruppe E 1 erfolgt der Aufstieg je nach Stufe in größeren Abständen (rund alle vier Jahre).

Ist die VBL im Netto enthalten?

Nein. Die Netto-Schätzung dieses Rechners enthält die betriebliche Zusatzversorgung (VBL) bewusst nicht, weil der Eigenanteil je nach Tarifgebiet und Kasse variiert. Ihr tatsächliches Netto liegt deshalb etwas niedriger – dafür bauen Sie eine zusätzliche Betriebsrente auf. Behandeln Sie das angezeigte Netto als unverbindliche Orientierung ohne Gewähr.

Was sind die Überleitungsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü?

Die Überleitungsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü sind Besitzstandsgruppen für Beschäftigte, die aus dem früheren BAT in den TV-L übergeleitet wurden. Sie sind nicht Teil der regulären Entgelttabelle E 1–E 15 und werden von diesem Rechner nicht abgebildet.

Warum unterscheidet sich mein echtes Netto vom Rechner?

Die Netto-Schätzung arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Ihr tatsächliches Netto hängt von individuellen Freibeträgen, der Kinderzahl, dem genauen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, dem Bundesland (Kirchensteuer 8 % oder 9 %) und dem VBL-Eigenanteil ab. Der Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung.