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Unfallrente-Rechner

Rente der Berufsgenossenschaft nach Jahresarbeitsverdienst und MdE, Stand 2026

€/Jahr
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🩹 Ihre Unfallrente der Berufsgenossenschaft

700,00 €pro Monat

Teilrente bei 30 % MdE = 30 % der Vollrente – steuerfrei nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG

Rente pro Jahr
8.400,00 €
Vollrente (100 % MdE)
2.333,33 €/Monat
Maßgeblicher JAV
42.000,00 €
Teilrente ohne Zulage
700,00 €/Monat
💡 Bei einer MdE unter 40 % können Sie die Rente auf Antrag mit dem Kapitalwert abfinden lassen (§ 76 SGB VII) – nur sinnvoll, wenn keine Verschlechterung zu erwarten ist.

📊 So wird gerechnet

Jahresarbeitsverdienst (eingegeben)42.000,00 €
Mindest-JAV (60 % von 47.460 €) / Höchst-JAV28.476,00 € / 94.920,00 €
= Maßgeblicher JAV42.000,00 €
× 2/3 = Vollrente pro Jahr (§ 56 Abs. 3)28.000,00 €
× 30 % MdE = Teilrente pro Jahr8.400,00 €
÷ 12 = Monatsrente700,00 €

📋 Rentenhöhe nach MdE – Vergleichstabelle

Für Ihren maßgeblichen JAV von 42.000,00 €, ohne Schwerverletztenzulage

MdERente/MonatRente/JahrAbfindung möglich
20 %466,67 €5.600 €ja (§ 76)
30 %700,00 €8.400 €ja (§ 76)
40 %933,33 €11.200 €nein
50 %1.166,67 €14.000 €nein
60 %1.400,00 €16.800 €nein
70 %1.633,33 €19.600 €nein
80 %1.866,67 €22.400 €nein
90 %2.100,00 €25.200 €nein
100 %2.333,33 €28.000 €nein

ℹ️ Gut zu wissen

  • Beginn: Die Rente wird ab dem Tag gezahlt, der auf das Ende des Verletztengeldes folgt – oder ab dem Tag nach dem Unfall, wenn kein Verletztengeld gezahlt wurde (§ 72 SGB VII).
  • Vorläufig, dann dauerhaft: In den ersten drei Jahren wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt und die MdE kann jederzeit neu bewertet werden. Spätestens nach drei Jahren wird sie zur Rente auf unbestimmte Zeit (§ 62 SGB VII).
  • Jährliche Anpassung: Zum 1. Juli steigt die Unfallrente um denselben Prozentsatz wie die gesetzlichen Renten (§ 95 SGB VII) – 2026 um 4,24 %.
  • Steuerfrei, aber anrechenbar: Unfallrenten sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei. Trifft sie mit einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente zusammen, wird die gesetzliche Rente nach § 93 SGB VI gekürzt, soweit beide zusammen 70 % des JAV übersteigen.
  • Unabhängig vom Job: Die Unfallrente wird auch gezahlt, wenn Sie weiter voll arbeiten – sie entschädigt die abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit, nicht den konkreten Verdienstausfall.
Hinweis: Dieser Rechner bildet die Grundformel der §§ 56, 57, 82 und 85 SGB VII ab. Die MdE stellt ausschließlich der Unfallversicherungsträger anhand ärztlicher Gutachten fest – der Rechner leitet keine MdE aus Diagnosen ab und verspricht keine Bewilligung. Nicht abgebildet: Sonderregeln zum JAV bei Berufsanfängern, Ausbildung, Neufestsetzung nach Altersstufen (§§ 87, 90 SGB VII), Hinterbliebenenrenten, Anrechnung auf andere Renten. Keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Grundlage

§ 56 SGB VII (Vollrente 2/3 JAV, Teilrente nach MdE, 20-%-Grenze), § 57 (Schwerverletztenzulage), § 82 (JAV-Regelberechnung), § 85 (Mindest-/Höchst-JAV), § 76 (Abfindung), SV-Rechengrößen-Verordnung 2026 (Bezugsgröße 47.460 €).

Berücksichtigt

Mindest-JAV nach Alter (25 %/33⅓ %/40 %/60 %/75 % der Bezugsgröße), gesetzlicher und satzungsmäßiger Höchst-JAV, Stützrente ab 10 % je Fall, Zulage +10 % ab 50 % MdE, Vergleichstabelle 20–100 %, Abfindungshinweis unter 40 %.

Nicht berücksichtigt

Feststellung der MdE (nur durch die BG), JAV-Sonderregeln (§§ 83, 86, 87, 90 SGB VII: Ausbildung, Berufsanfänger, Neufestsetzung nach Altersstufen), Hinterbliebenenrenten, Anrechnung auf Erwerbsminderungs-/Altersrente (§ 93 SGB VI), Pflegegeld der BG.

Unfallrente 2026: Was die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall zahlt

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 % gemindert bleibt. Sie ist keine Erwerbsminderungsrente: Die Unfallrente entschädigt die abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten oder wie viel Sie tatsächlich verdienen.

Die Berechnung folgt einer festen Formel aus § 56 Abs. 3 SGB VII, die unser Unfallrente-Rechner exakt nachbildet. Die einzige Stellschraube, die Sie nicht selbst kennen, ist die MdE – sie stellt die Berufsgenossenschaft anhand ärztlicher Gutachten fest. Übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid oder rechnen Sie Szenarien durch.

Die Formel: JAV × 2/3 × MdE

Vollrente/Jahr = Jahresarbeitsverdienst × 2/3
Teilrente/Jahr = Vollrente × MdE in %
Monatsrente = Teilrente/Jahr ÷ 12
Schwerverletzte (§ 57): Monatsrente × 1,10

Rechenbeispiel: Ein Dachdecker verdiente in den 12 Monaten vor dem Unfall 42.000 € brutto inklusive Weihnachtsgeld. Die BG stellt 30 % MdE fest. Vollrente: 42.000 € × 2/3 = 28.000 € im Jahr. Teilrente: 30 % davon = 8.400 € im Jahr, also 700 € im Monat – steuerfrei und lebenslang, solange die MdE bestehen bleibt. Bei 50 % MdE wären es 1.166,67 €, mit Schwerverletztenzulage 1.283,33 €.

Der Jahresarbeitsverdienst: Was zählt hinein?

Der JAV ist der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den zwölf Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 SGB VII) – brutto, inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden und Zuschlägen, ohne Obergrenze der Beitragsbemessungsgrenze. Monate ohne Verdienst (etwa Krankheit ohne Lohnfortzahlung) werden mit dem Durchschnitt der übrigen Monate aufgefüllt (§ 82 Abs. 2). Für Selbständige gilt das Arbeitseinkommen, bei Unternehmern der in der Satzung festgelegte Versicherungsbetrag.

Zwei Schranken korrigieren unfaire Ergebnisse: Der Mindest-JAV schützt Geringverdiener – für Erwachsene 60 % der Bezugsgröße (2026: 28.476 €), für 25- bis unter 30-Jährige sogar 75 % (35.595 €), weil in diesem Alter typischerweise noch Aufstiegschancen bestehen. Der Höchst-JAV deckelt Spitzenverdiener beim Zweifachen der Bezugsgröße (94.920 €), sofern die Satzung der jeweiligen BG nichts Höheres bestimmt – was bei den meisten gewerblichen Berufsgenossenschaften der Fall ist.

MdE-Tabelle: typische Richtwerte

Die MdE wird nach den Auswirkungen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bemessen (§ 56 Abs. 2 SGB VII). In der Praxis orientieren sich Gutachter an unfallmedizinischen Erfahrungswerten, zum Beispiel: Verlust eines Daumens rund 20 %, Verlust des Unterschenkels rund 40 %, Verlust eines Auges 25–30 %, Verlust der Hand 50–55 %. Besondere berufliche Kenntnisse, die nicht mehr genutzt werden können, erhöhen die MdE. Die verbindliche Feststellung trifft allein der Unfallversicherungsträger – meist erst nach Abschluss der Heilbehandlung.

Unfallrente und andere Renten

Die Unfallrente wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Beim Zusammentreffen mit einer Erwerbsminderungsrente oder Altersrente wird allerdings die gesetzliche Rente gekürzt, soweit beide zusammen 70 % des JAV übersteigen (§ 93 SGB VI). Wer vor der Rente Verletztengeld oder Krankengeld bezieht, sollte die Reihenfolge der Leistungen mit der BG klären.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Nettolohn statt Bruttoverdienst eingegeben

Der JAV ist ein Bruttowert – alle Arbeitsentgelte der zwölf Monate vor dem Unfallmonat inklusive Sonderzahlungen. Wer sein Netto eingibt, unterschätzt die Rente um rund ein Drittel.

MdE mit Grad der Behinderung verwechselt

Der GdB nach SGB IX und die MdE nach SGB VII sind verschiedene Maßstäbe. Ein GdB von 50 bedeutet nicht automatisch eine MdE von 50 %. Die Unfallrente richtet sich ausschließlich nach der von der BG festgestellten MdE.

19 % MdE – knapp daneben ist auch vorbei

Unter 20 % gibt es keine Rente, außer ein weiterer Versicherungsfall mit mindestens 10 % stützt den Anspruch. Bei einer MdE knapp unter 20 % lohnt sich ein Widerspruch mit eigenem Gutachten – der Sprung von 0 € auf mehrere Hundert Euro im Monat ist erheblich.

Höchst-JAV der eigenen BG nicht geprüft

Das Gesetz nennt nur die Untergrenze für die Obergrenze: das Zweifache der Bezugsgröße. Die Satzungen vieler Berufsgenossenschaften setzen deutlich höhere Höchst-JAV. Gutverdiener sollten den Wert aus der Satzung ihrer BG in den Rechner eintragen.

Abfindung ohne Blick auf die Lebenserwartung

Die Abfindung bei MdE unter 40 % entspricht dem Kapitalwert der Rente nach der Abfindungsverordnung. Bei einer Verschlimmerung wird zwar wieder Rente gezahlt, aber nur für den Mehrbetrag. Wer jung ist und eine hohe Lebenserwartung hat, fährt mit der laufenden – jährlich angepassten – Rente oft besser.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft berechnet?

Aus zwei Größen: dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die Vollrente beträgt zwei Drittel des JAV, die Teilrente den MdE-Prozentsatz davon (§ 56 Abs. 3 SGB VII). Beispiel: Bei 42.000 € JAV ist die Vollrente 28.000 € im Jahr (2.333,33 € im Monat). Bei 30 % MdE gibt es 30 % davon, also 700 € monatlich. Der JAV ist der Bruttoverdienst der 12 Kalendermonate vor dem Unfallmonat inklusive Sonderzahlungen.

Wie viel Unfallrente gibt es bei 20 Prozent MdE?

20 % der Vollrente, also 20 % von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes – das sind 13,33 % des JAV im Jahr. Bei 42.000 € JAV ergibt das 5.600 € jährlich bzw. 466,67 € im Monat. 20 % ist zugleich die Mindestgrenze: Unter 20 % MdE gibt es keine Rente, es sei denn, mehrere Versicherungsfälle mit je mindestens 10 % erreichen zusammen 20 % (Stützrente, § 56 Abs. 1 SGB VII).

Was ist der Mindest- und Höchst-Jahresarbeitsverdienst?

Der JAV wird nach unten und oben begrenzt (§ 85 SGB VII). Mindestens gelten für Erwachsene ab 18 Jahren 60 % der Bezugsgröße (2026: 28.476 €), für 25- bis unter 30-Jährige 75 % (35.595 €). Für Kinder und Jugendliche gelten 25 %, 33⅓ % bzw. 40 %. Höchstens zählt das Zweifache der Bezugsgröße (2026: 94.920 €), sofern die Satzung der Berufsgenossenschaft keine höhere Grenze vorsieht – viele BGs tun das. Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Studierende profitieren vom Mindest-JAV.

Wer bekommt die Schwerverletztenzulage von 10 Prozent?

Versicherte mit einer MdE von mindestens 50 % (oder mehreren Renten, die zusammen 50 % erreichen), die infolge des Versicherungsfalls keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können und keinen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben (§ 57 SGB VII). Die Rente erhöht sich dann um 10 %. Wer trotz hoher MdE weiterarbeitet oder eine Erwerbsminderungs- bzw. Altersrente bezieht, bekommt die Zulage nicht.

Ist die Unfallrente steuerfrei?

Ja. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung – also auch die Verletztenrente – sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie wird aber auf andere Renten angerechnet: Trifft die Unfallrente mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen, ruht die gesetzliche Rente, soweit beide zusammen den Grenzbetrag von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes übersteigen (§ 93 SGB VI).

Kann ich mir die Unfallrente auszahlen lassen?

Bei einer MdE unter 40 % können Sie auf Antrag mit dem Kapitalwert der Rente abgefunden werden (§ 76 SGB VII). Die BG bewilligt das nur, wenn nicht zu erwarten ist, dass die MdE wesentlich sinkt. Verschlimmern sich die Unfallfolgen später wesentlich, wird insoweit wieder Rente gezahlt. Bei MdE ab 40 % ist nur eine Teilabfindung für maximal zehn Jahre möglich (§ 78 SGB VII) – die Rente läuft danach wieder in voller Höhe.

Ab wann wird die Unfallrente gezahlt und wie lange ist sie vorläufig?

Die Rente beginnt am Tag nach dem Ende des Verletztengeldes – oder am Tag nach dem Unfall, wenn kein Verletztengeld gezahlt wurde (§ 72 SGB VII). Voraussetzung ist, dass die MdE über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus besteht. In den ersten drei Jahren setzt die BG die Rente als vorläufige Entschädigung fest und kann die MdE jederzeit neu bewerten; spätestens nach drei Jahren wird sie zur Rente auf unbestimmte Zeit (§ 62 SGB VII). Zum 1. Juli wird sie wie die gesetzlichen Renten angepasst – 2026 um 4,24 %.

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