Wegzugsteuer-Rechner 2026
Exit Tax nach § 6 AStG für GmbH-Anteile berechnen
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung), § 17 EStG (Beteiligung ≥ 1 %), § 3 Nr. 40 EStG (60 % Teileinkünfteverfahren), § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), § 4 SolZG (Solidaritätszuschlag) – Stand 2026
Berücksichtigt: fiktiver Veräußerungsgewinn, 60-%-Teileinkünfteverfahren, progressive Einkommensteuer nach § 32a, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, effektiver Steuersatz, zinslose 7-Jahres-Rate
Nicht berücksichtigt: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Step-up im Zuzugsstaat, Sicherheitsleistung, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Verlustverrechnung – der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung
✈️ Ihre Angaben zur Beteiligung
✈️ Wegzugsteuer nach § 6 AStG (2026)
Effektiv 25,75 % auf den fiktiven Veräußerungsgewinn von 750.000 €
📊 Berechnungsdetails
ℹ️ Wann greift die Wegzugsteuer?
- ✓Persönlicher Tatbestand: natürliche Person, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
- ✓Beteiligung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 EStG – also eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre.
- ✓Auslöser: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland) – aber auch Schenkung/Erbschaft an im Ausland Ansässige oder Einlage in ein ausländisches Betriebsvermögen.
- ✓Rechtsfolge: fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert – obwohl gar nicht verkauft wurde, wird der Wertzuwachs versteuert (60 % nach Teileinkünfteverfahren).
- ✓Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG): Bei Rückkehr binnen 7 Jahren (auf Antrag verlängerbar um +5 auf maximal 12 Jahre) entfällt die Steuer rückwirkend – sofern die Anteile gehalten und keine schädlichen Ausschüttungen vorgenommen wurden.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt in keinem Fall eine individuelle Steuerberatung. Nicht berücksichtigt werden insbesondere: Regelungen aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ein möglicher Step-up der Anschaffungskosten im Zuzugsstaat, Verlustverrechnung, ein abweichender gemeiner Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, Sicherheitsleistungen sowie die ab 2026 verschärften Melde- und Mitwirkungspflichten und die Ausweitung auf Investmentfonds-Anteile. Vor jedem Wegzug mit relevanter Beteiligung ist eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zwingend erforderlich.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
Wegzugsteuer berechnen: Tatbestand, Formel & Stundung
Die Wegzugsteuer (international „Exit Tax“) nach § 6 AStG ist eine der gefürchtetsten Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Sie trifft Menschen, die wesentlich an einer Kapitalgesellschaft – typischerweise einer GmbH – beteiligt sind und ins Ausland ziehen. Der Clou: Obwohl Sie Ihre Anteile gar nicht verkaufen, behandelt das Finanzamt den Wegzug so, als hätten Sie verkauft. Der gesamte stille Wertzuwachs wird auf einen Schlag besteuert. Unser Wegzugsteuer-Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Belastung in Sekunden.
Wann greift die Wegzugsteuer? Der Tatbestand
Damit § 6 AStG überhaupt anwendbar ist, müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen:
- Persönliche Voraussetzung: natürliche Person, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war
- Beteiligung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 EStG, also eine Beteiligung von mindestens 1 % in den letzten fünf Jahren
- Auslösendes Ereignis: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug), aber auch Schenkung oder Erbschaft an im Ausland Ansässige
Sind diese drei Punkte erfüllt, fingiert das Gesetz eine Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegzugs. Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert der Beteiligung – bei nicht börsennotierten GmbH-Anteilen wird er regelmäßig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren geschätzt und kann das Mehrfache der ursprünglichen Stammeinlage betragen.
Wie wird die Wegzugsteuer berechnet?
Die Berechnung läuft in vier Schritten ab:
- 1. Veräußerungsgewinn = gemeiner Wert − Anschaffungskosten
- 2. Steuerpflichtiger Anteil = 60 % des Gewinns (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG – 40 % bleiben steuerfrei)
- 3. Einkommensteuer = progressiver Tarif nach § 32a EStG auf das übrige Einkommen zuzüglich der 60 %
- 4. Solidaritätszuschlag = 5,5 % auf den Einkommensteuer-Mehrbetrag (§ 4 SolZG)
Weil die Anteile als „normaler“ Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 EStG behandelt werden, gilt das Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei. Auf diese 60 % wird der persönliche, progressive Einkommensteuersatz angewendet. Liegt der Gewinn vollständig im Spitzensteuersatz (45 %), ergibt sich überschlägig eine Belastung von rund 28,5 % des Bruttogewinns (60 % × 45 % × 1,055 für den Soli). Bei kleineren Gewinnen oder ohne weiteres Einkommen liegt der effektive Satz wegen der Progression spürbar darunter.
Stundung in 7 zinslosen Jahresraten
Eine Sofortzahlung würde viele Wegziehende überfordern – schließlich ist ja kein Geld zugeflossen, es wurde nichts verkauft. Deshalb erlaubt § 6 Abs. 4 AStG auf Antrag eine Stundung in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (2022) gilt diese Ratenregelung einheitlich für Wegzüge innerhalb der EU/EWR und in Drittstaaten. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheitsleistung (z. B. eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile). Unser Rechner zeigt Ihnen die jährliche Rate direkt mit an.
Die Rückkehrerregelung – Steuer kann komplett entfallen
Wer nur vorübergehend ins Ausland geht, kann die Wegzugsteuer rückwirkend wieder loswerden. Nach der Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG) entfällt die Steuer, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehren. Auf Antrag lässt sich diese Frist um weitere 5 Jahre auf maximal 12 Jahre verlängern. Voraussetzung: Sie halten die Anteile durchgehend und nehmen keine schädlichen Ausschüttungen vor. Als schädlich gilt eine Ausschüttung von mehr als 25 % des Anteilswerts – sie kann die gestundeten Raten vorzeitig fällig stellen.
Was der Rechner nicht abbildet
Die Wegzugsteuer ist hochkomplex. Unser Rechner gibt eine erste Größenordnung, klammert aber bewusst Sonderfälle aus: Doppelbesteuerungsabkommen können die deutsche Besteuerung einschränken, der Zuzugsstaat gewährt unter Umständen einen Step-up auf die Anschaffungskosten, und der gemeine Wert selbst ist oft Streitpunkt mit dem Finanzamt. Wer GmbH und Einzelunternehmen vergleicht oder die laufende Belastung seiner Gesellschaft kennen will, nutzt ergänzend den Körperschaftsteuer-Rechner oder den Einkommensteuer-Rechner. Vor einem realen Wegzug ist eine individuelle Beratung unverzichtbar.
📊 Beispielrechnungen
So setzt sich die Wegzugsteuer in typischen Konstellationen zusammen (Grundtarif § 32a 2026):
Beispiel 1: GmbH-Anteile, gemeiner Wert 1.000.000 €, AK 100.000 €
Beispiel 2: gemeiner Wert 500.000 €, AK 25.000 €, übriges zvE 80.000 €
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Glauben, ohne Verkauf falle keine Steuer an
Die Wegzugsteuer ist eine fiktive Veräußerung. Sie entsteht allein durch den Wegzug – auch ohne tatsächlichen Verkauf und ohne Geldzufluss. Genau das macht sie so gefährlich: Sie müssen Steuer auf einen Gewinn zahlen, den Sie nie realisiert haben.
Fehler 2: Eine Freigrenze auf den Gewinn erwarten
Anders als bei manch anderer Steuer gibt es bei § 6 AStG keine Freigrenze und keinen Freibetrag auf den Veräußerungsgewinn. Relevant ist nur die 1-%-Beteiligungsschwelle des § 17 EStG – ab dann wird der volle Gewinn (zu 60 %) erfasst.
Fehler 3: Die Stundung als selbstverständlich ansehen
Die zinslose Stundung in 7 Raten ist ein Antragsrecht und wird in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt. Wer keine Sicherheit stellen kann, riskiert die sofortige Fälligkeit der gesamten Steuer.
Sonderfall: Schädliche Ausschüttung > 25 %
Während der Stundung darf nicht beliebig ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung von mehr als 25 % des Anteilswerts gilt als schädlich und kann die gestundeten Raten vorzeitig fällig stellen – und die Rückkehrerregelung gefährden.
Sonderfall: DBA und Step-up
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielstaat kann die deutsche Besteuerung einschränken, und der Zuzugsstaat gewährt unter Umständen einen Step-up auf den gemeinen Wert. Beides bildet dieser Rechner bewusst nicht ab.
❓ Häufig gestellte Fragen zur Wegzugsteuer
Was ist die Wegzugsteuer nach § 6 AStG?
Die Wegzugsteuer besteuert den stillen Wertzuwachs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn eine wesentlich beteiligte Person ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet. Der Gesetzgeber fingiert dabei eine Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert (§ 6 AStG i. V. m. § 17 EStG) – obwohl gar nicht verkauft wurde.
Wer muss die Wegzugsteuer zahlen?
Betroffen sind natürliche Personen, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind (Beteiligung i. S. d. § 17 EStG). Löst der Wegzug die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aus, greift § 6 AStG.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer?
Besteuert werden 60 % des Veräußerungsgewinns (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nach § 32a EStG zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Liegt der Gewinn vollständig im Spitzensteuersatz von 45 %, ergibt sich überschlägig eine Belastung von rund 28,5 % des Bruttogewinns; bei niedrigeren Gewinnen ist der effektive Satz wegen der Progression geringer.
Kann ich die Wegzugsteuer in Raten zahlen?
Ja. Nach § 6 Abs. 4 AStG kann die Steuer auf Antrag in 7 gleichen, zinslosen Jahresraten gestundet werden – seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz einheitlich für EU- und Drittstaaten-Fälle. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile.
Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland?
Nach der Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG) entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehren – auf Antrag verlängerbar um weitere 5 auf maximal 12 Jahre. Voraussetzung ist, dass Sie die Anteile durchgehend halten und keine schädlichen Ausschüttungen vornehmen.
Gibt es bei der Wegzugsteuer einen Freibetrag?
Nein. Auf den fiktiven Veräußerungsgewinn gibt es bei § 6 AStG weder eine Freigrenze noch einen Freibetrag. Maßgeblich ist allein die 1-%-Beteiligungsschwelle des § 17 EStG: Ab dieser Beteiligungshöhe wird der gesamte Gewinn (zu 60 %) erfasst.