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Körperschaftsteuer-Rechner 2026

Steuerlast für GmbH, UG & AG berechnen

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: § 23 KStG (15 % Körperschaftsteuer), § 4 SolZG (5,5 % Solidaritätszuschlag), § 11 und § 16 GewStG (Gewerbesteuer mit Hebesatz) – Stand 2026

Berücksichtigt: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer ohne Freibetrag, Gesamtbelastung in Prozent, Standortvergleich nach Hebesatz

Nicht berücksichtigt: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaft, Verlustvorträge, Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung – der Rechner liefert die steuerliche Standardberechnung als Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung

0 €250.000 €500.000 €
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Stadt-Schnellauswahl (echte Hebesätze, Stand 2025):

🏢 Gesamte Steuerlast Ihrer Kapitalgesellschaft

30.140 €/ Jahr

Gesamtbelastung 30,14 % bei 100.000 € Gewinn und 409% Hebesatz

Körperschaftsteuer
15.000 €
15 %
Solidaritätszuschlag
825 €
5,5 % der KSt
Gewerbesteuer
14.315 €
409% Hebesatz
Gewinn nach Steuern (vor Ausschüttung)69.860 €

📊 Berechnungsdetails

1. Körperschaftsteuer (§ 23 KStG)
Gewinn × 15 %100.000,00 € × 15 %
= Körperschaftsteuer15.000,00 €
2. Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG)
Körperschaftsteuer × 5,5 %15.000,00 € × 5,5 %
= Solidaritätszuschlag825,00 €
3. Gewerbesteuer (§ 11 / § 16 GewStG) – ohne Freibetrag bei Kapitalgesellschaften
Gewinn × 3,5 % (Steuermesszahl)= 3.500,00 €
Messbetrag × 409% (Hebesatz)3.500,00 € × 409%
= Gewerbesteuer14.315,00 €
4. Gesamte Steuerbelastung
KSt + Soli + Gewerbesteuer30.140,00 €
Gesamtbelastung in Prozent vom Gewinn30,14 %
💡 Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht auf eine andere Steuer anrechnen (kein § 35 EStG wie bei Einzelunternehmern). KSt und Soli sind bundeseinheitlich, nur der Hebesatz und damit die Gewerbesteuer hängen vom Standort ab.

📍 Standortvergleich – Gesamtbelastung nach Hebesatz

KSt und Soli (zusammen 15,825 %) sind überall gleich. Nur die Gewerbesteuer ändert sich mit dem Hebesatz:

Bundesschnitt 2024409%
30.140 €
München490%
32.975 €
+2.835 €
Berlin410%
30.175 €
+35 €
Hamburg470%
32.275 €
+2.135 €
Köln475%
32.450 €
+2.310 €
Frankfurt a. M.460%
31.925 €
+1.785 €
Düsseldorf440%
31.225 €
+1.085 €
Stuttgart420%
30.525 €
+385 €
Leipzig460%
31.925 €
+1.785 €
Monheim250%
24.575 €
-5.565 €

ℹ️ So setzt sich die Steuerlast zusammen

  • Körperschaftsteuer 15 %: bundeseinheitlicher Satz auf den zu versteuernden Gewinn (§ 23 KStG)
  • Solidaritätszuschlag 5,5 %: wird auf die Körperschaftsteuer erhoben – ergibt zusammen 15,825 %
  • Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde – ohne Freibetrag bei Kapitalgesellschaften
  • Keine § 35-Anrechnung: anders als Einzelunternehmer können GmbH, UG und AG die Gewerbesteuer nicht verrechnen
  • Ausschüttung: bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr auf Basis der gesetzlichen Standardsätze (Stand 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer, verdeckte Gewinnausschüttungen, organschaftliche Besonderheiten oder Verlustvorträge sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Körperschaftsteuer berechnen: Formel, Sätze & Gesamtbelastung

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die „Einkommensteuer der juristischen Personen“. Sie betrifft Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG. Mit unserem Körperschaftsteuer-Rechner ermitteln Sie in Sekunden die vollständige Steuerlast Ihrer Gesellschaft – inklusive Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Die drei Steuern einer Kapitalgesellschaft

Auf den Gewinn einer GmbH, UG oder AG fallen drei Steuern an:

  • Körperschaftsteuer = Gewinn × 15 % (§ 23 KStG)
  • Solidaritätszuschlag = Körperschaftsteuer × 5,5 % (§ 4 SolZG)
  • Gewerbesteuer = Gewinn × 3,5 % × Hebesatz (§ 11 / § 16 GewStG)

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergeben zusammen eine feste Belastung von 15,825 % des Gewinns – diese Sätze sind bundeseinheitlich. Nur die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab und macht den Standortunterschied aus.

Kein Freibetrag, keine Anrechnung

Anders als Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben Kapitalgesellschaften bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag von 24.500 €. Die Gewerbesteuer fällt also ab dem ersten Euro Gewinn an. Außerdem können GmbH, UG und AG die Gewerbesteuer nicht auf eine andere Steuer anrechnen – die Anrechnung nach § 35 EStG gilt nur für natürliche Personen. Die Gewerbesteuer bleibt damit voll als Belastung bestehen.

Der Hebesatz als Standortfaktor

Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und beträgt mindestens 200 %. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 407 % (Statistisches Bundesamt). Großstädte wie München (490 %) oder Köln (475 %) liegen deutlich höher, Steueroasen wie Monheim am Rhein (250 %) deutlich niedriger. Bei der Standortwahl kann der Hebesatz über die Jahre tausende Euro ausmachen – tragen Sie im Rechner den Hebesatz Ihrer tatsächlichen Gemeinde ein.

Was nach den Steuern kommt

Der Rechner zeigt den Gewinn der Gesellschaft nach KSt, Soli und Gewerbesteuer. Schüttet die GmbH diesen Gewinn an die Gesellschafter aus, fällt auf der privaten Ebene zusätzlich Abgeltungsteuer an – das berechnen Sie mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner. Wer zwischen GmbH und Einzelunternehmen vergleicht, sollte die Einkommensteuer gegenrechnen.

📊 Beispielrechnungen

So setzt sich die Steuerlast bei unterschiedlichen Hebesätzen zusammen:

Beispiel 1: GmbH mit 100.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %

Zu versteuernder Gewinn:
100.000,00 €
Körperschaftsteuer (15 %):
15.000,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):
825,00 €
Gewerbesteuer (3,5 % × 400 %):
14.000,00 €
Gesamte Steuerlast:
29.825,00 €
Gesamtbelastung:
29,825 %

Beispiel 2: GmbH mit 250.000 € Gewinn in München, Hebesatz 490 %

Zu versteuernder Gewinn:
250.000,00 €
Körperschaftsteuer (15 %):
37.500,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):
2.062,50 €
Gewerbesteuer (3,5 % × 490 %):
42.875,00 €
Gesamte Steuerlast:
82.437,50 €
Gesamtbelastung:
32,975 %
💡 Standort-Effekt: Bei 250.000 € Gewinn kostet ein Hebesatz von 490 % statt 400 % allein bei der Gewerbesteuer rund 7.875 € mehr pro Jahr – Jahr für Jahr.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Gewerbesteuer-Freibetrag annehmen

Den Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Eine GmbH, UG oder AG zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn – ohne Freibetrag.

Fehler 2: § 35-Anrechnung auf Kapitalgesellschaften übertragen

Die Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) gilt nur für natürliche Personen. Bei Kapitalgesellschaften bleibt die Gewerbesteuer in voller Höhe als Belastung bestehen.

Fehler 3: Soli für abgeschafft halten

Bei der Einkommensteuer ist der Solidaritätszuschlag für die meisten entfallen – bei der Körperschaftsteuer fällt er weiterhin in voller Höhe mit 5,5 % an.

Sonderfall: Gewinnausschüttung

Die berechnete Belastung betrifft die Ebene der Gesellschaft. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer auf der privaten Ebene an.

Sonderfall: Hinzurechnungen und Kürzungen

Für die Gewerbesteuer wird der Gewinn um bestimmte Posten (z. B. anteilige Zinsen und Mieten) korrigiert. Der Rechner geht vereinfachend von Gewinn = Gewerbeertrag aus.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Körperschaftsteuer

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer beträgt bundeseinheitlich 15 % des zu versteuernden Gewinns (§ 23 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, sodass KSt und Soli zusammen 15,825 % des Gewinns ausmachen.

Wie berechnet man die Steuerlast einer GmbH?

Die Gesamtlast ergibt sich aus drei Steuern: Körperschaftsteuer (Gewinn × 15 %), Solidaritätszuschlag (KSt × 5,5 %) und Gewerbesteuer (Gewinn × 3,5 % × Hebesatz). Bei 100.000 € Gewinn und 400 % Hebesatz sind das 15.000 € + 825 € + 14.000 € = 29.825 € oder 29,825 %.

Zahlt eine GmbH Gewerbesteuer?

Ja. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig – und zwar ohne Freibetrag ab dem ersten Euro Gewinn. Den Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Kann eine GmbH die Gewerbesteuer anrechnen?

Nein. Die Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG (das 4-fache des Messbetrags) gilt nur für natürliche Personen, also Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften. Bei einer GmbH bleibt die Gewerbesteuer in voller Höhe als Belastung bestehen.

Wie wirkt sich der Hebesatz auf die Steuer aus?

Körperschaftsteuer und Soli sind überall gleich. Nur die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab: Gewinn × 3,5 % × Hebesatz. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 407 %, die Spanne reicht von etwa 250 % (z. B. Monheim) bis über 500 %. Der Standort beeinflusst die Gesamtbelastung daher spürbar.

Fällt bei der Körperschaftsteuer noch Solidaritätszuschlag an?

Ja. Während der Soli bei der Einkommensteuer für die meisten entfallen ist, wird er bei der Körperschaftsteuer weiterhin in voller Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben (§ 4 SolZG).