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GmbH-Steuer-Rechner 2026

Gesamtbelastung: Thesaurierung vs. Ausschüttung

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: Zweistufige Besteuerung der GmbH nach KStG, GewStG und EStG – Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG), Solidaritätszuschlag 5,5 %, Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz, § 11/§ 16 GewStG) sowie Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) bzw. Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG)

Berücksichtigt: Steuer auf Gesellschaftsebene (Stufe 1), Steuer beim Gesellschafter auf die Ausschüttung (Stufe 2), Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer optional, Thesaurierungs- und Ausschüttungsquote

Nicht berücksichtigt: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen, Geschäftsführergehalt, Verlustvorträge, Holding-Strukturen und individuelle Gestaltungen – Schätzung ohne Gewähr, ersetzt keine Steuerberatung

0 €250.000 €500.000 €
%
100 %

Das Teileinkünfteverfahren ist auf Antrag möglich, wenn Sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und beruflich für die GmbH tätig sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

🏦 Gesamtsteuerbelastung der GmbH

48,3 %vom Gewinn

48.302 € Steuern auf 100.000 € Gewinn

Stufe 1 – Gesellschaft
30.140 €
30,1 % des Gewinns
Stufe 2 – Gesellschafter
18.162 €
auf die Ausschüttung
Netto beim Gesellschafter51.698 €

📊 Berechnung im Detail

Stufe 1 – Besteuerung auf GmbH-Ebene
Gewinn vor Steuern100.000 €
− Körperschaftsteuer (15 %)15.000,00 €
− Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt)825,00 €
− Gewerbesteuer (3,5 % × 409 %)14.315,00 €
= Gewinn nach Steuern (thesaurierbar)69.860 €

Belastung Stufe 1: 30,1 % (bei Hebesatz 400 % rund 29,8 %).

Ausschüttung
Ausschüttung brutto (100 %)69.860 €
Stufe 2 – Besteuerung beim Gesellschafter (Abgeltungsteuer)
− Sparer-Pauschbetrag1.000 €
Steuerpflichtige Ausschüttung68.860 €
− Kapitalertragsteuer (25 %) + Soli (5,5 %)18.161,83 €
= Netto beim Gesellschafter51.698 €
Gesamtsteuerbelastung
48,3 %48.302 € Steuern

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Schätzung ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung. Der Rechner zeigt die kombinierte Belastung aus Körperschaft-, Gewerbe- und Anteilseignersteuer in vereinfachter Form.
  • Der Gewerbeertrag wird vereinfacht mit dem Gewinn gleichgesetzt – gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG) bleiben unberücksichtigt.
  • Ein Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und wird separat als Arbeitslohn versteuert – das ist hier nicht abgebildet.
  • Beim Teileinkünfteverfahren wird der Solidaritätszuschlag konservativ mit 0 € angesetzt; je nach Gesamteinkommen kann zusätzlich Soli anfallen.

GmbH-Steuern verstehen: Die zweistufige Besteuerung

Eine GmbH wird zweistufig besteuert. Auf der ersten Stufe zahlt die Gesellschaft selbst Steuern auf ihren Gewinn. Auf der zweiten Stufe wird die Ausschüttung an die Gesellschafter noch einmal besteuert. Genau diese Doppelbelastung macht die Frage „Thesaurieren oder ausschütten?“ so wichtig – und genau dafür ist dieser Rechner gedacht.

Stufe 1 – Steuern auf Ebene der GmbH

Auf den Gewinn der GmbH fallen drei Steuern an:

  • Körperschaftsteuer: 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (= 0,825 % des Gewinns)
  • Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde – ohne Freibetrag

Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das eine Belastung von rund 29,8 % auf Stufe 1: 15 % KSt + 0,825 % Soli + 14 % Gewerbesteuer = 29,825 %. Der Hebesatz ist standortabhängig – in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz fällt die Belastung deutlich geringer aus, in Großstädten mit Hebesätzen um 490 % entsprechend höher. Tragen Sie deshalb unbedingt den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein.

Stufe 2 – Steuern beim Gesellschafter

Schüttet die GmbH ihren Nachsteuergewinn aus, wird diese Dividende beim Gesellschafter erneut besteuert. Dafür gibt es zwei Verfahren:

  • Abgeltungsteuer (Privatvermögen): 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag ergeben effektiv 26,375 %. Es gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagt).
  • Teileinkünfteverfahren (Betriebsvermögen): Nur 60 % der Ausschüttung sind steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei. Die steuerpflichtigen 60 % werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Möglich auf Antrag bei einer Beteiligung von mindestens 25 % oder von mindestens 1 % plus beruflicher Tätigkeit für die GmbH.

Thesaurierung vs. Vollausschüttung

Solange Gewinne in der GmbH thesauriert (einbehalten) werden, bleibt es bei der Belastung der Stufe 1 von rund 30 %. Erst bei der Ausschüttung kommt die zweite Steuerschicht hinzu. Bei einer Vollausschüttung ins Privatvermögen liegt die Gesamtbelastung deshalb bei rund 48,3 %. Wer Gewinne im Unternehmen reinvestiert, profitiert vom Steuerstundungs- und Zinseszinseffekt – ein zentrales Argument für die Rechtsform GmbH.

📊 Beispielrechnungen

Basis: 100.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %. So unterscheiden sich Thesaurierung und Ausschüttung:

Beispiel 1: Vollausschüttung ins Privatvermögen (Abgeltungsteuer)

Gewinn vor Steuern:
100.000,00 €
Steuer Stufe 1 (KSt + Soli + GewSt):
29.825,00 €
Gewinn nach Steuern:
70.175,00 €
Abgeltungsteuer (26,375 %, ohne Pauschbetrag):
ca. 18.508 €
Netto beim Gesellschafter:
ca. 51.667 €
Gesamtsteuerbelastung:
ca. 48,3 %

Hinweis: Mit dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig) sinkt die Belastung minimal.

Beispiel 2: Volle Thesaurierung (keine Ausschüttung)

Gewinn vor Steuern:
100.000,00 €
Steuer Stufe 1 (KSt + Soli + GewSt):
29.825,00 €
Steuer Stufe 2 (keine Ausschüttung):
0,00 €
In der GmbH thesauriert:
70.175,00 €
Gesamtsteuerbelastung:
ca. 29,8 %

Die zweite Steuerschicht entsteht erst, wenn der Gewinn später ausgeschüttet wird.

💡 Faustregel: Thesaurieren ist steuerlich günstiger als sofort ausschütten – ideal, wenn Sie Gewinne im Unternehmen reinvestieren. Wer das Geld privat benötigt, kommt um die zweite Steuerstufe nicht herum.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Nur die Körperschaftsteuer betrachten

Die GmbH zahlt nicht nur 15 % Körperschaftsteuer. Mit Soli und Gewerbesteuer liegt die Belastung auf Gesellschaftsebene bei rund 30 % – und bei Ausschüttung kommt noch die Anteilseignerbesteuerung obendrauf.

Fehler 2: Den Hebesatz pauschal mit 400 % ansetzen

Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist gemeindeabhängig und schwankt von rund 200 % bis über 500 %. Schon 100 Hebesatzpunkte Unterschied machen bei der GmbH 3,5 Prozentpunkte Steuerbelastung aus. Tragen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein.

Fehler 3: Geschäftsführergehalt vergessen

Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und damit die Steuer auf Stufe 1. Es wird allerdings als Arbeitslohn versteuert – dieser Effekt ist in der reinen Gewinnbetrachtung nicht enthalten.

Sonderfall: Holding-Struktur

Schüttet eine GmbH an eine Holding-GmbH aus, sind die Dividenden zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Das senkt die Belastung der Zwischenstufe erheblich – dieser Rechner bildet die direkte Ausschüttung an natürliche Personen ab, nicht die Holding-Kette.

Sonderfall: Abgeltungsteuer vs. Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich vor allem bei hohem Beteiligungsaufwand (z. B. fremdfinanzierte Anteile), weil 60 % der damit verbundenen Kosten abziehbar sind. Bei niedrigem persönlichem Steuersatz kann die Günstigerprüfung ebenfalls eine Rolle spielen.

❓ Häufig gestellte Fragen zur GmbH-Besteuerung

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH?

Auf Gesellschaftsebene (Stufe 1) liegt die Belastung aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 % bei rund 29,8 %. Wird der Gewinn voll ins Privatvermögen ausgeschüttet, kommt die Abgeltungsteuer hinzu und die Gesamtbelastung steigt auf etwa 48,3 %.

Was bedeutet Thesaurierung bei einer GmbH?

Thesaurierung heißt, dass der Gewinn nach Steuern in der GmbH einbehalten und nicht ausgeschüttet wird. Dann fällt nur die Steuer der Stufe 1 (rund 30 %) an. Die zweite Steuerschicht beim Gesellschafter entsteht erst, wenn der Gewinn später ausgeschüttet wird – das verschafft einen Steuerstundungs- und Reinvestitionsvorteil.

Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren – was ist günstiger?

Im Privatvermögen gilt standardmäßig die Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli). Das Teileinkünfteverfahren – bei dem 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden – ist auf Antrag möglich, wenn Sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und für die GmbH tätig sind. Es lohnt sich besonders, wenn hohe Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen) gegengerechnet werden können.

Welche Rolle spielt der Gewerbesteuer-Hebesatz?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus Steuermesszahl (3,5 %) mal Hebesatz der Gemeinde. Da Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag erhalten, schlägt der Hebesatz voll durch. Bei 400 % entspricht das 14 % des Gewinns, bei 490 % schon 17,15 %. Der Standort der GmbH kann die Steuerbelastung daher spürbar verändern.

Zahlt eine GmbH Solidaritätszuschlag?

Ja. Anders als bei der Einkommensteuer, wo der Solidaritätszuschlag für die meisten Bürger entfallen ist, zahlen Kapitalgesellschaften den Soli weiterhin in voller Höhe: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Bezogen auf den Gewinn sind das 0,825 %.

Lohnt sich eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?

Das hängt davon ab, ob Gewinne entnommen oder reinvestiert werden. Werden Gewinne in der GmbH thesauriert, ist die Belastung mit rund 30 % oft niedriger als der persönliche Spitzensteuersatz. Bei sofortiger Vollausschüttung liegt die Gesamtbelastung der GmbH (ca. 48,3 %) dagegen auf einem ähnlichen Niveau wie beim Spitzensteuersatz eines Einzelunternehmers. Vergleichen Sie Ihre Situation mit unserem Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Rechner.