Kleingewerbe-Steuer-Rechner 2026
Einkommensteuer, Gewerbesteuer & Anrechnung berechnen
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: Einkommensteuertarif § 32a EStG (Werte 2026, Grundfreibetrag 12.348 €), Gewerbesteuer nach § 11 GewStG (Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %) und Anrechnung nach § 35 EStG (4-facher Messbetrag)
Berücksichtigt: Einkommensteuer (Grundtarif & Splitting), Gewerbesteuer mit Freibetrag und Hebesatz, Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer
Nicht berücksichtigt: Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Verlustvorträge, weitere Einkünfte, Umsatzsteuer – der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung
Gesamte Steuerlast (geschätzt)
Durchschnittliche Belastung: 18,0 % des Gewinns
🧮 So wird gerechnet
Gewerbesteuer
- Gewinn − Freibetrag 24.500 € = Gewerbeertrag 15.500 €
- × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 543 €
- × Hebesatz 400 % = Gewerbesteuer 2.170 €
Einkommensteuer & Anrechnung (§ 35 EStG)
- Einkommensteuer auf 40.000 € = 7.210 €
- − Anrechnung GewSt (max. 4 × Messbetrag) = −2.170 €
- = festgesetzte Einkommensteuer 5.040 €
⚠️ Kleingewerbe ist nicht Kleinunternehmer
Kleingewerbe = Rechtsform-Frage
Kein im Handelsregister eingetragenes Gewerbe, keine kaufmännische Buchführungspflicht. Betrifft die Art des Betriebs.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) = Umsatzsteuer-Frage
Wer unter den Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus. Das ist unabhängig vom Kleingewerbe und betrifft nur die Umsatzsteuer – nicht diese Berechnung.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine steuerliche Beratung. Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Verlustvorträge, weitere Einkünfte und Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Welche Steuern zahlt man im Kleingewerbe?
Wer ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer betreibt, zahlt seine Steuern nicht als Unternehmen, sondern als Privatperson auf den Gewinn. Relevant sind drei bis vier Steuerarten: die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, der Solidaritätszuschlag und – bei Kirchenmitgliedschaft – die Kirchensteuer. Die gute Nachricht: Die Gewerbesteuer wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass sie bei moderaten Hebesätzen kaum eine zusätzliche Belastung darstellt.
1. Einkommensteuer (§ 32a EStG)
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb zählt zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Darauf wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet. 2026 bleibt der Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei (Ledige). Erst darüber beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der bis zum Spitzensteuersatz von 42 % ansteigt. Verheiratete profitieren vom Splitting-Verfahren.
2. Gewerbesteuer (§ 11 GewStG)
Die Gewerbesteuer berechnet sich in drei Schritten:
- Gewerbeertrag = Gewinn − Freibetrag 24.500 €
- Messbetrag = Gewerbeertrag × Steuermesszahl 3,5 %
- Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde
Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften – nicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Bei einem Gewinn unter 24.500 € fällt also gar keine Gewerbesteuer an. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und liegt zwischen mindestens 200 % und teils über 500 %; der bundesweite Durchschnitt beträgt rund 400 %.
3. Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG)
Damit Einzelunternehmer nicht doppelt belastet werden, wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet – und zwar mit dem 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags (seit 2020). Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bei einem Hebesatz von rund 400 % oder darunter wird die Gewerbesteuer praktisch vollständig neutralisiert: Sie zahlen unterm Strich kaum mehr als ohne Gewerbesteuer. Erst bei deutlich höheren Hebesätzen bleibt eine echte Restbelastung übrig.
4. Soli und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) fällt 2026 erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) an – die meisten Kleingewerbetreibenden zahlen ihn daher nicht. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer und nur bei Kirchenmitgliedschaft.
Kleingewerbe oder Kleinunternehmer? Der wichtige Unterschied
Beide Begriffe werden ständig verwechselt – sie betreffen aber völlig verschiedene Dinge:
🏪 Kleingewerbe
Betrifft die Rechtsform: ein Gewerbe ohne Eintrag im Handelsregister und ohne kaufmännische Buchführungspflicht. Es geht um die Art und Größe des Betriebs, nicht um die Umsatzsteuer.
🧾 Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Betrifft die Umsatzsteuer: Wer unter den Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Das ist unabhängig vom Kleingewerbe und kann auch von Freiberuflern genutzt werden.
📊 Beispielrechnungen 2026
Alle Beispiele mit einem Hebesatz von 400 %, ledig, ohne Kirchensteuer:
Beispiel 1: Gewinn 20.000 € (kleiner Nebenerwerb)
Beispiel 2: Gewinn 40.000 € (Vollerwerb)
Beispiel 3: Gewinn 80.000 € (gut laufender Betrieb)
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Gewerbesteuer als reine Zusatzbelastung sehen
Viele rechnen die volle Gewerbesteuer obendrauf. Tatsächlich wird sie über § 35 EStG bis zum 4-fachen Messbetrag auf die Einkommensteuer angerechnet – bei Hebesätzen bis rund 400 % bleibt fast nichts übrig.
Fehler 2: Freibetrag mit Freigrenze verwechseln
Die 24.500 € bei der Gewerbesteuer sind ein echter Freibetrag: Nur der Gewinn darüber wird besteuert. Es ist keine Freigrenze, bei deren Überschreiten plötzlich der ganze Betrag steuerpflichtig würde.
Fehler 3: Kleinunternehmer-Regelung verwechseln
Die Umsatzsteuer-Befreiung als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) hat nichts mit der Einkommen- oder Gewerbesteuer zu tun. Auch ein Kleinunternehmer zahlt auf seinen Gewinn ganz normal Einkommensteuer.
Sonderfall: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt nach dem ersten Gewinn meist vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Wer das nicht einplant, bekommt im Folgejahr eine doppelte Belastung – Nachzahlung plus laufende Vorauszahlung.
Sonderfall: Mehrere Einkunftsarten
Haben Sie neben dem Gewerbe noch ein Angestelltengehalt, werden beide Einkünfte addiert und gemeinsam mit dem progressiven Tarif besteuert. Der Gewerbegewinn wird dann oft mit einem höheren Grenzsteuersatz belastet als hier im Einzelfall dargestellt.
❓ Häufig gestellte Fragen zur Kleingewerbe-Steuer
Welche Steuern zahlt man im Kleingewerbe?
Im Kleingewerbe als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn, Gewerbesteuer (sofern der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und – bei Kirchenmitgliedschaft – Kirchensteuer. Die Gewerbesteuer wird dabei weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Ab welchem Gewinn zahlt ein Kleingewerbe Gewerbesteuer?
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Erst der Gewinn darüber unterliegt der Gewerbesteuer. Bei einem Gewinn von 24.500 € oder weniger fällt also gar keine Gewerbesteuer an.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja. Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer mit dem 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von rund 400 % oder darunter wird die Gewerbesteuer praktisch vollständig neutralisiert.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe ist eine Frage der Rechtsform: ein Gewerbe ohne Handelsregistereintrag und ohne kaufmännische Buchführungspflicht. Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist dagegen eine umsatzsteuerliche Wahl: Wer unter den Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus. Beides ist unabhängig voneinander.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag fürs Kleingewerbe 2026?
Bei der Einkommensteuer gilt 2026 der Grundfreibetrag von 12.348 € für Ledige (das Doppelte für zusammen veranlagte Ehepaare). Bei der Gewerbesteuer kommt für Einzelunternehmer zusätzlich der Freibetrag von 24.500 € hinzu. Beide Freibeträge wirken unabhängig voneinander.
Muss ein Kleingewerbe Solidaritätszuschlag zahlen?
Meist nicht. Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) an. Da viele Kleingewerbetreibende darunter bleiben, zahlen sie keinen Soli. In der Milderungszone steigt der Zuschlag schrittweise bis zum vollen Satz von 5,5 % an.