Wann brauchst du den Zeit-Rechner?
Stunden und Minuten zusammenzurechnen klingt einfach — bis 7:45 + 8:30 + 6:15 im Kopf erledigt werden soll und der Übertrag von 60 Minuten alle paar Schritte ein Rundungsfehler-Risiko ist. Der Zeit-Rechner nimmt dir das ab. Praxis-Szenarien:
- Wochenarbeitszeit addieren: Schichten, flexible Stunden, unterschiedliche Wochentage — alles kommt am Ende auf eine Summe.
- Pausen abziehen: Brutto-Anwesenheit minus 30 oder 45 min Pause = tatsächliche Arbeitszeit (Netto). Wichtig für Stundenzettel und Lohnabrechnung.
- Reise-Zeit mit Pausen kalkulieren: Fahrtzeit minus Tankstopps minus Mittagessen = reine Fahrt. Hilfreich bei Routenplanung.
- Stundenzettel manuell prüfen: Was hat der Arbeitgeber abgerechnet, was steht im persönlichen Kalender? Differenzen schnell finden.
- Zeit zwischen zwei Datums-Zeitpunkten: Wie viele Stunden zwischen Donnerstag 9:15 und Samstag 17:00? Inklusive Tagen über Mitternacht.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Schicht mit Pause (Netto-Arbeitszeit)
Schichtbeginn 06:00, Schichtende 14:00, dazwischen 30 min Pause.
minus Pause: 0:30 h
= Netto-Arbeitszeit: 7:30 h (= 7,5 h dezimal)
Pausen ab 6 Stunden Arbeitszeit sind in Deutschland Pflicht (§ 4 ArbZG). Sie zählen rechtlich nicht als Arbeitszeit und werden bei der Lohnabrechnung abgezogen.
Beispiel 2: Wochensumme aus mehreren Schichten
Vier Schichten à 7,5 h plus drei Schichten à 8 h, alles in einer Woche.
3 × 8:00 h = 24:00 h
= Wochenarbeitszeit: 54:00 h
Achtung: 54 h pro Woche überschreitet die zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG (max. 48 h im 6-Monats-Schnitt) und darf nur kurzfristig stehen.
Beispiel 3: Zeitspanne über mehrere Tage
Wie viel Zeit liegt zwischen dem 28.04.2026 um 09:15 Uhr und dem 30.04.2026 um 17:00 Uhr?
Plus 17:00 − 09:15 = 7:45 h
= 2 Tage, 7 Stunden, 45 Minuten
dezimal: 2 × 24 + 7,75 = 55,75 h
Häufige Fragen zur Zeitberechnung
Was zählt rechtlich als Arbeitszeit?
Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit "die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Eingeschlossen sind also Tätigkeiten, Bereitschaft und sonstige Arbeit auf Anweisung — nicht aber Pausen, Wegezeiten zur Arbeit oder reine Rufbereitschaft. Bei Bereitschaftsdienst und Reisezeiten gilt die Vergütung differenziert je nach Tarifvertrag oder individuellem Arbeitsvertrag.
Sind Wegezeiten zur Arbeit Arbeitszeit?
Grundsätzlich nein. Der normale Weg von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte gilt nicht als Arbeitszeit und wird nicht vergütet. Anders sieht es aus bei Außendienst-Mitarbeitern ohne festen Arbeitsort: Dort entschied der EuGH 2015 (Tyco-Urteil C-266/14), dass die Fahrt vom Wohnsitz zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit ist. Bei Dienstreisen gilt die An- und Abfahrt während der regulären Arbeitszeit i.d.R. als Arbeitszeit.
Wie werden Pausen rechtlich gehandhabt?
Nach § 4 ArbZG gilt: ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Blöcke von je mindestens 15 Minuten geteilt werden. Pausen müssen im Voraus festgelegt sein — der Arbeitgeber kann sie nicht spontan einfordern, der Arbeitnehmer sie nicht beliebig verschieben. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.
Wie rechne ich Zeit in Dezimalstunden um?
Dezimalstunden sind Stunden mit Komma — was Lohnabrechnungs-Software meist verlangt. Faustregel: 15 min = 0,25 h, 30 min = 0,5 h, 45 min = 0,75 h. Allgemein: Minuten geteilt durch 60. Beispiele: 12 min = 0,20 h; 20 min = 0,33 h; 40 min = 0,67 h. Eine vollständige Tabelle findest du weiter unten auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit und Anwesenheitszeit?
Anwesenheitszeit ist die Zeit, in der du physisch im Betrieb bist — inklusive Pausen. Arbeitszeit ist die tatsächlich gearbeitete Zeit ohne Pausen. Beispiel: 08:00–17:00 Anwesenheit = 9 Stunden, davon 1 Stunde Pause = 8 Stunden Arbeitszeit. Lohn und gesetzliche Höchstgrenzen beziehen sich immer auf die Arbeitszeit, nicht auf die Anwesenheit.
Muss ich Arbeitszeiten dokumentieren?
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Eine konkrete gesetzliche Regelung in einem novellierten ArbZG steht noch aus — die Pflicht ergibt sich aber bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i.V.m. der EU-Arbeitszeit-Richtlinie.
Quellen & Methodik
Die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere §§ 2 (Definitionen), 3 (Höchstarbeitszeit), 4 (Ruhepausen) und 5 (Ruhezeiten). Ergänzend gilt die EU-Richtlinie 2003/88/EG über die Arbeitszeitgestaltung, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie tarifvertragliche Sonderregelungen. Der Rechner berücksichtigt die übliche dezimale Umrechnung (Minuten / 60), kennt aber keine branchenspezifischen Tarifregeln — die müssen ggf. zusätzlich geprüft werden. Berechnungen über Mitternacht oder mehrere Tage werden korrekt aufaddiert (24 h Übertrag).
Zuletzt aktualisiert: April 2026