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Zoll-Rechner 2026

Einfuhrabgaben für Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: Offizielle Regeln des deutschen Zolls (zoll.de) für Internetbestellungen aus Nicht-EU-Staaten

Berücksichtigt: Einfuhrumsatzsteuer 19 % bzw. 7 % ab dem ersten Euro, Zoll ab 150 € Warenwert, Zollwert inklusive Versandkosten, beispielhafte Zollsätze nach Warenart

Nicht berücksichtigt: Verbrauchsteuern (z. B. auf Alkohol, Tabak, Kaffee), Verbote/Beschränkungen, individuelle Zolltarifnummer – maßgeblich ist im Einzelfall der EZT-Online

Ihre Bestellung aus dem Nicht-EU-Ausland

Einfuhrumsatzsteuer-Satz
7 % gilt z. B. für Bücher und bestimmte Lebensmittel.

Einfuhrabgaben gesamt

71,55

Zoll + Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert (Ware + Versand)215,00
Zoll (12 %)25,80
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)45,75
Gesamtkosten inkl. Abgaben286,55

Warenwert über 150 € – zusätzlich zur EUSt fällt der warenspezifische Zoll an. Bei einem Sachwert bis 700 € ist alternativ ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 % möglich.

ℹ️ So rechnet der Zoll

  • Einfuhrumsatzsteuer 19 % (bzw. 7 %) – seit Juli 2021 ab dem ersten Euro, ohne 22-€-Freigrenze.
  • Zoll erst ab einem Warenwert über 150 € – darunter zollfrei.
  • Zollwert = Warenwert plus Versandkosten bis zur EU-Außengrenze.
  • Die EUSt wird auf Zollwert + Zoll berechnet.

📅 Reform zum 1. Juli 2026

⚠️

150-€-Zollfreigrenze fällt weg

Die EU schafft die zollfreie Grenze von 150 € zum 1. Juli 2026 ab – dann wird jede Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland zollpflichtig.

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3-Euro-Pauschalzoll als Übergang

Für Sendungen unter 150 € ist von Juli 2026 bis Juli 2028 ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie geplant. Dieser Rechner bildet die Regeln vor der Reform ab (Stand Juni 2026).

📋 Wichtiger Hinweis

ℹ️

Die hinterlegten Zollsätze sind Anhaltspunkte laut Zoll und können je nach genauer Zolltarifnummer abweichen. Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine verbindliche Zollauskunft. Den exakten Zollsatz Ihrer Ware finden Sie im EZT-Online (Elektronischer Zolltarif).

Zoll & Einfuhrumsatzsteuer: Was kostet eine Bestellung aus China, den USA oder UK?

Wer im Nicht-EU-Ausland online bestellt – etwa bei Shops aus China, den USA oder seit dem Brexit auch aus dem Vereinigten Königreich – muss bei der Einfuhr nach Deutschland mit Einfuhrabgaben rechnen. Diese setzen sich aus zwei Posten zusammen: der Einfuhrumsatzsteuer und – ab einem bestimmten Warenwert – dem Zoll. Unser Zoll-Rechner schätzt beide Posten und zeigt Ihnen, was die Bestellung am Ende wirklich kostet.

Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht der deutschen Mehrwertsteuer und beträgt 19 % bzw. ermäßigt 7 % (z. B. für Bücher). Wichtig: Seit dem 1. Juli 2021 ist die frühere 22-Euro-Freigrenze abgeschafft – die EUSt fällt damit ab dem ersten Euro an. Schon eine kleine Bestellung für 10 € ist also nicht mehr automatisch abgabenfrei.

Zoll erst ab 150 Euro Warenwert

Der eigentliche Zoll wird – nach der bis Juni 2026 geltenden Regelung – erst fällig, wenn der Warenwert über 150 € liegt. Bis 150 € ist die Sendung zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer wird aber trotzdem erhoben. Übersteigt der Warenwert 150 €, kommt zusätzlich der warenspezifische Zollsatz hinzu.

So wird gerechnet: der Zollwert

Der Zoll bemisst sich nicht am reinen Kaufpreis, sondern am Zollwert:

  • Zollwert = Warenwert + Versandkosten
  • Zoll = Zollwert × Zollsatz (nur ab Warenwert über 150 €)
  • Einfuhrumsatzsteuer = (Zollwert + Zoll) × 19 % bzw. 7 %
  • Gesamtkosten = Zollwert + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer

Die Versandkosten zählen also zum Zollwert und in die EUSt-Bemessungsgrundlage hinein. Wer den Versand vergisst, unterschätzt die Abgaben.

Typische Zollsätze nach Warenart

Der Zollsatz hängt von der genauen Warenart ab. Der Zoll nennt unter anderem folgende Anhaltspunkte (die im Einzelfall je nach Beschaffenheit abweichen können):

  • Elektronik (Smartphone, Laptop, Tablet, Kamera): 0 % – zollfrei nach dem ITA-Abkommen
  • Bekleidung / Textilien: 8–12 %
  • Schuhe mit Lederoberteil: 5–8 %
  • Schuhe ohne Leder (Sneaker, Synthetik): bis ca. 17 %
  • Taschen & Lederwaren: 3–9,7 %
  • Fahrräder: 14 %
  • Bücher: 0 % (EUSt ermäßigt auf 7 %)

Tipp: Bei einem Sachwert bis 700 € kann auf Wunsch ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 % angewendet werden, der Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in einem Schritt abdeckt – das lohnt sich aber meist nur, wenn der reguläre Zollsatz hoch ist.

Was sich 2026 ändert

Die EU schafft die 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 ab. Ab diesem Stichtag wird grundsätzlich jede Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland zollpflichtig. Als Übergangslösung ist von Juli 2026 bis Juli 2028 ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie für Sendungen unter 150 € vorgesehen; ab 2028 sollen warenindividuelle Zölle über eine zentrale EU-Zollplattform erhoben werden. Da heute der 5. Juni 2026 ist, gelten aktuell noch die Regeln vor der Reform – genau diese bildet der Rechner ab.

📊 Beispielrechnungen

So wirken sich Warenwert, Versand und Warenart auf die Einfuhrabgaben aus:

Beispiel 1: Smartphone aus China für 120 €

Warenwert:
120,00 €
Versand:
10,00 €
Zollwert:
130,00 €
Zoll (Elektronik, unter 150 €):
0,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %):
24,70 €
Gesamtkosten:
154,70 €

Beispiel 2: Jacke (Textil) aus den USA für 200 €

Warenwert:
200,00 €
Versand:
25,00 €
Zollwert:
225,00 €
Zoll (Bekleidung, 12 %):
27,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf 252 €):
47,88 €
Einfuhrabgaben gesamt:
74,88 €
Gesamtkosten:
299,88 €

Beispiel 3: Sneaker (Synthetik) aus UK für 90 €

Warenwert:
90,00 €
Versand:
12,00 €
Zollwert:
102,00 €
Zoll (unter 150 € – entfällt):
0,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %):
19,38 €
Gesamtkosten:
121,38 €
💡 Tipp: Schon bei einer Bestellung knapp über 150 € lohnt der Vergleich: Liegen Sie nur leicht über der Grenze, kann der zusätzliche Zoll die Ersparnis gegenüber einem EU-Anbieter schnell auffressen.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Mit der alten 22-Euro-Freigrenze rechnen

Diese Freigrenze gibt es seit Juli 2021 nicht mehr. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt heute ab dem ersten Euro an – auch bei Kleinstbestellungen.

Fehler 2: Versandkosten vergessen

Der Versand zählt zum Zollwert und erhöht damit auch die Basis der Einfuhrumsatzsteuer. Ein günstiger Artikel mit teurem Versand kann so über die 150-€-Grenze rutschen.

Fehler 3: Zoll auf Elektronik erwarten

Smartphones, Laptops und Tablets sind nach dem ITA-Abkommen zollfrei (0 %). Trotzdem fällt die Einfuhrumsatzsteuer an – auch das überrascht viele.

Sonderfall: Verbrauchsteuern

Bei Alkohol, Tabak, Kaffee oder bestimmten Energieerzeugnissen kommen zusätzlich Verbrauchsteuern hinzu, die dieser Rechner nicht abbildet.

Sonderfall: Geschenksendungen

Für echte Geschenke von Privatperson an Privatperson gelten gesonderte Freigrenzen (bis 45 € abgabenfrei). Reine Online-Bestellungen sind keine Geschenksendungen.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Zoll

Ab welchem Warenwert fällt Zoll an?

Nach der bis Juni 2026 geltenden Regelung wird Zoll erst ab einem Warenwert über 150 € fällig. Bis 150 € ist die Sendung zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % (bzw. 7 %) fällt aber unabhängig davon ab dem ersten Euro an.

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % bzw. ermäßigt 7 % und wird auf die Summe aus Zollwert (Warenwert + Versand) und dem darauf entfallenden Zoll berechnet. Sie entspricht der deutschen Mehrwertsteuer.

Zählen die Versandkosten zum Zollwert?

Ja. Der Zollwert setzt sich aus dem Warenwert und den Versandkosten bis zur EU-Außengrenze zusammen. Auf diesen Zollwert werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet – die Versandkosten dürfen also nicht außer Acht gelassen werden.

Wie hoch ist der Zoll auf Kleidung und Elektronik?

Bekleidung aus Textilien wird je nach Material mit 8–12 % verzollt, Schuhe mit Lederoberteil mit 5–8 %, Schuhe ohne Leder mit bis zu rund 17 %. Elektronik wie Smartphones, Laptops und Tablets ist nach dem ITA-Abkommen zollfrei (0 %). Die Werte sind Anhaltspunkte und können je nach genauer Warenart abweichen.

Was ändert sich 2026 beim Zoll?

Die EU schafft die 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 ab – danach wird jede Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland zollpflichtig. Übergangsweise ist von Juli 2026 bis Juli 2028 ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie für Sendungen unter 150 € geplant. Dieser Rechner bildet die Regeln vor der Reform ab (Stand Juni 2026).

Fällt auf Bestellungen aus England (UK) Zoll an?

Ja. Seit dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich als Nicht-EU-Staat. Für Bestellungen aus UK gelten dieselben Regeln wie für China oder die USA: Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro und Zoll ab 150 € Warenwert.