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Aktivrente-Rechner 2026

2.000 € monatlich steuerfrei: Ersparnis & Netto berechnen

Ihr Zuverdienst nach der Regelaltersgrenze

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Minijob) nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Vor allem der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente – zu ermitteln mit dem Rentensteuer-Rechner.

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Ihre Steuerersparnis durch die Aktivrente pro Jahr

6.077 €

24.000 € Ihres Jahreslohns (24.000 €) bleiben steuerfrei. Vom Zuverdienst bleiben nach KV/PV-Beiträgen und Steuer etwa 21.468 € netto übrig.

Mit vs. ohne Aktivrente-Freibetrag

ohne Aktivrentemit Aktivrente
Steuerfreier Arbeitslohn0 €24.000 €
Zu versteuerndes Einkommen37.770 €15.000 €
Einkommensteuer6.512 €435 €
Solidaritätszuschlag0 €0 €
Ersparnis6.077 €

Abgaben auf den Zuverdienst (mit Aktivrente)

Krankenversicherung (AN-Anteil, 8,75 %)2.100 €
Pflegeversicherung (1,8 %)432 €
Renten-/Arbeitslosenversicherung0 € (nach Regelaltersgrenze befreit)
Steuer auf den Job (über Freibetrag)0 €
Netto-Zuwachs durchs Arbeiten21.468 €
Wichtig: Der Aktivrente-Freibetrag ist ein Lohnsteuer-Freibetrag ohne Progressionsvorbehalt – der steuerfreie Teil erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre Rente. KV- und PV-Beiträge fallen trotzdem auf den vollen Lohn an, RV- und ALV-Beiträge entfallen für Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze.

⚠️ Vereinfachte Jahresrechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026 – ohne Vorsorgeaufwands-Abzug (wirkt in beiden Szenarien ähnlich), Kirchensteuer, Altersentlastungsbetrag und Arbeitgeberbeiträge. Freiwillige RV-Beiträge (Opt-in) nicht berücksichtigt. Schätzung – keine Steuer- oder Rentenberatung.

📚 Quellen

🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)

  • Die Aktivrente (§ 3 Nr. 73 EStG, bis 2.000 € Monatslohn steuerfrei nach Erreichen der Regelaltersgrenze) gilt seit 01.01.2026 unverändert auch 2027. Regelaltersgrenze 2027: Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten (§ 235 SGB VI).
  • Einkommensteuertarif 2027 lt. Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026, Bundestag/Bundesrat stehen aus): Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €), 42 % ab 70.601 €, 45 % bereits ab 250.000 € und neuer Spitzensatz 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; 2028: Grundfreibetrag 12.900 €.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt lt. Entwurf von 1.230 € auf 1.430 € (§ 9a EStG).
  • Rentenanpassung zum 01.07.2027: Prognose +4,4 % (Rentenversicherungsbericht 2025: aktueller Rentenwert ca. 44,32 €; DRV-Finanzschätzung 44,39 €). Verbindlich wird der Wert erst mit der Rentenwertbestimmungsverordnung im Frühjahr 2027. Bis 30.06.2027 gilt der Rentenwert 42,52 € (Anpassung 2026: +4,24 %).

Quellen: § 3 Nr. 73 EStG · § 235 SGB VI (Regelaltersgrenze) · BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bearbeitungsstand 18.08.2026, Kabinett 02.09.2026). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

🗓️ Zuletzt aktualisiert am 13. September 2026

Grundlage: § 3 Nr. 21 EStG i. d. F. des Aktivrentengesetzes (in Kraft seit 01.01.2026): 2.000 €/Monat Lohnsteuerfreiheit ohne Progressionsvorbehalt; Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG); RV-Versicherungsfreiheit nach Regelaltersgrenze (§ 5 Abs. 4 SGB VI); SV-Werte 2026 (KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, PV 3,6 %/4,2 %, BBG KV/PV 69.750 €).

Berücksichtigt: Freibetrags-Deckelung auf 24.000 €/Jahr, AN-Pauschbetrag auf den steuerpflichtigen Lohnteil, Grund-/Splittingtarif, Soli, KV/PV-Arbeitnehmeranteile mit einstellbarem Zusatzbeitrag und BBG-Deckelung, Wegfall von RV/ALV-Beiträgen.

Nicht berücksichtigt: Kirchensteuer, Vorsorgeaufwands-Abzug beim zvE, Altersentlastungsbetrag, freiwillige RV-Beiträge (Opt-in), Arbeitgeberkosten, betriebliche Altersvorsorge. Unterjährige Beschäftigung: Der Freibetrag gilt pro Beschäftigungsmonat.

Aktivrente 2026: Arbeiten neben der Rente ohne Lohnsteuer

Mit der Aktivrente will der Gesetzgeber Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver machen: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer arbeitet, erhält seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € Monatslohn steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Die Rente kann parallel ungekürzt bezogen werden – eine Hinzuverdienstgrenze gibt es bei der Regelaltersrente ohnehin nicht mehr.

📐 Rechenbeispiel:

2.000 € Monatsbrutto (24.000 €/Jahr), daneben 15.000 € steuerpflichtige Rente (Einzelveranlagung): Ohne Aktivrente wären auf den Lohn samt Rente 6.512 € Einkommensteuer fällig. Mit Aktivrente bleibt der komplette Lohn steuerfrei – es bleiben nur 435 € Steuer auf die Rente. Ersparnis: 6.077 € pro Jahr. Abgezogen werden vom Lohn nur noch KV- und PV-Beiträge (~2.532 €/Jahr).

Ersparnis je nach Verdienst

Monatsbrutto Steuerersparnis pro Jahr
1.000 € 2.620 €
1.500 € 4.286 €
2.000 € 6.077 €
2.500 € 6.913 €
3.000 € 7.412 €
4.000 € 8.409 €

Annahme: 15.000 € übriges zvE (steuerpflichtiger Rententeil), Einzelveranlagung, Tarif 2026. Ab 2.000 € Brutto wächst die Ersparnis langsamer, weil nur noch der Rest über dem Freibetrag entlastet wird.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Vorgezogene Rente mit Regelaltersgrenze verwechseln

Wer mit 63 oder 64 vorgezogen in Rente geht und weiterarbeitet, bekommt den Freibetrag noch nicht – er greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Bis dahin wird der Lohn normal versteuert. Wann Sie so weit sind, zeigt der Renteneintrittsalter-Rechner.

„Steuerfrei" mit „abgabenfrei" verwechseln

KV- und PV-Beiträge werden vom vollen Bruttolohn abgezogen – auch vom steuerfreien Teil. Bei 2.000 € Brutto sind das rund 210 €/Monat. Netto bleiben also gut 1.790 €, nicht 2.000 €.

Rente für steuerfrei halten

Die Aktivrente stellt nur den Arbeitslohn steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil der Rente bleibt zu versteuern und kann weiterhin eine Steuererklärung nötig machen – Details im Rentensteuer-Rechner.

Minijob gleichzeitig für dieselbe Stelle erwarten

Der Freibetrag gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – ein Minijob (603 €/Monat, 2026) ist ausgeschlossen, aber ohnehin steuerfrei. Rechenvergleich im Minijob-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aktivrente?

Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG, Aktivrentengesetz). Die gesetzliche Rente kann parallel in voller Höhe bezogen werden und bleibt selbst steuerpflichtig wie bisher.

Wer erfüllt die Voraussetzungen für die Aktivrente?

Entscheidend sind zwei Dinge: das Erreichen der Regelaltersgrenze (je nach Jahrgang 66 bis 67 Jahre) und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer. Minijobs sind ausgeschlossen – sie sind aber ohnehin steuerfrei. Wer vorgezogen in Rente gegangen ist, profitiert erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

Welche Abzüge bleiben bei der Aktivrente?

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den vollen Lohn an (AN-Anteil rund 10 bis 11 Prozent). Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze dagegen nicht mehr. Bei 2.000 Euro Monatsbrutto bleiben so gut 1.780 Euro übrig.

Was ist die sogenannte Aktivrente-Steuerfalle?

Zwei Effekte werden oft übersehen: Erstens ist nur der Arbeitslohn bis 2.000 Euro/Monat steuerfrei – jeder Euro darüber wird normal versteuert und trifft wegen der weiter steuerpflichtigen Rente oft auf einen hohen Grenzsteuersatz. Zweitens bleibt die Rente selbst voll steuerpflichtig; wer mehr verdient, rutscht mit dem Gesamteinkommen in höhere Progressionszonen. Der Freibetrag selbst löst aber keinen Progressionsvorbehalt aus.

Gilt die Aktivrente auch für Pensionäre und Selbstständige?

Der Freibetrag knüpft an die Regelaltersgrenze und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an – nicht an den Bezug einer gesetzlichen Rente. Ein Pensionär, der als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann daher profitieren. Selbstständige Einkünfte sind nicht begünstigt, da kein Arbeitslohn vorliegt.

Lohnt sich die Aktivrente mehr als ein Minijob?

Meist ja, wenn mehr Arbeit möglich ist: Der Minijob ist 2026 auf 603 Euro/Monat begrenzt, die Aktivrente stellt bis 2.000 Euro/Monat steuerfrei. Auf den Aktivrente-Lohn fallen zwar KV/PV-Beiträge an, dafür ist das steuerfreie Volumen mehr als dreimal so hoch. Beide lassen sich nicht für dieselbe Beschäftigung kombinieren.