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Arbeitszeit-Rechner 2026

Netto-Arbeitszeit & Pausen nach § 4 ArbZG

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: § 4 ArbZG (Ruhepausen), § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit), § 5 ArbZG (Ruhezeit)

Berücksichtigt: Netto-Arbeitszeit (Ende − Beginn − Pause) in Stunden:Minuten und dezimal, Pflicht-Pausen 30/45 Min., Schichten über Mitternacht, optionaler Über-/Unterstunden-Vergleich

Nicht berücksichtigt: abweichende Tarif- oder Betriebsvereinbarungen, Sonderregeln für Jugendliche (JArbSchG), Bereitschaftsdienst, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung

Ihre Netto-Arbeitszeit

8 Std. 30 Min.

entspricht 8,50 Dezimalstunden

Anwesenheit (brutto)9 Std. 0 Min.
− Pause30 Min.

Pausen-Vorgabe erfüllt

Bei 8 Std. 30 Min. Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben – Ihre 30 Minuten reichen aus.

ℹ️ So rechnet der Arbeitszeit-Rechner

  • Netto-Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause
  • Pflicht-Pause: 30 Min. ab mehr als 6 Std., 45 Min. ab mehr als 9 Std. (§ 4 ArbZG)
  • Pausen sind in Abschnitten von je mindestens 15 Minuten aufteilbar
  • Endet die Schicht nach Mitternacht (Ende vor Beginn), wird automatisch über den Tageswechsel gerechnet
  • Höchstarbeitszeit: 8 Std., ausnahmsweise 10 Std. pro Werktag (§ 3 ArbZG)

Arbeitszeit berechnen: Netto-Stunden, Pausen & Gesetz

Mit dem Arbeitszeit-Rechner ermitteln Sie aus Beginn, Ende und Pause Ihre tatsächliche Netto-Arbeitszeit – auf die Minute genau und zusätzlich in Dezimalstunden für die Lohnabrechnung. Der Rechner prüft außerdem, ob Ihre Pause die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllt, und kann auf Wunsch Über- oder Unterstunden gegen Ihre Sollarbeitszeit ausweisen.

So wird die Netto-Arbeitszeit berechnet

Die Formel ist denkbar einfach – entscheidend ist nur, dass die Pause korrekt abgezogen wird:

Netto-Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause

Beispiel: 08:00 bis 17:00 (= 9 Std. Anwesenheit) − 30 Min. Pause = 8 Std. 30 Min. bzw. 8,50 Dezimalstunden.

Endet die Schicht nach Mitternacht (das Ende liegt zeitlich vor dem Beginn), rechnet der Rechner automatisch über den Tageswechsel hinweg – etwa von 22:00 bis 06:00.

Pflicht-Pausen nach § 4 ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz schreibt feste Mindestpausen vor. Sie richten sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit (ohne die Pause selbst):

  • bis 6 Stunden: keine gesetzliche Pause vorgeschrieben
  • mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Die Ruhepausen lassen sich in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufteilen. Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause beschäftigt werden. Wer von zu Hause arbeitet, kann übrigens parallel die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen.

Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen (§ 5 ArbZG).

Stunden in Dezimal umrechnen

Für die Lohnabrechnung werden Arbeitszeiten meist als Dezimalzahl benötigt. Eine Minute entspricht dabei nicht 0,01, sondern 1/60 einer Stunde:

  • 15 Minuten = 0,25 Stunden
  • 30 Minuten = 0,50 Stunden
  • 45 Minuten = 0,75 Stunden
  • 42 Minuten = 0,70 Stunden (42 ÷ 60)

Wie sich Ihre Stunden auf das Gehalt auswirken, sehen Sie mit dem Stundenlohn-Rechner und dem Brutto-Netto-Rechner.

📊 Beispielrechnungen

So setzt sich die Netto-Arbeitszeit in typischen Fällen zusammen:

Beispiel 1: Klassischer Bürotag

Beginn / Ende:
08:00 – 17:00
Anwesenheit:
9 Std. 0 Min.
Pause:
30 Min.
Netto-Arbeitszeit:
8 Std. 30 Min. (8,50 h)
Pausen-Vorgabe:
erfüllt (30 Min. ab > 6 Std.)

Beispiel 2: Langer Tag mit zu kurzer Pause

Beginn / Ende:
07:00 – 17:30
Anwesenheit:
10 Std. 30 Min.
Pause:
30 Min.
Netto-Arbeitszeit:
10 Std. 0 Min. (10,00 h)
Pausen-Vorgabe:
zu kurz – bei > 9 Std. sind 45 Min. nötig

Beispiel 3: Nachtschicht über Mitternacht

Beginn / Ende:
22:00 – 06:00
Anwesenheit:
8 Std. 0 Min.
Pause:
45 Min.
Netto-Arbeitszeit:
7 Std. 15 Min. (7,25 h)
Pausen-Vorgabe:
erfüllt
💡 Tipp: Tragen Sie Ihre eigenen Zeiten oben ein – der Rechner warnt automatisch, wenn die eingegebene Pause unter der gesetzlichen Mindestpause liegt.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Pause als Arbeitszeit zählen

Die gesetzliche Ruhepause ist keine bezahlte Arbeitszeit und zählt nicht zur Höchstarbeitszeit. Wer 9 Stunden anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, hat 8,5 Stunden gearbeitet – nicht 9.

Fehler 2: Minuten als Dezimalstellen rechnen

8 Stunden 30 Minuten sind 8,50 Stunden, nicht 8,30. Minuten werden durch 60 geteilt. Der Rechner gibt deshalb beide Formate aus.

Sonderfall: Pause aufteilen

Sie müssen die Pause nicht am Stück nehmen. § 4 ArbZG erlaubt eine Aufteilung in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten – etwa zweimal 15 Minuten statt einmal 30.

Sonderfall: Jugendliche

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): 30 Minuten Pause schon ab mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten ab mehr als 6 Stunden. Dieser Rechner bildet die Erwachsenen-Regeln des ArbZG ab.

Sonderfall: Tarif- und Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder kürzere Arbeitszeiten vorsehen. Die hier genutzten Werte sind die gesetzlichen Mindeststandards.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeit

Wie berechne ich meine Netto-Arbeitszeit?

Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus Ende − Beginn − Pause. Beispiel: Von 08:00 bis 17:00 sind 9 Stunden Anwesenheit; abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 30 Minuten bzw. 8,50 Dezimalstunden. Die Pause wird also vollständig herausgerechnet.

Wie viel Pause ist gesetzlich vorgeschrieben?

Nach § 4 ArbZG sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Bei bis zu 6 Stunden ist keine Pause gesetzlich vorgeschrieben.

Darf ich die Pause aufteilen?

Ja. § 4 ArbZG erlaubt, die Ruhepausen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Sie können die vorgeschriebenen 30 Minuten also zum Beispiel in zweimal 15 Minuten zerlegen. Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause ist jedoch nicht erlaubt.

Wie viele Stunden darf ich pro Tag arbeiten?

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG grundsätzlich 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden pro Werktag eingehalten werden.

Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?

Teilen Sie die Minuten durch 60: 15 Minuten = 0,25, 30 Minuten = 0,50, 45 Minuten = 0,75. 8 Stunden 30 Minuten entsprechen also 8,50 Stunden – nicht 8,30. Der Rechner zeigt beide Werte parallel an.

Funktioniert der Rechner für Nachtschichten über Mitternacht?

Ja. Liegt das Ende zeitlich vor dem Beginn (zum Beispiel 22:00 bis 06:00), erkennt der Rechner den Tageswechsel und rechnet automatisch plus 24 Stunden. So ergeben sich bei 22:00–06:00 acht Stunden Anwesenheit.