Baugenehmigungskosten-Rechner 2026
Gebühren für Bauantrag, Statik & Planung schätzen
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Genehmigungsgebühr = Bemessungsgrundlage × Gebührensatz (Promille je Verfahren) nach Landesbauordnung / Gebührensatzung. Beispiel BauO NRW 2018: 0,6 % der Rohbausumme bei Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren, bis 1,3 % im Vollverfahren. Rohbausumme = Bruttorauminhalt (m³) × Bauwert je m³.
Voreinstellungen: Bauwert ca. 285–350 €/m³ je Bundesland (jährlich angepasst), Mindestgebühr 150 €, Genehmigungsplanung ca. 1 % der Bausumme, Statik-Richtwerte je Bauteil.
Nicht berücksichtigt: kommunale Sondersatzungen, Nachbarbeteiligung, Befreiungen/Abweichungen, Vermessung und Erschließung. Keine Rechts- oder Honorarberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Geschätzte Kosten der Baugenehmigung
Gesamtaufwand inkl. der angewählten Posten
🧮 So wird gerechnet
Behördengebühr = Bemessungsgrundlage × Gebührensatz
= 320.000 € × 0,6 % = 1.920 €
+ Nebenkosten = Statik 4.000 € + Planung 3.200 €
Gesamt = 9.120 €
Hinweis: Baugenehmigungsgebühren werden je Bundesland und Kommune über die Landesbauordnung bzw. Gebührensatzung festgelegt; die Bauwerte je m³ werden jährlich angepasst. Dieses Tool liefert nur eine unverbindliche Schätzung. Statik- und Architektenkosten sind Marktrichtwerte. Keine Rechts- oder Honorarberatung – verbindliche Angaben erhalten Sie nur über die zuständige Bauaufsichtsbehörde bzw. den planenden Architekten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Mit dem Baugenehmigungskosten-Rechner schätzen Sie, was Sie der Bauantrag für Ihr Vorhaben kostet – vom Einfamilienhaus über den Anbau bis zu Garage, Carport oder Wintergarten. Die reine Behördengebühr ist dabei oft kleiner als gedacht; den größeren Anteil machen meist die Genehmigungsplanung durch einen bauvorlageberechtigten Architekten und der Standsicherheitsnachweis (Statik) aus. Der Rechner trennt diese Posten sauber, damit Sie sehen, woraus sich die Gesamtsumme zusammensetzt.
Die Formel hinter den Gebühren
Die Verwaltungsgebühr der Bauaufsichtsbehörde bemisst sich nach der Rohbausumme bzw. den anrechenbaren Baukosten, multipliziert mit einem Gebührensatz in Promille:
- Behördengebühr = Bemessungsgrundlage × Gebührensatz
- Rohbausumme = Bruttorauminhalt (m³) × Bauwert je m³
- Gesamtkosten = Behördengebühr + Statik + Genehmigungsplanung
Der Gebührensatz hängt vom Genehmigungsverfahren ab. Im vereinfachten Verfahren – üblich für Wohngebäude und kleine Bauteile – liegt er bei rund 0,6 % (6 Promille) der Rohbausumme, im Vollverfahren (etwa bei Sonderbauten) bis zu 1,3 % (13 Promille). Maßgeblich ist immer die jeweilige Landesbauordnung bzw. die örtliche Gebührensatzung – in der BauO NRW 2018 sind beispielsweise gestaffelte Sätze von 6, 10 und 13 Promille je nach Verfahren festgelegt. Es gilt eine Mindestgebühr, die je nach Satzung meist zwischen 100 und 200 € liegt.
Bauwert je m³ und Bruttorauminhalt
Wenn Sie keine konkrete Bausumme kennen, lässt sich die Rohbausumme aus dem Bruttorauminhalt (BRI) – dem umbauten Raum in Kubikmetern – hochrechnen. Dazu wird der BRI mit einem Bauwert je m³ multipliziert, den die Landesministerien jährlich festlegen. Für Wohngebäude liegt dieser Bauwert je nach Bundesland grob zwischen 285 und 350 €/m³. Ein Haus mit 750 m³ umbautem Raum und einem Bauwert von 320 €/m³ kommt so auf eine Rohbausumme von rund 240.000 €.
Statik und Genehmigungsplanung
Neben der Behördengebühr fallen Honorare für die Planung an. Die Genehmigungsplanung – also das Erstellen und Einreichen des prüffähigen Bauantrags – schlägt als Teilleistung mit grob 1 % der Bausumme zu Buche (das volle Architektenhonorar nach HOAI über alle Leistungsphasen liegt deutlich höher). Der Standsicherheitsnachweis (Statik) wird vom Tragwerksplaner erstellt; als grobe Richtwerte gelten für eine Garage rund 1.100 € und für einen Carport rund 760 €, für ein Einfamilienhaus mehrere tausend Euro. Bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben prüft die Behörde die Statik teils zusätzlich gegen Prüfgebühr.
Wann ist überhaupt eine Genehmigung nötig?
Nicht jedes Bauvorhaben braucht einen Bauantrag. Viele Bundesländer stellen kleinere Vorhaben – etwa Carports, Gartenhäuser oder Garagen bis zu einer bestimmten Größe – verfahrensfrei oder als Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplangebiet. Die Grenzen unterscheiden sich von Land zu Land deutlich. Klären Sie vor der Kostenrechnung mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde, ob und in welchem Verfahren Ihr Vorhaben genehmigt werden muss – sonst rechnen Sie Gebühren, die gar nicht anfallen.
📋 Richtwerte für typische Bauvorhaben
Grobe Orientierung für das vereinfachte Verfahren (Behördengebühr 0,6 % der Rohbausumme, NRW-Bauwert 320 €/m³). Tatsächliche Werte hängen von Bundesland, Kommune und Bauausführung ab.
| Vorhaben | Bausumme | Behördengebühr | + Statik (Richtwert) |
|---|---|---|---|
| 🅿️ Carport | ca. 8.000 € | Mindestgebühr ~150 € | ca. 760 € |
| 🚗 Garage | ca. 18.000 € | ca. 150–200 € | ca. 1.100 € |
| 🪟 Wintergarten | ca. 30.000 € | ca. 180 € | ca. 1.200 € |
| 🧱 Anbau | ca. 60.000 € | ca. 360 € | ca. 1.800 € |
| 🏠 Einfamilienhaus | ca. 320.000 € | ca. 1.920 € | ca. 4.000 € |
| 🏭 Gewerbehalle (Voll) | ca. 250.000 € | ca. 3.250 € (1,3 %) | ca. 6.000 € |
Quellen: Architektenkammer NRW (BauO NRW 2018), Wohneigentum NRW, Schleswig-Holstein Baugebührenrecht (Stand 2026).
📊 Beispielrechnungen
So setzen sich die Kosten je nach Vorhaben und Verfahren zusammen:
Beispiel 1: Einfamilienhaus, NRW, vereinfachtes Verfahren
Beispiel 2: Garage, NRW, Berechnung über den Rauminhalt
Beispiel 3: Gewerbehalle, Bayern, Vollverfahren
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Nur an die Behördengebühr denken
Viele rechnen mit „ein paar hundert Euro“ und meinen damit die Verwaltungsgebühr. Den Löwenanteil machen aber Genehmigungsplanung und Statik aus. Planen Sie diese Honorare von Anfang an mit ein.
Fehler 2: Bundesland und Kommune ignorieren
Gebührensätze, Bauwerte je m³ und die Mindestgebühr werden je Bundesland über die Landesbauordnung und je Kommune über die Gebührensatzung festgelegt. Zwei identische Häuser können in unterschiedlichen Gemeinden verschieden teuer sein.
Fehler 3: Verfahren falsch annehmen
Ob vereinfachtes Verfahren (ca. 0,6 %) oder Vollverfahren (bis 1,3 %) gilt, hängt von der Gebäudeklasse und Nutzung ab. Beim Sonderbau verdoppelt sich die Behördengebühr schnell – wählen Sie im Rechner das tatsächlich zutreffende Verfahren.
Sonderfall: Verfahrensfreie Vorhaben
Carports, kleine Gartenhäuser oder Garagen sind je nach Landesbauordnung oft verfahrensfrei – dann fällt gar keine Genehmigungsgebühr an. Prüfen Sie das vorab bei der Bauaufsicht, bevor Sie mit Kosten kalkulieren.
Sonderfall: Nachbarbeteiligung und Befreiungen
Weicht Ihr Vorhaben vom Bebauungsplan ab oder unterschreitet es Abstandsflächen, fallen zusätzliche Gebühren für Befreiungen, Abweichungen und die Nachbarbeteiligung an. Diese Sonderfälle sind im Rechner nicht enthalten.
❓ Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus?
Die reine Behördengebühr liegt im vereinfachten Verfahren bei rund 0,6 % der Rohbausumme – bei 320.000 € Baukosten also etwa 1.920 €. Mit Genehmigungsplanung (ca. 1 %, hier 3.200 €) und Statik (mehrere tausend Euro) ergibt sich für ein Einfamilienhaus ein typischer Gesamtaufwand von rund 8.000 bis 10.000 €.
Wie wird die Gebühr für den Bauantrag berechnet?
Die Verwaltungsgebühr ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage (Rohbausumme bzw. anrechenbare Baukosten) multipliziert mit einem Gebührensatz in Promille. Im vereinfachten Verfahren sind das rund 0,6 % (6 Promille), im Vollverfahren bis 1,3 % (13 Promille). Maßgeblich ist die Landesbauordnung bzw. die kommunale Gebührensatzung; es gilt eine Mindestgebühr von meist 100 bis 200 €.
Was kostet die Baugenehmigung für eine Garage oder einen Carport?
Bei kleinen Bauteilen greift meist die Mindestgebühr von rund 150 €. Eine Garage mit 90 m³ umbautem Raum (Rohbausumme ca. 28.800 €) kommt auf etwa 173 € Behördengebühr, ein Carport bei 8.000 € Bausumme auf die Mindestgebühr. Hinzu kommt die Statik (Garage ca. 1.100 €, Carport ca. 760 €). In vielen Bundesländern sind Garagen und Carports bis zu einer bestimmten Größe allerdings verfahrensfrei.
Was ist der Unterschied zwischen vereinfachtem Verfahren und Vollverfahren?
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren – üblich für Wohngebäude und kleine Bauteile – prüft die Behörde einen reduzierten Umfang, der Gebührensatz liegt bei rund 0,6 %. Im Vollverfahren, etwa bei Sonderbauten oder größeren Gewerbebauten, wird umfassender geprüft; der Satz steigt auf bis zu 1,3 % der Rohbausumme. Welches Verfahren gilt, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung nach der jeweiligen Landesbauordnung ab.
Was ist der Bauwert je m³ und wofür brauche ich ihn?
Der Bauwert je m³ umbauten Raum dient dazu, die Rohbausumme aus dem Bruttorauminhalt zu schätzen, wenn keine konkrete Bausumme vorliegt. Die Landesministerien legen ihn jährlich fest; für Wohngebäude liegt er je nach Bundesland grob zwischen 285 und 350 €/m³. Rohbausumme = Bruttorauminhalt (m³) × Bauwert je m³.
Sind in den Baugenehmigungskosten die Architektenkosten enthalten?
Nein. Die Behördengebühr deckt nur die Prüfung durch die Bauaufsicht. Das Erstellen des prüffähigen Bauantrags ist eine Leistung des Architekten bzw. Bauvorlageberechtigten und kostet als Teilleistung Genehmigungsplanung grob 1 % der Bausumme. Das vollständige Architektenhonorar nach HOAI über alle Leistungsphasen liegt deutlich höher. Der Rechner weist die Genehmigungsplanung als optionalen Posten separat aus.
