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Baunebenkosten-Rechner 2026

Nebenkosten beim Hausbau nach DIN 276 KG 700 berechnen

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026

Grundlage: Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) nach DIN 276; Architektenhonorar nach HOAI 2021 (anrechenbare Kosten = KG 300 + 400, Honorarzone III). Die Posten werden anteilig auf die reinen Baukosten (KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion + KG 400 Technische Anlagen) gerechnet.

Default-Anteile: Architekt/Ingenieur 12 %, Statiker 1,5 %, Baugenehmigung 0,35 % der Baukosten; Vermessung 2.000 €, Bodengutachten 1.000 €, Hausanschluss/Erschließung 13.000 €, Bauversicherungen 1.000 € – alle Werte frei anpassbar. Summe Default rund 17–20 % der Baukosten.

Nicht berücksichtigt: Grundstückskosten und Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie Finanzierungsnebenkosten (DIN 276 KG 800, z. B. Bereitstellungszinsen). Keine Bau-, Rechts- oder Steuerberatung, Angaben ohne Gewähr.

Open-Source-Projekt

Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.

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Typische Bauvorhaben
Nebenkosten-Posten (anpassbar)

Baunebenkosten (DIN 276 KG 700)

65.475

entspricht 18,7 % der Baukosten

Architekt / Ingenieur (HOAI)12 % der Baukosten
42.000
Statiker / Tragwerksplanung1,5 % der Baukosten
5.250
Baugenehmigung / Gebühren0,4 % der Baukosten
1.225
VermessungPauschale
2.000
BodengutachtenPauschale
1.000
Hausanschluss / ErschließungPauschale
13.000
BauversicherungenPauschale
1.000
Baukosten + Nebenkosten415.475

🧮 So wird gerechnet

Prozent-Posten = Baukosten × Anteil:

Architekt = 350.000 € × 12 % = 42.000; Statiker = 1,5 % = 5.250; Genehmigung = 0,4 % = 1.225

Pauschalen = 2.000 € + 1.000 € + 13.000 € + 1.000

Summe Baunebenkosten = 65.475 (18,7 % der Baukosten)

Hinweis: Die Werte sind Richt- und Schätzwerte. Das HOAI-Honorar hängt von Honorarzone, anrechenbaren Kosten und individueller Vereinbarung ab; Genehmigungsgebühren variieren je Bundesland und Gemeinde; Erschließungskosten sind stark grundstücksabhängig (erschlossen/unerschlossen). Finanzierungsnebenkosten (z. B. Bereitstellungszinsen) sind seit DIN 276:2018 NICHT Teil der Kostengruppe 700 (eigene KG 800) und hier bewusst nicht enthalten. Keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.

Baunebenkosten beim Hausbau berechnen

Wer ein Haus baut, plant meist sehr genau mit den reinen Baukosten – also dem Geld für Rohbau, Ausbau und Technik. Doch rund um diese Baukosten fällt eine ganze Reihe weiterer Ausgaben an: Honorare für Architekt und Statiker, Gebühren für die Baugenehmigung, Vermessung, Bodengutachten, der Hausanschluss und die Bauversicherungen. Diese Posten fasst man als Baunebenkosten zusammen. In der Normsprache des Bauwesens sind sie als Kostengruppe 700 (KG 700) nach DIN 276 definiert. Mit dem Baunebenkosten-Rechner ermitteln Sie diese Kosten als übersichtliche Aufschlüsselung – in Euro und als Prozent-Anteil der Baukosten.

Was zählt zu den Baunebenkosten (DIN 276 KG 700)?

Die DIN 276 gliedert die Gesamtkosten eines Bauprojekts in Kostengruppen. Die reinen Baukosten stecken in KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und KG 400 (Bauwerk – Technische Anlagen). Die Baunebenkosten in KG 700 umfassen vor allem:

  • Architekten- und Ingenieurhonorare (Planung, Bauleitung) – berechnet nach HOAI
  • Statik / Tragwerksplanung inklusive Prüfstatik
  • Vermessung (Lageplan, Grenz- und Gebäudeeinmessung)
  • Baugenehmigung und behördliche Gebühren
  • Bodengutachten / Baugrunduntersuchung
  • Hausanschluss und Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekom)
  • Bauversicherungen (Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungs-, Feuerrohbauversicherung)

Als Faustregel liegen die Baunebenkosten bei rund 15 bis 20 % der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 350.000 € Baukosten sind das schnell 60.000 bis 70.000 € zusätzlich – Geld, das in der Finanzierung von Anfang an eingeplant werden muss.

Die Formel

Der Rechner kombiniert prozentuale Posten mit festen Pauschalen:

  • Prozent-Posten = Baukosten (KG 300 + 400) × Anteil in % (Architekt, Statiker, Baugenehmigung)
  • Pauschal-Posten = feste Beträge (Vermessung, Bodengutachten, Hausanschluss, Versicherungen)
  • Baunebenkosten gesamt = Summe aller Posten

Jeder Posten lässt sich im Rechner einzeln anpassen. So können Sie ein Angebot Ihres Architekten oder die konkreten Gebühren Ihrer Gemeinde direkt eintragen und sehen sofort, wie sich die Gesamtsumme verändert.

Architektenhonorar nach HOAI

Der mit Abstand größte Posten ist meist das Architekten- und Ingenieurhonorar. Es wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten (im Wesentlichen KG 300 + 400), die Honorarzone (für Wohngebäude meist Zone III) und der beauftragte Leistungsumfang (Leistungsphasen 1–9). Je nach Umfang liegt das Honorar typischerweise bei 10 bis 15 % der Baukosten – im Rechner sind 12 % als mittlerer Default hinterlegt. Wer nur die Planung, nicht aber die volle Bauleitung beauftragt, kommt günstiger weg.

Erschließung: der unterschätzte Posten

Der Hausanschluss für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation kostet bei einem bereits erschlossenen Grundstück meist zwischen 10.000 und 16.000 €. Ist das Grundstück hingegen noch nicht erschlossen, kommen Erschließungs- und Anliegerbeiträge der Gemeinde hinzu – diese können mehrere Zehntausend Euro betragen und liegen dann eher bei 5 bis 7 % der Bausumme. Prüfen Sie vor dem Grundstückskauf unbedingt den Erschließungszustand.

Achtung: Finanzierungskosten gehören nicht dazu

Ein häufiges Missverständnis: Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen oder Schätzgebühren der Bank zählen seit der Neufassung DIN 276:2018 nicht mehr zu den Baunebenkosten (KG 700), sondern bilden eine eigene Kostengruppe 800. Sie sind in diesem Rechner deshalb bewusst nicht enthalten. Auch die Kaufnebenkosten für das Grundstück (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sind ein eigenes Thema – dafür gibt es den Kaufnebenkosten-Rechner. Für die gesamte Hausfinanzierung inklusive Zinsen nutzen Sie den Baufinanzierungs-Rechner.

🏗️ Richtwerte der einzelnen Posten

Übliche Spannen je Posten (bezogen auf die reinen Baukosten bzw. als Pauschale). Tatsächliche Werte hängen von Bundesland, Gemeinde, Grundstück und Leistungsumfang ab.

Posten Übliche Spanne Default
Architekt / Ingenieur (HOAI)10–15 %12 %
Statiker / Tragwerksplanung1,5–2 %1,5 %
Baugenehmigung / Gebühren0,2–0,5 %0,35 %
Vermessung1.500–3.000 €2.000 €
Bodengutachten500–1.500 €1.000 €
Hausanschluss / Erschließung10.000–16.000 €13.000 €
Bauversicherungen500–1.500 €1.000 €

Quellen: Bauprofessor (DIN 276 KG 700), gripsware.de (DIN 276 KG 700), HOAI.de (anrechenbare Kosten / Honorarzonen). Stand 2026.

📊 Beispielrechnungen

So setzen sich die Baunebenkosten je nach Bauvorhaben zusammen (jeweils mit den Standard-Anteilen):

Beispiel 1: Einfamilienhaus, 350.000 € Baukosten

Architekt (12 %):
42.000 €
Statiker (1,5 %):
5.250 €
Baugenehmigung (0,35 %):
1.225 €
Pauschalen:
2.000 + 1.000 + 13.000 + 1.000 = 17.000 €
Baunebenkosten gesamt:
65.475 € (18,7 %)

Beispiel 2: Reihenhaus, 280.000 € Baukosten

Architekt (12 %):
33.600 €
Statiker (1,5 %):
4.200 €
Baugenehmigung (0,35 %):
980 €
Pauschalen:
2.000 + 1.000 + 13.000 + 1.000 = 17.000 €
Baunebenkosten gesamt:
55.780 € (19,9 %)

Beispiel 3: Großes Haus, 450.000 € Baukosten

Architekt (12 %):
54.000 €
Statiker (1,5 %):
6.750 €
Baugenehmigung (0,35 %):
1.575 €
Pauschalen:
2.000 + 1.000 + 13.000 + 1.000 = 17.000 €
Baunebenkosten gesamt:
79.325 € (17,6 %)
💡 Tipp: Bei kleineren Bauvorhaben fällt der prozentuale Anteil tendenziell höher aus, weil sich die festen Pauschalen (Hausanschluss, Vermessung) auf eine kleinere Bausumme verteilen. Plane Baunebenkosten daher eher mit 18–20 % als mit 15 % ein.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Baunebenkosten ganz vergessen

Viele Bauherren kalkulieren nur die reinen Baukosten und das Grundstück. 15 bis 20 % zusätzlich für Architekt, Genehmigung und Erschließung können dann die ganze Finanzierung ins Wanken bringen. Planen Sie die Baunebenkosten von Anfang an mit ein.

Fehler 2: Bau- und Kaufnebenkosten verwechseln

Baunebenkosten (KG 700) fallen rund um das Bauen an: Architekt, Statiker, Genehmigung. Davon zu trennen sind die Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler). Beide zusammen ergeben erst die echten Gesamtkosten.

Fehler 3: Finanzierungskosten einrechnen

Bereitstellungszinsen, Schätzkosten der Bank und Ähnliches zählen seit DIN 276:2018 zur eigenen Kostengruppe 800 – nicht zu den Baunebenkosten. Wer sie hier mitrechnet, doppelt sie womöglich mit der Finanzierungsplanung.

Sonderfall: Unerschlossenes Grundstück

Liegt das Grundstück noch nicht an Straße, Kanal und Versorgung an, fallen zusätzlich Erschließungs- und Anliegerbeiträge an. Diese können mehrere Zehntausend Euro betragen. Tragen Sie den Posten Hausanschluss/Erschließung dann deutlich höher ein.

Sonderfall: Schwieriger Baugrund

Zeigt das Bodengutachten Probleme – etwa hoher Grundwasserstand, Hanglage oder schlechte Tragfähigkeit – steigen Statik- und Gründungskosten spürbar. Ein gutes Bodengutachten vor dem Kauf schützt vor teuren Überraschungen.

❓ Häufig gestellte Fragen zu den Baunebenkosten

Wie hoch sind die Baunebenkosten beim Hausbau?

Als Faustregel liegen die Baunebenkosten nach DIN 276 KG 700 bei rund 15 bis 20 % der reinen Baukosten. Bei 350.000 € Baukosten sind das mit den Standard-Anteilen dieses Rechners etwa 65.000 € (rund 18,7 %). Bei kleineren Bauvorhaben fällt der prozentuale Anteil tendenziell höher aus, weil sich feste Pauschalen wie der Hausanschluss auf eine kleinere Bausumme verteilen.

Was gehört zu den Baunebenkosten nach DIN 276?

Zur Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) zählen unter anderem Architekten- und Ingenieurhonorare, Statik und Tragwerksplanung, Vermessung, Gebühren für die Baugenehmigung, Bodengutachten, Hausanschluss und Erschließung sowie Bauversicherungen. Nicht dazu gehören die reinen Baukosten (KG 300 + 400), die Grundstückskosten (KG 100) und – seit DIN 276:2018 – die Finanzierungskosten (KG 800).

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Das Honorar wird nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet. Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten (im Wesentlichen KG 300 + 400), die Honorarzone (bei Wohngebäuden meist Zone III) und der beauftragte Leistungsumfang (Leistungsphasen 1–9). In der Praxis liegt das Honorar typischerweise bei 10 bis 15 % der Baukosten; der Rechner nutzt 12 % als mittleren Standardwert.

Was ist der Unterschied zwischen Baunebenkosten und Kaufnebenkosten?

Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb der Immobilie oder des Grundstücks an: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. Baunebenkosten entstehen dagegen rund um das Bauen selbst: Architekt, Statiker, Baugenehmigung, Vermessung, Erschließung und Versicherungen (DIN 276 KG 700). Beide sind getrennte Kostenblöcke und müssen beide in der Finanzierung berücksichtigt werden.

Gehören Finanzierungskosten zu den Baunebenkosten?

Nein. Seit der Neufassung der DIN 276 im Jahr 2018 zählen Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen oder Schätzgebühren der Bank nicht mehr zur Kostengruppe 700, sondern zur eigenen Kostengruppe 800. Sie sind in diesem Rechner deshalb nicht enthalten. Für die gesamte Finanzierung inklusive Zinsen nutzen Sie den Baufinanzierungs-Rechner.

Wie hoch sind die Kosten für den Hausanschluss?

Der Hausanschluss für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation kostet bei einem bereits erschlossenen Grundstück meist zwischen 10.000 und 16.000 €. Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, kommen Erschließungs- und Anliegerbeiträge der Gemeinde hinzu, die mehrere Zehntausend Euro betragen können. Der Rechner setzt als Standardwert 13.000 € an, den Sie anpassen können.