Bereitstellungszinsen-Rechner 2026
Kosten für nicht abgerufenes Baudarlehen berechnen
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Bereitstellungszins je Monat = noch nicht abgerufene Darlehenssumme × Monatssatz, fällig erst nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit. Jeder Abruf reduziert die offene Summe ab dem Folgemonat. Standard 0,25 %/Monat (= 3 %/Jahr), KfW 0,15 %/Monat.
Standardwerte: 300.000 € Darlehen, 0,25 %/Monat, 6 Monate bereitstellungsfrei, Abruf in 3 Phasen (Monat 6, 12, 18).
Nicht berücksichtigt: taggenaue 360-/365-Tage-Abrechnung, abweichende Vertragsklauseln, steuerliche Absetzbarkeit. Satz und freie Zeit sind frei verhandelbar – maßgeblich ist Ihr Vertrag. Keine Finanz- oder Steuerberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Bereitstellungszinsen gesamt
bei 0,25 %/Monat und 6 Monaten bereitstellungsfrei
🧮 So wird gerechnet
Pro Monat nach der bereitstellungsfreien Zeit: Zins = noch offene Summe × 0,25 %
Jeder Abruf reduziert die offene Summe ab dem Folgemonat. Über alle Monate aufsummiert ergeben sich 4.500 € Bereitstellungszinsen.
Hinweis: Unverbindliche Schätzung. Bereitstellungszinssatz und bereitstellungsfreie Zeit sind nicht gesetzlich geregelt, sondern frei verhandelbar und je Bank/Vertrag unterschiedlich – passen Sie die Werte an Ihren Vertrag an. Banken nutzen teils unterschiedliche Tageszählungen (360 vs. 365 Tage); hier wird monatlich pauschal gerechnet (Standard 0,25 %/Monat). Die tatsächliche Höhe steht in Ihrem Darlehensvertrag. Keine Finanz- oder Steuerberatung, Angaben ohne Gewähr.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt, das die Bank dafür verlangt, dass sie Ihr bewilligtes Baudarlehen bereithält, obwohl Sie es noch nicht abgerufen haben. Besonders beim Neubau wird das Geld nicht auf einmal, sondern nach Baufortschritt in mehreren Tranchen ausgezahlt. Für den noch offenen Teil zahlen Sie nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit diese Zinsen – zusätzlich zu den normalen Sollzinsen auf den bereits abgerufenen Betrag.
Die Formel
- Zins pro Monat = noch nicht abgerufene Summe × Monatssatz
- fällig erst nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit
- jeder Abruf reduziert die offene Summe ab dem Folgemonat
Der übliche Satz beträgt 0,25 % pro Monat, also 3 % pro Jahr. Bei KfW-Darlehen sind es 0,15 % pro Monat. Die bereitstellungsfreie Zeit liegt typisch zwischen 3 und 12 Monaten; beim KfW-Wohneigentumsprogramm sind es 12 Monate.
Warum sie beim Neubau ins Geld gehen
Ein Hausbau dauert oft länger als geplant. Verzögert sich der Baufortschritt, bleibt ein großer Teil des Darlehens lange ungenutzt – und kostet trotzdem. Bei 200.000 € offener Summe und 0,25 % pro Monat sind das 500 € monatlich, die zusätzlich zur normalen Rate anfallen. Über mehrere Monate summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag.
So vermeiden oder senken Sie sie
Verhandeln Sie eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit – das ist der wirksamste Hebel. Stimmen Sie außerdem den Abrufplan realistisch auf den Baufortschritt ab und rufen Sie Tranchen erst ab, wenn sie wirklich gebraucht werden. Ein günstiger Bereitstellungszinssatz im Vertrag hilft zusätzlich.
🏗️ Monatliche Kosten nach offener Summe
Bereitstellungszins pro Monat (Standard 0,25 %/Monat) auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
| offene Summe | 0,25 %/Monat | 0,15 %/Monat (KfW) |
|---|---|---|
| 50.000 € | 125 € | 75 € |
| 100.000 € | 250 € | 150 € |
| 200.000 € | 500 € | 300 € |
| 300.000 € | 750 € | 450 € |
Quelle: Finanztip, Sparkasse, Verivox (Stand 2026). Sätze sind frei verhandelbar.
📊 Beispielrechnungen
Beispiel 1: zwei Tranchen, 6 Monate frei
Beispiel 2: 3 Bauphasen (Standardwerte)
Beispiel 3: KfW-Satz statt Standard
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: bereitstellungsfreie Zeit nicht verhandeln
Die freie Zeit ist der größte Hebel. Wer statt 3 Monaten 12 Monate frei vereinbart, spart beim Neubau oft mehrere tausend Euro. Verhandeln Sie das vor Vertragsabschluss.
Fehler 2: Bauzeit zu optimistisch planen
Verzögerungen am Bau sind die Regel, nicht die Ausnahme. Jeder Monat Verzug auf eine hohe offene Summe kostet bares Geld. Planen Sie einen Puffer ein.
Fehler 3: Bereitstellungs- mit Sollzins verwechseln
Bereitstellungszinsen fallen auf den noch nicht abgerufenen Teil an, Sollzinsen auf den bereits ausgezahlten. In der Bauphase zahlen Sie unter Umständen beides parallel.
Sonderfall: Tageszählung 360 vs. 365
Manche Banken rechnen taggenau mit 360 oder 365 Tagen statt pauschal pro Monat. Das kann das Ergebnis leicht verschieben – maßgeblich ist die Klausel im Vertrag.
Sonderfall: KfW-Darlehen
KfW-Kredite haben mit 0,15 %/Monat einen niedrigeren Satz, aber oft eine feste bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten ab Zusage. Prüfen Sie das jeweilige Merkblatt.
❓ Häufig gestellte Fragen
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen zahlt die Bank für das Bereithalten des bewilligten, aber noch nicht abgerufenen Darlehens. Sie fallen nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit auf den noch offenen Teil an – typisch 0,25 % pro Monat, also 3 % pro Jahr.
Wie berechne ich Bereitstellungszinsen?
Pro Monat: noch nicht abgerufene Summe × Monatssatz, erst nach der bereitstellungsfreien Zeit. Bei 200.000 € offener Summe und 0,25 % sind das 500 € im Monat. Jeder Abruf senkt die offene Summe und damit die Kosten der Folgemonate.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen üblicherweise?
Der marktübliche Satz liegt bei 0,25 % pro Monat (3 % pro Jahr). KfW-Darlehen nutzen 0,15 % pro Monat. Der Satz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern frei verhandelbar und steht im Darlehensvertrag.
Was ist die bereitstellungsfreie Zeit?
Das ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch keine Bereitstellungszinsen anfallen. Üblich sind 3 bis 12 Monate, beim KfW-Wohneigentumsprogramm 12 Monate. Je länger diese Zeit, desto geringer die Kosten – sie ist der wichtigste Verhandlungspunkt.
Wie kann ich Bereitstellungszinsen vermeiden?
Vereinbaren Sie eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit, stimmen Sie den Abrufplan realistisch auf den Baufortschritt ab und rufen Sie Tranchen erst bei Bedarf ab. Ein niedriger Satz im Vertrag und ein zügiger Bauablauf senken die Kosten zusätzlich.
Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
Nur in Spezialfällen, etwa bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten. Beim selbstgenutzten Eigenheim sind sie in der Regel nicht absetzbar. Klären Sie das mit einer Steuerberatung – dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
