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FIRE-Rechner: Finanzielle Freiheit berechnen, mit deutscher Steuer

Zielkapital und Jahre bis zur finanziellen Freiheit, mit Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Inflation

Ihr Ziel

In heutigen Preisen, inklusive Kranken- und Pflegeversicherung

Anteil des Depots, den Sie im ersten Jahr brutto entnehmen; danach steigt der Betrag mit der Inflation

Ihr Weg dorthin

Depotwert minus Kaufpreis laut Depotübersicht; bei Tagesgeld 0 €

Nach Fondskosten, vor Steuern. Rechnen Sie eine vorsichtige und eine optimistische Annahme durch.

Die EZB strebt mittelfristig 2 % an

Steuer auf die Entnahme

Teilfreistellung des Fonds

Aktienfonds legen laut Anlagebedingungen mehr als 50 % in Aktien an, Mischfonds mindestens 25 % (§ 2 Abs. 6, 7 InvStG). Anleihen-ETFs und Einzelaktien: keine Teilfreistellung.

1.000 € je Person, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Gerechnet wird mit dem heutigen Betrag, er steigt nicht mit der Inflation.

Kirchensteuer

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern

Ihr Ergebnis

Finanzielle Freiheit in 20 Jahren und 11 Monaten
Zielkapital mit Steuer
684.688 €
in heutiger Kaufkraft, nominal 1.036.047 €
Ohne Steuer wären es
600.000 €
Jahresausgaben ÷ 4,0 %; die Steuer erhöht das Ziel um 14,1 %

Erstes Jahr der Entnahme

Beträge in 20 Jahren und 11 Monaten, nominal (inklusive Inflation).

Ausgaben für ein Jahr
36.316 €
Bruttoentnahme (4,0 % des Zielkapitals)
41.442 €
davon Kursgewinn (älteste Anteile zuerst)
29.192 €
steuerfrei durch Teilfreistellung (30 %)
8.758 €
Sparer-Pauschbetrag
1.000 €
steuerpflichtig
19.435 €
Abgeltungsteuer, Soli (26,375 %)
5.126 €
bleibt netto für Ihre Ausgaben
36.316 €

So wird gerechnet

Das Depot wächst jeden Monat um die angenommene Rendite, die Sparrate fließt zum Monatsanfang hinein. Am Monatsende prüft der Rechner: Bringen 4,0 % des Depots nach Steuer so viel, wie Sie im ersten Entnahmejahr ausgeben? Die Ausgaben steigen dabei mit der Inflation.

Versteuert wird nur der Kursgewinn in der Entnahme. Verkauft werden die ältesten Anteile zuerst (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG), die meist das größte Plus haben. 30 % des Gewinns sind steuerfrei (Teilfreistellung), vom Rest geht der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ab, auf den Rest fallen 26,375 % an.

Annahmen: gleichbleibende Rendite ohne Schwankungen, thesaurierender Fonds ohne Steuer in der Ansparphase (die Vorabpauschale ist nicht eingerechnet), das Startkapital als ein Kaufposten, Steuer im ersten Entnahmejahr. In den Folgejahren ändert sich der Gewinnanteil der verkauften Anteile und damit die Steuer.

Verlauf Jahr für Jahr

Netto je Monat: was eine Entnahme von 4,0 % nach Steuer bringen würde, in heutiger Kaufkraft. Deckung: Anteil Ihrer Ausgaben.

JahrDepot nominalheutige Kaufkraftnetto je MonatDeckung
050.000 €50.000 €167 €8 %
171.580 €70.176 €234 €12 %
294.826 €91.144 €304 €15 %
3119.846 €112.934 €376 €19 %
4146.754 €135.578 €452 €23 %
5175.670 €159.110 €526 €26 %
6206.724 €183.565 €598 €30 %
7240.051 €208.979 €673 €34 %
8275.797 €235.390 €749 €37 %
9314.114 €262.836 €829 €41 %
10355.165 €291.359 €910 €46 %
11399.124 €321.001 €994 €50 %
12446.173 €351.804 €1.081 €54 %
13496.507 €383.816 €1.171 €59 %
14550.332 €417.083 €1.264 €63 %
15607.868 €451.655 €1.360 €68 %
16669.346 €487.582 €1.459 €73 %
17735.013 €524.919 €1.562 €78 %
18805.130 €563.719 €1.669 €83 %
19879.974 €604.041 €1.780 €89 %
20959.840 €645.945 €1.894 €95 %
20,91.037.748 €685.812 €2.003 €100 %
Hinweis: Schätzung, keine Anlage- und keine Steuerberatung. Die 4-%-Regel ist eine Annahme aus US-Studien ohne Steuern, keine Garantie. Nicht berücksichtigt: Schwankungen und Reihenfolge der Renditen, Vorabpauschale, Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG), Verlustverrechnung, gesetzliche Rente und andere Einkünfte, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (bitte in die Ausgaben einrechnen).

Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026

Grundlage

§ 32d Abs. 1 EStG (25 % Abgeltungsteuer, Kirchensteuerformel), § 20 Abs. 4 und 9 EStG (Gewinn, FIFO, Sparer-Pauschbetrag), §§ 3, 4 SolZG, §§ 2, 16, 19, 20 InvStG (Teilfreistellung), § 18 InvStG mit dem Basiszins 2026 laut BMF. Entnahmerate als Annahme nach Bengen (1994) und der Trinity-Studie (1998).

Berücksichtigt

Ausgaben, Entnahmerate, Startkapital mit Kursgewinn, Sparrate (optional mit Inflation steigend), Rendite, Inflation, Steuer auf die erste Jahresentnahme nach FIFO, Teilfreistellung 30 % / 15 %, Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer 8 % / 9 %.

Nicht berücksichtigt

Kursschwankungen und Reihenfolge der Renditen, Vorabpauschale (nur erklärt), Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, gesetzliche Rente, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (bitte in die Ausgaben einrechnen).

FIRE-Rechner für Deutschland: Wann reicht Ihr Depot?

FIRE steht für „Financial Independence, Retire Early“: finanziell unabhängig sein und früher aufhören zu arbeiten. Dafür braucht es ein Vermögen, aus dem Sie Ihre Ausgaben Jahr für Jahr bezahlen. Die 4-%-Regel, auf der die meisten FIRE-Rechnungen beruhen, stammt aus US-Studien ohne Steuern. In Deutschland kostet aber jede Entnahme aus dem Depot Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn, und das verschiebt das Ziel spürbar. Dieser Rechner beantwortet beide Fragen mit deutscher Steuer: Wie viel Kapital brauchen Sie, und wann haben Sie es zusammen?

Schritt 1: Das Zielkapital ohne Steuer

Zielkapital = Jahresausgaben ÷ Entnahmerate

Bei einer Entnahmerate von 4 % ist das genau das 25-Fache der Jahresausgaben, bei 3 % das 33,3-Fache. Die Tabelle zeigt das Zielkapital vor Steuer:

Ausgaben im Monat3 %3,5 %4 %
1.500 €600.000 €514.286 €450.000 €
2.000 €800.000 €685.714 €600.000 €
2.500 €1.000.000 €857.143 €750.000 €
3.000 €1.200.000 €1.028.571 €900.000 €

Die 4-%-Regel ist eine Annahme, keine Garantie

Die Faustregel stammt von William Bengen (Journal of Financial Planning, Oktober 1994). Er prüfte mit US-Daten ab 1926, wie lange ein Depot aus je 50 % Aktien und mittelfristigen US-Staatsanleihen hält, wenn im ersten Jahr ein fester Prozentsatz des Startwerts entnommen und der Betrag danach jedes Jahr um die Inflation erhöht wird. Bei 4 % hielt kein Depot kürzer als etwa 35 Jahre. Eine Anfangsentnahme von 5 % nannte er riskant, 6 % oder mehr ein Glücksspiel. Die sogenannte Trinity-Studie (AAII Journal, Februar 1998) rechnete mit dem S&P 500 und Unternehmensanleihen von 1926 bis 1995 und fand für 3 bis 4 % hohe Erfolgsquoten bei aktienlastigen Depots.

Zwei Einschränkungen sind für Deutschland wichtig: Beide Studien rechnen ohne Steuern, Bengen ausdrücklich mit steuerbegünstigten Konten. Und sie sind auf den klassischen Ruhestand zugeschnitten: Bengen nannte die 4 % für Kunden zwischen 60 und 65 Jahren, die Trinity-Studie rechnet mit Auszahlzeiten bis 30 Jahre. Ihre Autoren raten Frühruheständlern mit langen Auszahlzeiten zu niedrigeren Entnahmeraten. Der Rechner lässt Ihnen deshalb die Wahl zwischen 3, 3,5 und 4 % oder einem eigenen Wert.

Schritt 2: Die Steuer auf jede Entnahme

Eine Entnahme ist ein Verkauf von Fondsanteilen. Steuerpflichtig ist nur der Kursgewinn darin, also Verkaufserlös minus Kaufpreis (§ 20 Abs. 4 EStG, für Fonds über § 19 Abs. 1 InvStG). Verkauft werden immer die zuerst gekauften Anteile zuerst (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG), bei einem langjährigen Sparplan also die mit dem größten Plus. Danach gilt:

  • Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % des Gewinns steuerfrei, bei Mischfonds 15 % (§ 20 Abs. 1, 2 InvStG).
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
  • Steuersatz: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %; mit Kirchensteuer 27,819 % (8 %) oder 27,995 % (9 %).

Beispiel: Sie entnehmen 40.000 €, davon sind 20.000 € Kursgewinn. 30 % davon, also 6.000 €, sind steuerfrei. Von den übrigen 14.000 € geht der Pauschbetrag ab, steuerpflichtig bleiben 13.000 €. Die Steuer beträgt 13.000 € × 26,375 % = 3.428,75 €, netto bleiben 36.571,25 €.

Weil ein Teil jeder Entnahme an das Finanzamt geht, muss das Depot größer sein als die Faustformel sagt. Wie stark, hängt vom Gewinnanteil der verkauften Anteile ab. Für 2.000 € Ausgaben im Monat, 4 % Entnahmerate, einen Aktienfonds und 1.000 € Pauschbetrag:

Gewinnanteil der EntnahmeZielkapital mit Steuer
0 %600.000 €
25 %622.121 €
50 %653.756 €
75 %688.781 €
100 %727.771 €

Schritt 3: Wie lange es dauert

Der Rechner spielt Ihren Sparplan Monat für Monat durch. Jeder Kauf wird als eigener Posten mit Kaufpreis gespeichert, damit die Steuer beim späteren Verkauf nach FIFO stimmt. Am Ende jedes Monats prüft er, ob die gewählte Entnahmerate nach Steuer die Ausgaben des ersten Entnahmejahres deckt. Die Ausgaben steigen dabei mit der Inflation.

Standardbeispiel: 2.000 € Ausgaben im Monat, 4 % Entnahmerate, 50.000 € Startkapital, 1.500 € Sparrate, die jedes Jahr mit der Inflation steigt, 6 % Rendite, 2 % Inflation, Aktien-ETF, 1.000 € Pauschbetrag. Das Ziel ist nach 20 Jahren und 11 Monaten erreicht. Das Zielkapital liegt dann bei 1.036.047 €, in heutiger Kaufkraft 684.688 €; ohne Steuer wären es 600.000 €. Im ersten Entnahmejahr gehen von 41.442 € Bruttoentnahme 5.126 € Steuer ab.

Mit einer vorsichtigeren Entnahmerate dauert es länger: bei 3,5 % 23 Jahre und 2 Monate, bei 3 % 25 Jahre und 11 Monate. Bleibt die Sparrate dagegen bei 1.500 €, statt mit der Inflation zu steigen, sind es 23 Jahre und 6 Monate.

Vorabpauschale: Steuer schon in der Ansparphase

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, trotzdem wird jedes Jahr eine Vorabpauschale versteuert (§ 18 InvStG). Sie beträgt den Wert zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses, höchstens aber den Wertzuwachs im Jahr. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen Basiszins von 3,20 % bekannt gegeben; die Vorabpauschale für 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Für Anteile, die im Lauf des Jahres gekauft werden, sinkt sie um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf (§ 18 Abs. 2 InvStG). Ein Depot mit 100.000 € am Jahresanfang, das im Jahr um mindestens 2.240 € zulegt, kommt auf 2.240 € Vorabpauschale. Nach 30 % Teilfreistellung und 1.000 € Pauschbetrag sind 568 € steuerpflichtig, das macht 149,81 € Steuer.

Beim späteren Verkauf mindern alle angesetzten Vorabpauschalen den Gewinn, und zwar in voller Höhe, unabhängig von der Teilfreistellung (§ 19 Abs. 1 Satz 3 und 4 InvStG). Die Vorabpauschale ist damit vor allem eine Vorauszahlung. Der FIRE-Rechner rechnet sie nicht mit, weil der Basiszins jedes Jahr neu festgesetzt wird. Ihren Betrag für 2026 ermittelt der Vorabpauschale-Rechner.

Krankenversicherung im Frühruhestand

Wer nicht mehr arbeitet und nicht familienversichert ist, zahlt die Kranken- und Pflegeversicherung allein. Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V). Einkünfte aus Kapitalvermögen sind laut Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands beitragspflichtig, und je Kalendertag gilt mindestens ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße als Einnahme (§ 240 Abs. 4 SGB V). Privat Versicherte zahlen ihre Prämie weiter. Rechnen Sie den Beitrag in die monatlichen Ausgaben ein; eine Schätzung liefert der Rechner für die freiwillige Krankenversicherung.

Inflation und Rendite: mehrere Annahmen durchrechnen

Der Rechner arbeitet in Euro von morgen, weil die Steuer auf den nominalen Gewinn fällt, und rechnet die Ergebnisse in heutige Kaufkraft zurück. Die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig eine Inflation von 2 % an; die aktuelle Rate veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Für die Rendite gibt es keine verlässliche Prognose. Rechnen Sie eine vorsichtige und eine optimistische Annahme durch. Liegt die Rendite nicht über der Inflation, wächst das Depot real nur durch Ihre Einzahlungen. Wie lange das Kapital danach reicht, zeigt der Entnahmeplan-Rechner, die Ansparphase im Detail der ETF-Sparplan-Rechner.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Zielkapital ohne Steuer geplant

Das 25-Fache der Ausgaben reicht in Deutschland nicht, weil ein Teil jeder Entnahme an das Finanzamt geht. Im Standardbeispiel steigt das Ziel von 600.000 € auf 684.688 € in heutiger Kaufkraft, also um gut 14 %.

Mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil gerechnet

Verkauft werden die ältesten Anteile zuerst, und die haben das größte Plus. Im Standardbeispiel bestehen 70 % der ersten Entnahme aus Kursgewinn, obwohl es im ganzen Depot nur 51 % sind.

Heutige und künftige Euro verwechselt

1.036.047 € in knapp 21 Jahren klingen nach viel mehr als 684.688 € heute, sind bei 2 % Inflation aber gleich viel wert. Vergleichen Sie immer Beträge in heutiger Kaufkraft.

Krankenversicherung vergessen

Ohne Arbeitgeber zahlen Sie den Beitrag allein, als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 240 SGB V). Der Beitrag gehört in die monatlichen Ausgaben.

Sonderfall niedriges Einkommen: Günstigerprüfung

Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, können Sie in der Steuererklärung beantragen, dass die Kapitalerträge nach dem Tarif besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Der Rechner bleibt vorsichtig bei 25 %.

Sonderfall Ehepaar

Zusammen veranlagte Ehepaare haben 2.000 € Pauschbetrag. Tragen Sie die Ausgaben des Haushalts und das gemeinsame Depot ein.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet FIRE?

FIRE steht für „Financial Independence, Retire Early“, auf Deutsch finanzielle Unabhängigkeit und früher Ruhestand. Gemeint ist ein Vermögen, aus dem Sie Ihre Ausgaben dauerhaft bezahlen können, ohne auf Arbeitseinkommen angewiesen zu sein. Der FIRE-Rechner zeigt, wie groß dieses Vermögen nach deutscher Steuer sein muss und wann Sie es mit Ihrer Sparrate erreichen.

Wie viel Geld brauche ich für finanzielle Freiheit?

Teilen Sie Ihre Jahresausgaben durch die Entnahmerate. Bei 2.000 € im Monat sind das 24.000 € im Jahr: mit 4 % Entnahmerate 600.000 €, mit 3,5 % rund 685.714 €, mit 3 % 800.000 €. In Deutschland kommt die Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn in jeder Entnahme dazu. Besteht die Entnahme zur Hälfte aus Gewinn, steigt das Ziel bei 4 %, einem Aktien-ETF und 1.000 € Pauschbetrag auf rund 653.756 €.

Was besagt die 4-Prozent-Regel?

Sie geht auf William Bengen zurück (Journal of Financial Planning, 1994): Mit US-Daten ab 1926 und einem Depot aus 50 % Aktien und 50 % Staatsanleihen hielt eine Entnahme von 4 % des Startwerts im ersten Jahr, danach jährlich um die Inflation erhöht, in keinem Startjahr kürzer als etwa 35 Jahre. Die Trinity-Studie (AAII Journal, 1998) fand für 3 bis 4 % hohe Erfolgsquoten bei aktienlastigen Depots. Beide Studien rechnen ohne Steuern; die Regel ist eine Annahme, keine Garantie.

Wie wird die Entnahme aus dem ETF-Depot versteuert?

Versteuert wird nur der Kursgewinn in den verkauften Anteilen, und zwar zuerst in den ältesten (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Bei Aktienfonds sind 30 % des Gewinns steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG), vom Rest geht der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ab, Ehepaare 2.000 €. Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an, zusammen 26,375 %. Beispiel: Von 40.000 € Entnahme sind 20.000 € Gewinn; steuerpflichtig bleiben 13.000 €, die Steuer beträgt 3.428,75 €, netto bleiben 36.571,25 €.

Muss ich die Vorabpauschale einplanen?

Bei thesaurierenden Fonds ja, aber sie ist vor allem eine Vorauszahlung. Für 2026 gilt der Basiszins von 3,20 %: Ein Depot mit 100.000 € am Jahresanfang, das im Jahr um mindestens 2.240 € zulegt, hat eine Vorabpauschale von 2.240 €. Nach 30 % Teilfreistellung und 1.000 € Pauschbetrag bleiben 568 € steuerpflichtig, das sind 149,81 € Steuer. Beim Verkauf mindern die angesetzten Vorabpauschalen den Gewinn in voller Höhe (§ 19 Abs. 1 InvStG). Der FIRE-Rechner simuliert sie nicht, weil der Basiszins jedes Jahr neu festgesetzt wird.

Warum rechnet der FIRE-Rechner mit Inflation?

Weil Ihre Ausgaben mit den Preisen steigen und die Steuer auf den nominalen Kursgewinn fällt, auch auf den Teil, der nur die Inflation ausgleicht. Der Rechner rechnet deshalb in Euro von morgen und rechnet das Ergebnis in heutige Kaufkraft zurück. Im Standardbeispiel sind 1.036.047 € in knapp 21 Jahren bei 2 % Inflation so viel wert wie 684.688 € heute.

Was ist mit der Krankenversicherung, wenn ich früh aufhöre zu arbeiten?

Die Beiträge laufen weiter und gehören in Ihre monatlichen Ausgaben. Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V); Einkünfte aus Kapitalvermögen sind laut Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands beitragspflichtig. Außerdem gilt eine Mindestbemessungsgrundlage (§ 240 Abs. 4 SGB V). Der FIRE-Rechner rechnet diese Beiträge nicht aus.

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