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HOAI-Honorar-Rechner 2026

Architektenhonorar für Gebäude nach HOAI berechnen – netto & brutto

Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2026

Grundlage: HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure i.d.F. v. 02.12.2020, gültig seit 01.01.2021) – Honorartafel § 35 (Gebäude und Innenräume), § 13 Interpolation, § 34 Leistungsphasen

Berücksichtigt: anrechenbare Kosten nach DIN 276, Honorarzone I–V, Basis-/Mittel-/oberer Satz, lineare Interpolation der Tafelwerte, optional Leistungsphasen-Anteil und 19 % Umsatzsteuer – Ausweis netto und brutto

Nicht berücksichtigt: Umbau-/Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 / § 36), Nebenkosten (§ 14), besondere Leistungen, Honorare für Freianlagen/Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung/TGA (§§ 39/44/49/56 – eigene Tafeln) sowie Umsatzsteuer-Befreiungen – der Rechner liefert die HOAI-Standardberechnung als Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Honorarberatung

0 €1.000.000 €2.000.000 €
100 %
0 %100 % (volle Leistung)

📐 Architektenhonorar nach HOAI § 35 (brutto)

61.119,00 €

Mittelsatz der Honorarzone III bei 350.000 € anrechenbaren Kosten · volle Leistung (100 %) · inkl. 19 % USt

Nettohonorar
51.361 €
Mittelsatz
19 % USt
9.758 €
aufgeschlagen
Honorarzone
III
durchschnittlich

📊 So wird das Honorar berechnet

1. Anrechenbare Kosten & Tafelwerte (§ 35, § 13 Interpolation)
Maßgebliche anrechenbare Kosten350.000 €
Zone III – unterer Wert (von)45.710,75 €
Zone III – oberer Wert (bis)57.010,25 €
2. Volles Honorar (Mittelsatz)
= Honorar für alle 9 Leistungsphasen (100 %)51.360,50 €
3. Umsatzsteuer & Bruttohonorar
Nettohonorar51.360,50 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer9.758,50 €
= Honorar gesamt61.119,00 €
💡 Die HOAI-Honorartafel (§ 35) liefert für jede anrechenbare Kostenstufe einen unteren und oberen Wert je Honorarzone. Zwischenwerte werden nach § 13 HOAI linear interpoliert. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind diese Werte nur noch eine unverbindliche Orientierung.

📍 Spannweite der Honorarzone III (brutto inkl. USt)

So viel umfasst die HOAI-Tafel für diese Zone bei 350.000 € anrechenbaren Kosten und 100 % der Leistungsphasen – vom Basissatz bis zum oberen Satz:

Basissatz (von)
54.395,79 €
Mittelsatz
61.118,99 €
Oberer Satz (bis)
67.842,20 €

🗂️ Leistungsphasen Gebäude (§ 34 HOAI)

Das volle Honorar verteilt sich auf 9 Leistungsphasen. Wird nur ein Teil beauftragt, gilt nur der entsprechende Prozentsatz:

LPH 1 Grundlagenermittlung2 %
LPH 2 Vorplanung7 %
LPH 3 Entwurfsplanung15 %
LPH 4 Genehmigungsplanung3 %
LPH 5 Ausführungsplanung25 %
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe10 %
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)32 %
LPH 9 Objektbetreuung2 %
Summe (volle Leistung)100 %

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die HOAI-Honorartafeln sind seit dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) und der HOAI-Novelle 2021 nur noch eine unverbindliche Orientierung. Die früheren Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich – Architekten- und Ingenieurhonorare können seither frei vereinbart werden. Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr auf Basis der HOAI-2021-Honorartafel (§ 35) und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Honorarberatung. Das tatsächliche Honorar ergibt sich aus dem individuellen Architektenvertrag. Für ein verbindliches Angebot wenden Sie sich an einen Architekten oder Ingenieur.

ℹ️ Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Honorarberatung dar. Maßgeblich sind die HOAI im jeweils gültigen Wortlaut und der konkrete Architekten- bzw. Ingenieurvertrag.

Architektenhonorar berechnen: So funktioniert die HOAI

Was ein Architekt oder Ingenieur für die Planung eines Gebäudes kostet, richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Mit unserem HOAI-Honorar-Rechner ermitteln Sie das voraussichtliche Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen nach der amtlichen Honorartafel des § 35 HOAI – aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem gewählten Honorarsatz.

Die drei Bausteine des HOAI-Honorars

Das Honorar nach der HOAI-Tafel ergibt sich immer aus drei Faktoren:

  • Anrechenbare Kosten = die maßgeblichen Herstellungskosten des Gebäudes nach DIN 276 (i. d. R. Kostengruppen 300 + 400)
  • Honorarzone (I–V) = der Schwierigkeitsgrad der Planung; Zone III steht für durchschnittliche Anforderungen
  • Honorarsatz = der Wert innerhalb der Zone, von Basissatz (unterer Wert) über Mittelsatz bis zum oberen Satz

Aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone liest der Rechner den unteren (von) und oberen (bis) Tafelwert aus § 35 HOAI ab. Liegen die Kosten zwischen zwei Tafelstufen, wird der Wert nach § 13 HOAI linear interpoliert. Auf das so ermittelte Nettohonorar kommt – falls der Architekt umsatzsteuerpflichtig ist – noch die Umsatzsteuer von 19 %.

Die fünf Honorarzonen

Die Honorarzone richtet sich nach den Planungsanforderungen (§ 35 Abs. 6 HOAI): Zone I = sehr geringe, Zone II = geringe, Zone III = durchschnittliche, Zone IV = hohe und Zone V = sehr hohe Anforderungen. Ein normales Einfamilienhaus liegt meist in Zone III, ein anspruchsvolles Wohn- oder Geschäftshaus in Zone IV. Der Rechner ist auf Zone III voreingestellt, weil das der häufigste Fall ist.

Basis-, Mittel- und oberer Satz

Jede Tafelzelle hat einen unteren Wert (von) und einen oberen Wert (bis). Der Basissatz ist der untere, der obere Satz der obere Wert, der Mittelsatz ist das arithmetische Mittel aus beiden. In der Praxis wird häufig der Mittelsatz vereinbart; er ist deshalb voreingestellt. Über die drei Schaltflächen können Sie ein günstigeres oder höheres Szenario durchspielen.

Leistungsphasen nach § 34 HOAI

Das volle Honorar deckt alle neun Leistungsphasen ab – von der Grundlagenermittlung (2 %) über die Entwurfs- (15 %) und Ausführungsplanung (25 %) bis zur Objektüberwachung (32 %). Wird nur ein Teil beauftragt, gilt nur der entsprechende Prozentsatz. Über den Schieberegler „Leistungsphasen-Anteil“ können Sie eine Teilbeauftragung abbilden. Wer die Gesamtkosten des Bauvorhabens im Blick behalten will, kann ergänzend den Baunebenkosten-Rechner oder den Baufinanzierungs-Rechner nutzen.

📊 Rechenbeispiel

Anrechenbare Kosten 350.000 €, Honorarzone III, Mittelsatz, volle Leistung (100 %):

Schritt 1: Stützstellen aus § 35 HOAI

300.000 € – Zone III von / bis:
39.981 € / 49.864 €
500.000 € – Zone III von / bis:
62.900 € / 78.449 €

Schritt 2: § 13 Interpolation

Faktor t = (350.000 − 300.000) / (500.000 − 300.000):
0,25
III von = 39.981 + 0,25 × (62.900 − 39.981):
45.710,75 €
III bis = 49.864 + 0,25 × (78.449 − 49.864):
57.010,25 €

Schritt 3: Mittelsatz & USt

Mittelsatz = (45.710,75 + 57.010,25) / 2:
51.360,50 € netto
+ 19 % Umsatzsteuer:
9.758,50 €
Honorar inkl. 19 % USt:
61.119,00 €
💡 Hinweis: Das Honorar von 51.360,50 € netto deckt alle neun Leistungsphasen ab. Bei Teilbeauftragung gilt nur der entsprechende Prozentsatz nach § 34 HOAI.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Tafelwerte als verbindlichen Preis verstehen

Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der HOAI-Novelle 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die Tafel ist nur noch eine Orientierung – das Honorar wird im Architektenvertrag frei vereinbart.

Fehler 2: Anrechenbare Kosten mit Baukosten verwechseln

Anrechenbare Kosten sind nicht automatisch die gesamten Baukosten. Maßgeblich sind die nach DIN 276 anrechenbaren Kostengruppen (i. d. R. 300 + 400). Grundstück, Erschließung und bestimmte Außenanlagen gehören in der Regel nicht dazu.

Fehler 3: Falsche Honorarzone wählen

Die Honorarzone hat großen Einfluss auf das Honorar. Wer ein durchschnittliches Wohnhaus in Zone V einordnet, überschätzt das Honorar deutlich. Im Zweifel ist Zone III der realistische Ausgangspunkt für ein normales Gebäude.

Sonderfall: Kosten außerhalb der Tafel

Unter 25.000 € und über 25.000.000 € anrechenbaren Kosten enthält die HOAI-Tafel keine Werte – das Honorar ist dann frei zu vereinbaren. Der Rechner rechnet in diesem Fall mit der nächsten Tafelgrenze und weist darauf hin.

Sonderfall: Zuschläge und Nebenkosten

Umbauten und Modernisierungen können einen Zuschlag rechtfertigen (§ 6 Abs. 2 / § 36 HOAI). Außerdem kommen Nebenkosten (§ 14) und besondere Leistungen hinzu. Diese sind im Rechner nicht enthalten und werden im Vertrag gesondert vereinbart.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Architektenhonorar nach HOAI

Wie berechnet sich das Architektenhonorar nach der HOAI?

Das Honorar ergibt sich aus drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten des Gebäudes (nach DIN 276), der Honorarzone (I–V) und dem Honorarsatz innerhalb der Zone (Basis-, Mittel- oder oberer Satz). Aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone wird über die Honorartafel des § 35 HOAI der Tafelwert abgelesen. Liegen die Kosten zwischen zwei Tafelstufen, wird der Wert nach § 13 HOAI linear interpoliert. Auf das Nettohonorar kommen ggf. 19 % Umsatzsteuer.

Was sind anrechenbare Kosten bei der HOAI?

Anrechenbare Kosten sind die für die Honorarberechnung maßgeblichen Herstellungskosten des Gebäudes nach DIN 276. In der Regel zählen dazu die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – technische Anlagen). Grundstückskosten, Erschließung und bestimmte Außenanlagen gehören üblicherweise nicht dazu. Aus den anrechenbaren Kosten wird über die Honorartafel des § 35 HOAI das Honorar ermittelt.

Was ist die Honorarzone bei der HOAI?

Die Honorarzone beschreibt die Planungsanforderungen eines Gebäudes (§ 35 Abs. 6 HOAI) und reicht von Zone I (sehr geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen). Zone III steht für durchschnittliche Anforderungen und ist der häufigste Fall, etwa bei einem normalen Wohnhaus. Je höher die Zone, desto höher das Honorar bei gleichen anrechenbaren Kosten.

Was bedeutet die Interpolation nach § 13 HOAI?

Die Honorartafel des § 35 HOAI nennt nur bestimmte Stützstellen für die anrechenbaren Kosten, zum Beispiel 300.000 € und 500.000 €. Liegen die tatsächlichen Kosten dazwischen, ist der Honorarwert nach § 13 HOAI durch lineare Interpolation zu ermitteln. Dabei wird zwischen den beiden benachbarten Tafelwerten anteilig umgerechnet, je nachdem wo die anrechenbaren Kosten zwischen den Stützstellen liegen.

Sind die HOAI-Honorare noch verbindlich?

Nein. Seit dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) und der HOAI-Novelle 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Architekten- und Ingenieurhonorare können seither frei vereinbart werden. Die Honorartafel des § 35 HOAI dient nur noch als Orientierung. Das berechnete Ergebnis ist deshalb eine Schätzung, kein verbindlicher Preis.

Was kostet ein Architekt für ein Haus mit 350.000 € Baukosten?

Bei 350.000 € anrechenbaren Kosten, Honorarzone III und Mittelsatz liegt das Honorar für alle neun Leistungsphasen nach der HOAI-Tafel bei rund 51.360,50 € netto, also etwa 61.119,00 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Wird nur ein Teil der Leistungsphasen beauftragt, sinkt das Honorar entsprechend (§ 34 HOAI). Da die HOAI-Sätze seit 2021 unverbindlich sind, ist das tatsächliche Honorar Verhandlungssache.