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Pflege-Rentenpunkte-Rechner

Wie viel Rente bringt die Pflege von Angehörigen? Stand 2026

Monate

= 2 Jahre

Voraussetzungen (§ 44 Abs. 1 SGB XI, § 3 SGB VI)

🤲 Ihr Rentenplus durch die Pflege (brutto, heutiger Rentenwert)

33,41 €pro Monat

nach 2 Jahre Pflege bei Pflegegrad 3 – lebenslang ab Rentenbeginn

Entgeltpunkte gesamt
0,7858 EP
Rentenplus je Pflegejahr
16,71 €/Monat
Entgeltpunkte je Pflegejahr
0,3929 EP
Beitrag der Pflegekasse
316,32 €/Monat

Aufs Jahr gerechnet: 400,93 € zusätzliche Bruttorente. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse der gepflegten Person – Sie selbst zahlen nichts.

📊 So wird gerechnet

Bezugsgröße 2026 (monatlich)3.955,00 €
× Prozentsatz für PG 3, Nur Pflegegeld43 %
= Beitragsbemessungsgrundlage je Monat1.700,65 €
× 18,6 % Beitragssatz = Beitrag der Pflegekasse316,32 €/Monat
Jahresbemessung 20.407,80 € ÷ Durchschnittsentgelt 51.944,00 €0,3929 EP/Jahr
× 2 Jahre0,7858 EP
× Rentenwert 42,52 € (seit 1.7.2026)33,41 €/Monat

📋 Rentenplus je Pflegejahr – alle Pflegegrade im Vergleich

Monatliche Bruttorente, die ein volles Jahr Pflege (100 % Pflegeanteil) zum Rentenwert 2026 bringt

PflegegradNur PflegegeldKombinationsleistungNur Sachleistung
PG 210,49 €0,2467 EP8,92 €0,2097 EP7,34 €0,1727 EP
PG 316,71 €0,3929 EP14,20 €0,3339 EP11,69 €0,2750 EP
PG 427,19 €0,6396 EP23,12 €0,5436 EP19,04 €0,4477 EP
PG 538,85 €0,9137 EP33,02 €0,7766 EP27,19 €0,6396 EP

ℹ️ Gut zu wissen

  • •Kein Antrag bei der Rentenversicherung nötig: Die Pflegekasse fordert einen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen" an und meldet die Beiträge selbst. Die Zeiten tauchen dann in Ihrer Renteninformation als Pflichtbeitragszeiten auf.
  • •Pflegezeiten zählen voll: Sie sind Pflichtbeitragszeiten – auch für die Wartezeit von 5 Jahren und für die 35 bzw. 45 Jahre der Altersrente für langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte.
  • •Zusätzlich abgesichert: Pflegepersonen sind während der Pflege gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII) und unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslosenversichert (§ 44 Abs. 2a, 2b SGB XI) – ebenfalls beitragsfrei.
  • •Private Pflegepflichtversicherung: Ist die gepflegte Person privat pflegeversichert, zahlt das private Versicherungsunternehmen die Beiträge nach denselben Regeln (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XI).
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der Rechengrößen 2026 und des Rentenwerts seit 1. Juli 2026. Die Entgeltpunkte künftiger Jahre hängen vom jeweiligen Durchschnittsentgelt ab, der Rentenwert wird jährlich angepasst. Ob die Voraussetzungen vorliegen, stellt die Pflegekasse fest; die Rente wird brutto ausgewiesen – Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern werden nicht berücksichtigt. Keine Rechts- oder Rentenberatung.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Grundlage

§ 166 Abs. 2 & 3 SGB VI (Prozentsätze der Bezugsgröße), § 44 SGB XI, § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, § 70 SGB VI, SV-Rechengrößen-Verordnung 2026 (Bezugsgröße 3.955 €, Durchschnittsentgelt 51.944 €), Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026.

Berücksichtigt

Alle 12 Kombinationen aus Pflegegrad 2–5 und Pflegegeld/Kombination/Sachleistung, Aufteilung bei Mehrfachpflege, Beitragssatz 18,6 %, Hochrechnung über die Pflegedauer, Voraussetzungs-Check (10 h/2 Tage, 30-Stunden-Grenze, Altersvollrente).

Nicht berücksichtigt

Künftige Rentenanpassungen und Durchschnittsentgelte, Zuschläge nach § 70 Abs. 3a SGB VI für die Pflege eines Kindes, Beiträge an berufsständische Versorgungswerke (§ 44 Abs. 2 SGB XI), Abzüge für Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern auf die Rente.

Rente für pflegende Angehörige 2026: So viel bringt die Pflege

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, arbeitet oft weniger oder gar nicht mehr – und verliert damit Rentenansprüche. Der Gesetzgeber gleicht das aus: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für die Pflegeperson, ohne dass diese selbst etwas einzahlt (§ 44 SGB XI). Wie hoch die Beiträge sind, regelt § 166 Abs. 2 SGB VI in einer festen Tabelle: Je höher der Pflegegrad und je mehr die Angehörigen selbst pflegen (statt eines Pflegedienstes), desto höher die Beitragsbemessungsgrundlage – und desto mehr Rentenpunkte.

Unser Pflege-Rentenpunkte-Rechner übersetzt diese Tabelle in eine konkrete Geldfrage: Wie viel zusätzliche Monatsrente entsteht aus einem, zwei oder fünf Jahren Pflege? Anders als der allgemeine Rentenpunkte-Rechner, der Entgeltpunkte aus Ihrem Gehalt berechnet, prüft dieser Rechner zuerst die Voraussetzungen und rechnet dann mit den Rechengrößen 2026.

Die Beitragstabelle nach § 166 Abs. 2 SGB VI

Bemessungsgrundlage ist jeweils ein Prozentsatz der Bezugsgröße (2026: 3.955 € im Monat). Auf diesen Betrag zahlt die Pflegekasse den vollen Beitragssatz von 18,6 %.

Pflegegrad Nur Pflegegeld Kombinationsleistung Nur Sachleistung
PG 227,0 % = 1.067,85 €22,95 % = 907,67 €18,9 % = 747,50 €
PG 343,0 % = 1.700,65 €36,55 % = 1.445,55 €30,1 % = 1.190,45 €
PG 470,0 % = 2.768,50 €59,5 % = 2.353,22 €49,0 % = 1.937,95 €
PG 5100 % = 3.955,00 €85,0 % = 3.361,75 €70,0 % = 2.768,50 €

Monatliche Beitragsbemessungsgrundlage 2026 bei 100 % Pflegeanteil. Bei Kombinationsleistung gilt der Mittelwert-Satz unabhängig davon, wie die Kombination im Einzelfall aufgeteilt ist.

Von der Bemessungsgrundlage zur Rente: die Formel

Bemessung/Jahr = Bezugsgröße × Prozentsatz × 12 × Pflegeanteil
Entgeltpunkte = Bemessung/Jahr ÷ Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 €)
Rentenplus/Monat = Entgeltpunkte × Rentenwert (42,52 €)

Rechenbeispiel Pflegegrad 3, Pflegegeld, 2 Jahre Pflege: 3.955 € × 43 % = 1.700,65 € im Monat, im Jahr 20.407,80 €. Geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt das 0,3929 Entgeltpunkte pro Pflegejahr, nach zwei Jahren 0,7858 Punkte. Multipliziert mit dem Rentenwert: 33,41 € mehr Bruttorente im Monat – lebenslang. Die Pflegekasse überweist dafür 316,32 € Beitrag pro Monat, also über die zwei Jahre 7.591,68 €.

Beispiel Pflegegrad 5, Pflegegeld, 5 Jahre: Die volle Bezugsgröße ergibt 0,9137 Entgeltpunkte je Jahr – fast so viel wie ein Durchschnittsverdiener. Nach fünf Jahren sind das 4,57 Punkte und rund 194 € Monatsrente.

Die vier Voraussetzungen im Detail

  • Pflegegrad 2 bis 5 der gepflegten Person – bei Pflegegrad 1 gibt es keine Beiträge.
  • Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage, in häuslicher Umgebung. Die Pflege mehrerer Personen wird zusammengerechnet (Additionspflege).
  • Höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche daneben. Wer mehr arbeitet, ist als Pflegeperson nicht versicherungspflichtig (§ 3 Satz 3 SGB VI).
  • Keine Vollrente wegen Alters nach der Regelaltersgrenze. Wer vorzeitig in Rente ist, bekommt bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge – sie erhöhen die Rente zum nächsten 1. Juli.

Was Sie zusätzlich bekommen

Die Rentenbeiträge sind nur ein Teil des Pakets: Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII) und – wenn sie unmittelbar vor der Pflege arbeitslosenversichert waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben – auch in der Arbeitslosenversicherung (§ 26 Abs. 2b SGB III). Zum Pflegegeld selbst kommt bei akutem Pflegebedarf das Pflegeunterstützungsgeld.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fragebogen der Pflegekasse nicht ausgefüllt

Ohne den Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson weiß die Pflegekasse nicht, wer pflegt – und zahlt nichts. Beiträge gibt es nur ab dem nachgewiesenen Beginn der Pflegetätigkeit, nicht pauschal rückwirkend. Am besten gleich beim Antrag auf Pflegeleistungen mit einreichen.

31 Wochenstunden Job: alles weg

Die 30-Stunden-Grenze ist eine harte Kante. Wer regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt gar keine Pflege-Beiträge – nicht anteilig weniger. Bei schwankender Arbeitszeit zählt die regelmäßige, vertraglich vereinbarte Stundenzahl.

Wechsel von Pflegegeld zur Kombinationsleistung übersehen

Kommt ein ambulanter Pflegedienst dazu, sinkt die Bemessungsgrundlage automatisch – bei Pflegegrad 3 von 43 % auf 36,55 % der Bezugsgröße, bei reiner Sachleistung auf 30,1 %. Die Entlastung durch den Dienst kostet also Rentenpunkte; das sollte in die Entscheidung einfließen.

Unterbrechung durch Krankenhaus oder Reha

Kurze Unterbrechungen lassen die Beitragszahlung weiterlaufen – etwa ein Krankenhausaufenthalt der gepflegten Person von wenigen Wochen oder Ihr eigener Urlaub von bis zu sechs Wochen im Jahr. Bei längeren Unterbrechungen endet die Versicherungspflicht und beginnt erst mit der Pflege neu; die genauen Fristen erklärt die Pflegekasse.

Versorgungswerk statt Rentenversicherung

Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Kammerberufe, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, bekommen die Beiträge auf Antrag an ihr berufsständisches Versorgungswerk gezahlt (§ 44 Abs. 2 SGB XI). Der Rechner zeigt in diesem Fall nur die Beitragshöhe, nicht die Leistung des Versorgungswerks.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel Rente bringt ein Jahr Pflege von Angehörigen 2026?

Das hängt vom Pflegegrad und der bezogenen Leistung ab. Bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld zahlt die Pflegekasse Beiträge auf 43 % der Bezugsgröße (1.700,65 € im Monat). Ein volles Pflegejahr bringt so 0,3929 Entgeltpunkte – beim Rentenwert von 42,52 € sind das 16,71 € Bruttorente im Monat, lebenslang. Die Spanne reicht 2026 von 7,34 € (Pflegegrad 2, nur Sachleistung) bis 38,85 € (Pflegegrad 5, nur Pflegegeld) je Pflegejahr.

Welche Voraussetzungen gelten für Rentenbeiträge der Pflegekasse?

Nach § 44 Abs. 1 SGB XI müssen vier Bedingungen erfüllt sein: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, Sie pflegen wenigstens 10 Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens 2 Tagen in häuslicher Umgebung, Sie sind daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig und Sie beziehen noch keine Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein – ein Entgelt bis zur Höhe des Pflegegeldes ist unschädlich. Ob die Stunden erreicht werden, stellt der Medizinische Dienst fest.

Muss ich die Rentenbeiträge für die Pflege selbst beantragen?

Bei der Rentenversicherung nicht. Die Pflegekasse der gepflegten Person prüft die Voraussetzungen mit einem Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson, meldet Sie beim Rentenversicherungsträger an und überweist die Beiträge direkt (§ 44 Abs. 3 SGB XI). Sinnvoll ist, den Fragebogen gleich beim Antrag auf Pflegeleistungen auszufüllen – rückwirkend werden Beiträge nur ab Beginn der nachgewiesenen Pflegetätigkeit gezahlt. Ist die gepflegte Person privat pflegeversichert, zahlt das Versicherungsunternehmen nach denselben Regeln.

Bekomme ich Rentenpunkte, wenn ich neben der Pflege arbeite?

Ja, solange Sie regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (§ 3 Satz 3 SGB VI). Die Pflege-Beiträge kommen dann zusätzlich zu den Beiträgen aus Ihrem Job – Sie sammeln in demselben Jahr Entgeltpunkte aus beiden Quellen. Erst bei mehr als 30 Wochenstunden entfällt die Versicherungspflicht als Pflegeperson komplett. Ein Minijob oder eine Teilzeitstelle ist also unschädlich.

Was passiert, wenn sich mehrere Angehörige die Pflege teilen?

Dann werden die Beiträge nach dem Anteil an der gesamten Pflegetätigkeit aufgeteilt (§ 44 Abs. 1 Satz 3 SGB XI, § 166 Abs. 3 SGB VI). Pflegen zwei Geschwister eine Mutter mit Pflegegrad 4 (Pflegegeld) zu je 50 %, bekommt jede Person Beiträge auf 35 % statt 70 % der Bezugsgröße. Jede Pflegeperson muss dabei für sich die Mindestgrenze von 10 Wochenstunden erreichen. Machen die Beteiligten keine oder widersprüchliche Angaben, teilt die Pflegekasse zu gleichen Teilen auf.

Zählen Pflegezeiten für die Wartezeit und die Rente mit 63?

Ja. Pflegezeiten mit Beiträgen der Pflegekasse sind Pflichtbeitragszeiten. Sie zählen für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, für die Wartezeit von 35 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) und für die 45 Jahre der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer noch nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann allein durch Pflege einen eigenen Rentenanspruch erwerben.

Gibt es die Rentenbeiträge auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse nur für die Pflege von Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Beiträge zur Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung für die Pflegeperson. Pflegen Sie mehrere Personen, können die Pflegezeiten aber addiert werden, um die 10-Stunden-Grenze zu erreichen – sofern jede gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.

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