Pflegepauschbetrag-Rechner
Was der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG bei Ihrem Steuersatz wirklich spart, Stand 2026
Der Pauschbetrag wird durch die Zahl der Pflegepersonen geteilt (§ 33b Abs. 6 Satz 9)
💶 Ihre Steuerersparnis durch den Pflege-Pauschbetrag
Pauschbetrag 1.100 € mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen – bei einem Grenzsteuersatz von rund 33,2 %
📋 Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG
Jahresbeträge; Ersparnis bei Ihrem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € (Grundtarif)
| Pflegegrad | Pauschbetrag | Ersparnis (ESt + Soli) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € | 199,00 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € | 365,00 € |
| Pflegegrad 4, 5 oder hilflos | 1.800 € | 595,00 € |
Bis 2020 gab es nur 924 € bei Hilflosigkeit; seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gelten die nach Pflegegrad gestaffelten Beträge (Behinderten-Pauschbetragsgesetz).
ℹ️ Voraussetzungen im Überblick
- •Persönliche Pflege in Ihrer oder der Wohnung der gepflegten Person (EU/EWR) – ein Mindestumfang ist nicht vorgeschrieben, die Pflege darf aber nicht nur gelegentlich sein. Ein Pflegedienst daneben ist unschädlich.
- •Keine Einnahmen für die Pflege. Weitergeleitetes Pflegegeld nur, wenn Sie es treuhänderisch für die Pflege verwenden.
- •Steuer-ID der gepflegten Person muss in der Steuererklärung angegeben werden (Satz 8) – Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
- •Jahresbetrag, keine Zwölftelung: Auch wer erst im Dezember mit der Pflege beginnt, bekommt den vollen Betrag. Bei Änderung des Pflegegrads im Jahr zählt der höchste (Satz 5).
- •Mehrere Pflegebedürftige: Wer zwei Personen pflegt, bekommt den Pauschbetrag zweimal – je nach Pflegegrad der jeweiligen Person.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Grundlage
§ 33b Abs. 6 EStG (Pflege-Pauschbetrag 600/1.100/1.800 €, Hilflosigkeit, Aufteilung), § 33 Abs. 3 EStG (zumutbare Belastung, stufenweise nach BFH VI R 75/14), § 32a EStG Tarif 2026, §§ 3, 4 SolzG.
Berücksichtigt
Alle drei Pauschbeträge, Merkzeichen H, Teilung durch bis zu 4 Pflegepersonen, Ausschluss bei Einnahmen, exakte Steuerdifferenz (Grund-/Splittingtarif, Soli mit Milderungszone, Kirchensteuer 8/9 %), Vergleich mit tatsächlichen Kosten nach § 33 inkl. zumutbarer Belastung.
Nicht berücksichtigt
Progressionsvorbehalt, Behinderten-Pauschbetrag der gepflegten Person (Übertragung nach Abs. 5), Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a), Unterschied zwischen Gesamtbetrag der Einkünfte und zu versteuerndem Einkommen.
Pflegepauschbetrag 2026: Pauschale statt Belege – und was sie bringt
Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG ansetzen – ohne einen einzigen Beleg. Seit 2021 ist er nach Pflegegrad gestaffelt und deutlich höher als die früheren 924 €. Viele pflegende Angehörige wissen aber nicht, dass ein Pauschbetrag von 1.800 € nicht 1.800 € Steuerersparnis bedeutet: Er senkt nur das zu versteuernde Einkommen. Unser Rechner ermittelt die tatsächliche Ersparnis bei Ihrem Einkommen – und prüft, ob nachgewiesene Kosten mehr bringen würden.
Wer die Rentenseite der Pflege wissen will, findet sie im Pflege-Rentenpunkte-Rechner; das steuerfreie Pflegegeld selbst berechnet der Pflegegeld-Rechner.
Die drei Stufen des Pauschbetrags
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pauschbetrag | Ersparnis bei 30.000 € zvE | bei 45.000 € zvE |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 600 € | 169 € | 199 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € | 308 € | 365 € |
| Pflegegrad 4, 5 oder hilflos (H) | 1.800 € | 502 € | 595 € |
Ersparnis = Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag, Grundtarif 2026, ohne Kirchensteuer. Die Ersparnis steigt mit dem Grenzsteuersatz – bei 42 % Spitzensteuersatz sind es bis zu 756 € plus Soli.
Die Voraussetzungen nach § 33b Abs. 6 EStG
- Persönliche Pflege in Ihrer Wohnung oder der Wohnung der gepflegten Person – innerhalb der EU oder des EWR. Organisation, Besuche oder Bezahlen eines Heims reichen nicht.
- Keine Einnahmen für die Pflege im Kalenderjahr. Behalten Sie weitergeleitetes Pflegegeld für sich, entfällt der Pauschbetrag komplett – nicht anteilig.
- Pflegegrad mindestens 2 oder Hilflosigkeit (Merkzeichen H); der Nachweis erfolgt über den Bescheid der Pflegekasse oder den Schwerbehindertenausweis.
- Steuer-ID der gepflegten Person in der Steuererklärung (Satz 8).
Rechenbeispiel: Tochter pflegt Vater mit Pflegegrad 4
Die Tochter hat 45.000 € zu versteuerndes Einkommen, ist ledig und pflegt ihren Vater an den Wochenenden; unter der Woche kommt ein Pflegedienst. Sie behält nichts vom Pflegegeld. Pauschbetrag: 1.800 €. Ihre Einkommensteuer sinkt von 8.835 € auf 8.240 € – 595 € Ersparnis; Solidaritätszuschlag fällt bei ihr ohnehin nicht an (Freigrenze 20.350 €). Teilt sie sich die Pflege mit ihrem Bruder, der den Pauschbetrag ebenfalls beantragt, bekommt jeder 900 € Pauschbetrag – bei ihr rund 300 € Ersparnis.
Hätte sie im selben Jahr 4.000 € nachweisbare Fahrt- und Hilfsmittelkosten, wäre der Weg über § 33 EStG zu prüfen: Nach Abzug der zumutbaren Belastung von rund 2.550 € blieben 1.450 € abziehbar – weniger als der Pauschbetrag. Erst ab rund 4.350 € Kosten kippt der Vergleich.
Kombinationen, die erlaubt sind
Der Pauschbetrag lässt sich mit dem Behinderten-Pauschbetrag der gepflegten Person kombinieren, wenn dieser auf Sie übertragen wird (nur bei Kindern, Abs. 5). Zahlen Sie zusätzlich einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe im Haushalt der gepflegten Person, kommt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG, 20 % bis 4.000 €) infrage. Und wer Unterhalt für einen Angehörigen im Heim zahlt, nutzt § 33a EStG. Der Pflege-Pauschbetrag schließt nur den Abzug derselben Pflegekosten nach § 33 aus.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Pflegegeld aufs eigene Konto
Lässt sich die Pflegeperson das Pflegegeld überweisen und nutzt es frei, gilt das als Einnahme – der Pauschbetrag entfällt ganz. Sicher ist, wer das Pflegegeld auf dem Konto der gepflegten Person belässt oder die Verwendung für Pflegezwecke belegen kann.
Pauschbetrag als Steuerabzug verstanden
1.800 € Pauschbetrag heißt nicht 1.800 € weniger Steuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind es rund 540 €. Wer mit dem vollen Betrag plant, wird bei der Erstattung enttäuscht.
Gelegentliche Helfer teilen mit
Beantragt auch die Schwester den Pauschbetrag, obwohl sie nur alle paar Wochen aushilft, wird trotzdem halbiert. Sprechen Sie sich in der Familie ab, wer den Pauschbetrag geltend macht.
Steuer-ID vergessen
Ohne die Identifikationsnummer der gepflegten Person in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen wird der Pauschbetrag nicht gewährt. Die ID steht auf jedem Steuerbescheid oder Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Pflege im Ausland außerhalb der EU
Die Wohnung, in der gepflegt wird, muss in der EU oder im EWR liegen. Wer Eltern in der Türkei oder der Schweiz pflegt, bekommt den Pauschbetrag nicht – für die Schweiz gilt das EWR-Abkommen nicht.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag 2026?
Der Pflege-Pauschbetrag richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person (§ 33b Abs. 6 Satz 3 EStG): 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Ist die Person hilflos (Merkzeichen H), gibt es die 1.800 € unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag. Die Beträge gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 und sind unverändert; sie sind Jahresbeträge und werden nicht gezwölftelt.
Wie viel Steuern spare ich durch den Pflegepauschbetrag wirklich?
Der Pauschbetrag ist kein Steuerabzug, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Ersparnis hängt deshalb vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen (Grundtarif 2026) spart der Pauschbetrag für Pflegegrad 3 rund 365 €, der für Pflegegrad 4/5 rund 595 € – inklusive Solidaritätszuschlag. Bei 20.000 € Einkommen sind es 270 € bzw. 439 €, bei einem Ehepaar mit 80.000 € gemeinsam 346 € bzw. 566 €. Kirchensteuer erhöht die Ersparnis um 8 bzw. 9 % der Einkommensteuerdifferenz.
Bekomme ich den Pflegepauschbetrag, wenn ich das Pflegegeld erhalte?
Nur, wenn Sie das Pflegegeld nicht für sich behalten. Voraussetzung ist, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG). Leitet die pflegebedürftige Person ihr Pflegegeld an Sie weiter, ist das eine Einnahme – es sei denn, Sie verwenden es nachweislich vollständig für die Pflege, etwa für Pflegehilfsmittel, Fahrtkosten oder Zuzahlungen. Unschädlich ist ausdrücklich das Pflegegeld, das Eltern für ihr behindertes Kind erhalten (Satz 2). Beiträge der Pflegekasse zur Rentenversicherung sind keine Einnahmen.
Was passiert, wenn sich mehrere Angehörige die Pflege teilen?
Dann wird der Pauschbetrag durch die Zahl der Pflegepersonen geteilt, die die Voraussetzungen erfüllen (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG). Pflegen zwei Geschwister ihre Mutter mit Pflegegrad 4, bekommt jedes Kind 900 €. Entscheidend ist nicht, wie viel jeder tatsächlich pflegt, sondern wie viele Personen den Pauschbetrag beanspruchen. Wer die Pflege allein trägt, sollte deshalb vermeiden, dass ein nur gelegentlich helfender Angehöriger ebenfalls den Pauschbetrag beantragt.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten – was ist besser?
Der Pauschbetrag gilt anstelle des Abzugs tatsächlicher Kosten nach § 33 EStG; beides zusammen geht nicht. Tatsächliche Kosten lohnen sich nur, wenn sie nach Abzug der zumutbaren Belastung (1 bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, je nach Kinderzahl und Familienstand) höher sind als der Pauschbetrag. Bei 45.000 € Einkommen ohne Kinder liegt die zumutbare Belastung bei rund 2.550 €; erst darüber wirken Kosten. Der Rechner vergleicht beide Wege, wenn Sie Ihre nachgewiesenen Kosten eingeben. Vorteil des Pauschbetrags: keine Belege nötig.
Kann ich den Pflegepauschbetrag rückwirkend beantragen?
Ja, für alle noch offenen Steuerjahre. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung vier Jahre rückwirkend abgeben – für 2022 also noch bis Ende 2026. Bereits bestandskräftige Bescheide lassen sich nur innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat ändern. Der Pauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen; seit 2021 ist die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person anzugeben. Für Jahre bis 2020 galten noch die alten Regeln: 924 € und nur bei Hilflosigkeit oder Pflegegrad 4/5.
Gilt der Pauschbetrag auch, wenn ein Pflegedienst hilft oder die Person im Heim lebt?
Ein ambulanter Pflegedienst neben Ihrer eigenen Pflege ist unschädlich, solange Sie selbst persönlich und nicht nur gelegentlich pflegen. Lebt die Person dagegen in einem Pflegeheim, fehlt in der Regel die persönliche Pflege in Ihrer oder ihrer Wohnung – dann gibt es keinen Pauschbetrag. Besuche und Organisation reichen nicht. Heimkosten, die Sie für Angehörige tragen, können stattdessen als Unterhaltsleistungen (§ 33a EStG) oder außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abziehbar sein.
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