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Bürgergeld 2026: Wer Anspruch hat und wie hoch der Regelsatz ist

Aktualisiert am 4. Juni 2026 – geprüft anhand offizieller Quellen

Wenn dein Einkommen nicht reicht, um dich und deine Familie zu versorgen, springt das Bürgergeld ein. Der Regelsatz liegt 2026 unverändert bei 563 € im Monat für Alleinstehende – plus die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung. Ob du Anspruch hast, hängt aber nicht nur vom Regelsatz ab, sondern davon, wie viel du verdienst, wie viel du auf dem Konto hast und wer noch in deinem Haushalt lebt. Genau diese vier Stellschrauben gehe ich hier mit dir durch – mit echten Zahlen, einem komplett durchgerechneten Beispiel und dem Punkt, den die meisten übersehen: Wohngeld plus Kinderzuschlag ist oft die bessere Wahl. Wenn du es nur schnell überschlagen willst, nutzt du direkt den Bürgergeld-Rechner.

Wer hat 2026 Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld nach dem SGB II ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein – fällt eine weg, ist der Antrag aussichtslos.

Auch Erwerbstätige haben oft Anspruch

Ein verbreiteter Irrtum: Bürgergeld sei nur für Arbeitslose. Tatsächlich sind ein erheblicher Teil der Leistungsbeziehenden sogenannte Aufstocker, die arbeiten, deren Lohn aber unter dem Bedarf liegt. Wer beispielsweise zum Mindestlohn in Teilzeit arbeitet, kann ergänzend Bürgergeld bekommen. Entscheidend ist allein die Lücke zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen.

Regelsatz 2026 und die Bedarfsgemeinschaft

Der Regelbedarf ist eine Pauschale für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Strom und Teilhabe. Er ist nach sechs Regelbedarfsstufen gestaffelt und bleibt 2026 auf dem Niveau von 2025:

Was die Bedarfsgemeinschaft bedeutet

Das Jobcenter rechnet nie nur dich, sondern deine gesamte Bedarfsgemeinschaft: dich, deinen Ehe- oder Partner und unverheiratete Kinder unter 25 im Haushalt. Wichtig ist die Konsequenz daraus – das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder wird zusammengeworfen und gegen den gemeinsamen Bedarf gerechnet. Verdient dein Partner gut, kann der Anspruch der ganzen Familie auf null sinken, auch wenn du selbst keinen Cent verdienst. Deshalb fällt ein Paar mit zwei Erwachsenen in Stufe 2 (je 506 €) und nicht in Stufe 1 – zusammen leben ist günstiger, und das spiegelt der niedrigere Satz wider.

Kosten der Unterkunft, Mehrbedarf und Schonvermögen

Kosten der Unterkunft (KdU)

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, solange sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Was angemessen ist, legt jede Kommune über eigene Mietobergrenzen fest – in München gilt eine andere Grenze als in einer Kleinstadt. In den ersten zwölf Monaten, der sogenannten Karenzzeit, werden die Unterkunftskosten ohne Angemessenheitsprüfung in voller Höhe getragen. Erst danach kann das Jobcenter zum Umzug oder zur Kostensenkung auffordern.

Schonvermögen: Was du behalten darfst

Vermögen wird erst angerechnet, wenn es über dem Schonvermögen liegt. In der einjährigen Karenzzeit gilt ein großzügiger Schutz: 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit sinkt der Freibetrag auf 15.000 € pro Person. Davon unabhängig geschützt bleiben die selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe, ein Auto je erwerbsfähiger Person sowie eine angemessene Altersvorsorge.

Mehrbedarf

In bestimmten Lebenslagen gibt es Zuschläge auf den Regelsatz, etwa für Alleinerziehende, für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche oder bei dezentraler Warmwasserbereitung. Diese Mehrbedarfe werden als Prozentsatz des Regelbedarfs berechnet und kommen on top.

Hinzuverdienst: Wie viel vom Lohn dir bleibt

Arbeit lohnt sich auch im Bürgergeld, weil ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt. Vom Bruttoeinkommen werden diese Freibeträge abgezogen, bevor der Rest auf den Bedarf angerechnet wird:

Wer 520 € im Minijob verdient, darf also 100 € + 84 € = 184 € behalten; nur die restlichen 336 € mindern das Bürgergeld. Beim Minijob rechnet sich das besonders, weil keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Beispiel: Alleinerziehende mit einem Kind, Schritt für Schritt

Anna lebt allein mit ihrer fünfjährigen Tochter. Sie arbeitet in einem Minijob für 520 € brutto und zahlt 650 € Warmmiete. So rechnet das Jobcenter:

Jetzt das Einkommen:

Bürgergeld-Auszahlung: 1.772,68 € − 591 € = rund 1.182 € im Monat. Dazu übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bevor Anna das beantragt, sollte sie aber prüfen, ob Wohngeld plus Kinderzuschlag zusammen nicht mehr bringen und ihr die Pflichten des Jobcenters ersparen – dazu gleich mehr.

Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Bürgergeld ist nachrangig. Das heißt: Wer durch andere Leistungen aus der Hilfebedürftigkeit kommt, muss diese zuerst nutzen (§ 12a SGB II). Das Jobcenter ist sogar verpflichtet, dich darauf hinzuweisen. Gerade für arbeitende Familien mit Kindern ist die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag häufig die bessere Lösung als Bürgergeld:

Wer Wohngeld plus Kinderzuschlag bezieht, hat keine Meldepflichten beim Jobcenter und vermeidet das Stigma der Grundsicherung – oft bei vergleichbarer oder höherer Auszahlung.

Häufige Fehler beim Bürgergeld-Antrag

Häufige Fragen zum Bürgergeld 2026

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 unverändert 563 € im Monat. Paare erhalten je 506 €, Kinder je nach Alter zwischen 357 € und 471 €. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung.

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?

In der ersten Karenzzeit von zwölf Monaten sind 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 € pro Person. Selbst genutzte Immobilie, ein Auto pro erwerbsfähiger Person und angemessene Altersvorsorge bleiben zusätzlich unangetastet.

Bekomme ich Bürgergeld, obwohl ich arbeite?

Ja. Wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann als Aufstocker ergänzend Bürgergeld erhalten. Über die Freibeträge bleibt ein Teil des Lohns anrechnungsfrei – bei 520 € Verdienst sind das 184 €. Prüfe vorher, ob Wohngeld und Kinderzuschlag für dich günstiger sind.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören du, dein Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete Kinder unter 25 im Haushalt. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden zusammengerechnet und gegen den gemeinsamen Bedarf gestellt. Verdient ein Mitglied gut, kann der Anspruch der ganzen Gemeinschaft entfallen.

Was ist günstiger – Bürgergeld oder Wohngeld plus Kinderzuschlag?

Für arbeitende Familien mit Kindern ist die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag oft höher als Bürgergeld und kommt ohne Meldepflichten beim Jobcenter aus. Da Bürgergeld nachrangig ist, musst du diese vorrangigen Leistungen zuerst prüfen. Rechne beide Wege durch, bevor du dich entscheidest.

Wie viel vom Hinzuverdienst darf ich behalten?

Die ersten 100 € sind komplett frei. Von 100 bis 520 € bleiben dir 20 %, von 520 bis 1.000 € sind es 30 % und von 1.000 bis 1.200 € noch 10 % (mit Kind bis 1.500 €). Bei 520 € Verdienst behältst du also 184 €, nur die restlichen 336 € mindern dein Bürgergeld.

Quellen

Geprüft anhand des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II), insbesondere zu Erwerbsfähigkeit (§ 8), Hilfebedürftigkeit (§ 9), Kosten der Unterkunft (§ 22) und dem Nachrang-Grundsatz (§ 12a), sowie der Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Bürgergeld. Die Regelsätze entsprechen dem Stand 2026. Maßgeblich für deinen Einzelfall ist immer der Bescheid des zuständigen Jobcenters.

Du willst wissen, was bei dir konkret herauskommt? Trag deine Miete, dein Einkommen und deine Haushaltsgröße in den Bürgergeld-Rechner ein – er rechnet Regelsatz, KdU, Mehrbedarf und Freibeträge in einem Schritt aus und zeigt dir auch, ob sich Wohngeld oder Kinderzuschlag für dich mehr lohnen.