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Minijob & Midijob 2026: Grenzen, Beiträge und was netto übrig bleibt

Aktualisiert am 4. Juni 2026 – geprüft anhand offizieller Quellen

Ob ein Job 2026 als Minijob, als Midijob oder als normaler Teilzeitjob zählt, entscheidet eine einzige Zahl: dein monatlicher Bruttoverdienst. Bis 603 Euro bleibst du im Minijob praktisch abgabenfrei. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro landest du im sogenannten Übergangsbereich (früher „Gleitzone") und zahlst gestaffelt reduzierte Sozialbeiträge. Ab dem ersten Euro darüber gelten die vollen Beiträge wie bei jeder anderen Beschäftigung. Der Unterschied von einem Euro brutto kann hier dein Netto, deinen Krankenversicherungsschutz und deine Rentenpunkte komplett verändern – deshalb lohnt es sich, die Schwellen genau zu kennen.

Die Minijob-Grenze 2026: warum sie auf 603 Euro steht

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze (offiziell: Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV) dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel im Gesetz lautet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, kaufmännisch auf volle Euro aufgerundet. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt das:

13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 Euro pro Monat (7.236 Euro im Jahr).

Die Logik dahinter: Ein Minijobber soll auch bei Mindestlohn rund zehn Wochenstunden arbeiten können, ohne aus der Geringfügigkeit zu fallen. Wichtig zu wissen ist, dass die Grenze ein Monatsdurchschnitt ist. Du darfst sie in einzelnen Monaten überschreiten, solange der Jahresverdienst die 7.236 Euro nicht sprengt. Nur ein unvorhersehbares Überschreiten (etwa Krankheitsvertretung) ist zusätzlich bis zu zweimal pro Jahr erlaubt.

Was sich gegenüber den Vorjahren geändert hat

Die Grenze steigt automatisch mit jedem Mindestlohnschritt. Zum Vergleich: 2024 lag sie bei 538 Euro (Mindestlohn 12,41 €), 2025 bei 556 Euro (12,82 €), und ab 2026 eben bei 603 Euro. Wenn du eine ältere Tabelle oder einen alten Arbeitsvertrag mit 556 Euro vor dir hast, ist die Zahl überholt. Wie viele Stunden du bei deinem konkreten Lohn arbeiten darfst, rechnest du am schnellsten mit dem Stundenlohn-Rechner aus – bei Mindestlohn sind es maximal rund 43 Stunden im Monat.

Beiträge und Steuern im Minijob

Für dich als Minijobber ist der Job fast komplett abgabenfrei – die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Er zahlt an die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie eine 2-prozentige Pauschsteuer, dazu Unfallversicherung und Umlagen. Bei 603 Euro Brutto kostet dich der Job damit den vollen Lohn, den Arbeitgeber dagegen rund 795 Euro.

Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiungsrecht

Seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Du zahlst standardmäßig einen Eigenanteil von 3,6 % deines Bruttolohns – bei 603 Euro sind das 21,71 Euro im Monat. Dafür erwirbst du vollwertige Rentenpunkte, sammelst Wartezeiten für die Rente und kannst Reha- oder Riester-Ansprüche aufbauen. Du kannst dich aber per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber von dieser Pflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Dann bekommst du den vollen Lohn ausgezahlt, verzichtest aber auf die eigenen Beitragszeiten. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Rentenstand ab – ein Blick in die Rentenlücke-Berechnung hilft bei der Entscheidung.

Krankenversicherung: kein eigener Schutz

Ein Minijob begründet keine eigene Krankenversicherung. Du musst anderweitig versichert sein – über die Familienversicherung, eine Hauptbeschäftigung, freiwillig oder über Leistungsbezug. Die 13 % Pauschale des Arbeitgebers fließen zwar an die Kasse, geben dir aber keinen Krankengeldanspruch. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht dir trotzdem bis zu sechs Wochen zu, ebenso bezahlter Urlaub.

Der Midijob: Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro

Verdienst du regelmäßig mehr als 603 Euro, bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt – mit allen Vorteilen: eigene Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit der Sprung über die Minijob-Grenze nicht sofort einen Beitragsschock auslöst, gibt es den Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Er reicht bis 2.000 Euro brutto (diese Obergrenze ist seit Januar 2023 unverändert) und reduziert deinen Arbeitnehmeranteil gestaffelt.

Wie die reduzierten Beiträge funktionieren

Der Trick: Deine Beiträge werden nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine künstlich abgesenkte beitragspflichtige Einnahme. Maßgeblich ist der vom BMAS für 2026 festgelegte Faktor F = 0,6619. Direkt an der Untergrenze von 603,01 Euro zahlst du fast wie ein Minijobber, an der Obergrenze von 2.000 Euro fällt der volle Beitrag an. Dazwischen steigt die Belastung gleitend. Wichtig: Die Entlastung betrifft nur deinen Anteil – der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag auf das echte Brutto, und deine Rentenpunkte werden trotzdem auf voller Basis gutgeschrieben. Du sparst also Beiträge, ohne bei der Rente schlechter dazustehen.

Beispiel: 1.300 Euro Midijob, Schritt für Schritt

Nehmen wir Lisa, 29, kinderlos, Steuerklasse I, mit 1.300 Euro Brutto im Monat. So entsteht ihr Netto:

Ohne Übergangsbereich, also mit vollem Beitragssatz auf die echten 1.300 Euro, läge Lisas Sozialbeitrag bei rund 275 Euro – die Gleitzone spart ihr also grob 65 Euro im Monat. Trotzdem sammelt sie volle Rentenpunkte auf Basis von 1.300 Euro. Den exakten Cent-Betrag für deinen eigenen Lohn liefert dir der Midijob-Rechner, der mit denselben offiziellen Formeln rechnet.

Häufige Fehler bei Minijob und Midijob

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Sie liegt bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr). Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf 603 Euro. Sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung.

Ab wann beginnt der Midijob?

Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 Euro brutto und endet bei 2.000 Euro. In diesem Bereich zahlst du reduzierte, gleitend ansteigende Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (§ 20 Abs. 2 SGB IV).

Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen?

Grundsätzlich ja: Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, dein Eigenanteil beträgt 3,6 % des Brutto. Du kannst dich aber schriftlich befreien lassen und bekommst dann den vollen Lohn – verzichtest dafür aber auf eigene Rentenpunkte und Anwartschaften.

Bin ich im Midijob voll krankenversichert?

Ja. Anders als im Minijob bist du im Übergangsbereich eigenständig kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert und hast unter anderem Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld.

Lohnt sich der Schritt vom Minijob in den Midijob?

Oft ja: Trotz Beiträgen bleibt vom höheren Brutto netto mehr übrig, und du baust eigene Sozialversicherungsansprüche auf. Direkt knapp über 603 Euro ist die Belastung dank Übergangsbereich gering. Rechne deinen konkreten Fall im Minijob-Rechner und im Midijob-Rechner durch.

Wie viel Steuer fällt im Midijob an?

Der Midijob ist im Gegensatz zum pauschal versteuerten Minijob individuell steuerpflichtig. Bei niedrigem Verdienst und Steuerklasse I bleibt die Lohnsteuer meist sehr klein oder null. Den genauen Abzug ermittelst du mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Stellen: § 8 SGB IV (geringfügige Beschäftigung), § 20 SGB IV (Übergangsbereich), die Minijob-Zentrale sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG). Der Faktor F (0,6619 für 2026) wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Alle Werte: Stand Juni 2026.

Welcher Status für dich gilt und was am Monatsende wirklich übrig bleibt, prüfst du am besten direkt: für geringfügige Jobs mit dem Minijob-Rechner, für den Übergangsbereich mit dem Midijob-Rechner und für jeden höheren Verdienst mit dem Brutto-Netto-Rechner.