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Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner 2026

Zahllast aus Umsatzsteuer und Vorsteuer berechnen

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: § 18 UStG (Besteuerungsverfahren), § 12 UStG (Steuersätze 19 % / 7 %), Vorgaben von ELSTER und dem Bundesfinanzministerium

Berücksichtigt: vereinnahmte Umsatzsteuer aus Umsätzen zu 19 % und 7 %, abziehbare Vorsteuer, Zahllast bzw. Erstattung, Abgaberhythmus und Fristen

Nicht berücksichtigt: Reverse-Charge (§ 13b UStG), innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer, steuerfreie Umsätze und Kleinunternehmerregelung – der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung

Ihre Angaben (Nettobeträge)

Ihre Zahllast ans Finanzamt

700,00

Diesen Betrag überweisen Sie ans Finanzamt.

Umsatzsteuer (19 %)1.900,00
Umsatzsteuer (7 %)0,00
Umsatzsteuer gesamt1.900,00
− abziehbare Vorsteuer1.200,00
Zahllast700,00

ℹ️ So funktioniert die Berechnung

  • Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − gezahlte Vorsteuer
  • Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Satz 7 % (§ 12 UStG)
  • Ein negatives Ergebnis bedeutet einen Vorsteuerüberhang – das Finanzamt erstattet die Differenz
  • Abgabe ausschließlich elektronisch über ELSTER (§ 18 Abs. 1 UStG)

📅 Wie oft müssen Sie abgeben?

Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG):

Mehr als 9.000 € Vorjahres-Zahllast

→ monatliche Voranmeldung

2.000 € bis 9.000 € Vorjahres-Zahllast

→ vierteljährliche Voranmeldung

Bis 2.000 € Vorjahres-Zahllast

→ das Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien; dann genügt die Jahreserklärung

Die 9.000-€-Grenze gilt seit dem 1.1.2025 (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV); zuvor lag sie bei 7.500 €.

⏰ Frist & Dauerfristverlängerung

📌

Frist: 10. des Folgemonats

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein. Fällt der 10. auf Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

🗓️

Dauerfristverlängerung: +1 Monat

Auf Antrag über ELSTER verlängert sich die Frist dauerhaft um einen Monat. Monatszahler leisten dafür einmal jährlich eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast (Anmeldung und Zahlung bis 10. Februar). Vierteljahreszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.

⚠️

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung der Zahllast und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), Einfuhrumsatzsteuer, steuerfreie Umsätze oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sind nicht berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Zahllast, Vorsteuer & Fristen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (kurz UStVA) ist die regelmäßige Meldung, mit der umsatzsteuerpflichtige Unternehmen dem Finanzamt mitteilen, wie viel Umsatzsteuer sie eingenommen und wie viel Vorsteuer sie selbst gezahlt haben. Die Differenz – die sogenannte Zahllast – wird ans Finanzamt überwiesen. Mit unserem Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner ermitteln Sie diese Zahllast in Sekunden.

Die zentrale Formel

  • Vereinnahmte Umsatzsteuer = Umsätze 19 % × 19 % + Umsätze 7 % × 7 %
  • Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − gezahlte Vorsteuer

Ist das Ergebnis positiv, zahlen Sie diesen Betrag ans Finanzamt. Ist es negativ, hatten Sie mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer – ein Vorsteuerüberhang. Dann erstattet das Finanzamt Ihnen die Differenz. Das kommt häufig in Investitions- oder Gründungsphasen vor, wenn große Einkäufe getätigt werden.

Was ist Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihre Lieferanten und Dienstleister auf deren Rechnungen ausweisen. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen können Sie diese gezahlte Umsatzsteuer von Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. So zahlen Sie wirtschaftlich nur die Steuer auf Ihre eigene Wertschöpfung.

Wie oft ist abzugeben?

Der Voranmeldungszeitraum hängt von der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres ab (§ 18 Abs. 2 UStG):

  • über 9.000 € Vorjahres-Zahllast → monatliche Abgabe
  • 2.000 € bis 9.000 € → vierteljährliche Abgabe
  • bis 2.000 € → das Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien (nur Jahreserklärung)

Die Grenze von 9.000 € gilt seit dem 1. Januar 2025 und wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) von zuvor 7.500 € angehoben.

Abgabefrist und Dauerfristverlängerung

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch über ELSTER beim Finanzamt sein – die Steuer ist gleichzeitig fällig. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit der Dauerfristverlängerung verschafft sich das Unternehmen dauerhaft einen Monat mehr Zeit. Monatszahler leisten dafür einmal jährlich eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast (Anmeldung und Zahlung bis 10. Februar), die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird.

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

📊 Beispielrechnungen

So setzt sich die Zahllast typischerweise zusammen:

Beispiel 1: Dienstleister mit Zahllast

Umsätze 19 % (netto):
10.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %:
1.900,00 €
Gezahlte Vorsteuer:
1.200,00 €
Zahllast ans Finanzamt:
700,00 €

Beispiel 2: Investitionsmonat mit Erstattung

Umsätze 19 % (netto):
5.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %:
950,00 €
Gezahlte Vorsteuer:
3.000,00 €
Erstattung vom Finanzamt:
−2.050,00 €

Beispiel 3: Mischumsätze 19 % und 7 %

Umsätze 19 % (netto):
8.000,00 €
Umsätze 7 % (netto):
2.000,00 €
Umsatzsteuer gesamt:
1.660,00 €
Gezahlte Vorsteuer:
600,00 €
Zahllast ans Finanzamt:
1.060,00 €
💡 Tipp: Die Zahllast ist durchlaufender Posten – die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nie Ihnen. Legen Sie sie am besten direkt auf einem separaten Konto zurück, damit zum 10. genug Liquidität da ist.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Frist zum 10. verpasst

Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschlag und Säumniszuschläge. Wer regelmäßig knapp dran ist, sollte die Dauerfristverlängerung beantragen – sie verschafft einen ganzen Monat Puffer.

Fehler 2: Vereinnahmte Umsatzsteuer als Einnahme verbuchen

Die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ist kein Gewinn, sondern ein durchlaufender Posten für den Staat. Wer sie ausgibt, hat zum Fälligkeitstermin ein Liquiditätsproblem.

Fehler 3: Vorsteuer ohne ordnungsgemäße Rechnung ziehen

Der Vorsteuerabzug setzt eine korrekte Rechnung nach § 14 UStG voraus (u. a. Steuernummer bzw. USt-IdNr., ausgewiesene Steuer). Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Abzug streichen.

Sonderfall: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und gibt in der Regel keine Voranmeldung ab – kann dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Dieser Rechner gilt für die Regelbesteuerung.

Sonderfall: Reverse-Charge & EU-Geschäfte

Bei Leistungen nach § 13b UStG (Reverse-Charge) oder innergemeinschaftlichen Erwerben schuldet der Leistungsempfänger die Steuer. Solche Fälle bildet dieser Rechner nicht ab – hier hilft Ihre Steuerberatung weiter.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wie berechnet man die Zahllast der Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die Zahllast ergibt sich aus der vereinnahmten Umsatzsteuer minus der gezahlten Vorsteuer. Die Umsatzsteuer berechnen Sie aus Ihren Nettoumsätzen (19 % bzw. 7 %), die Vorsteuer ist die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Steuer. Beispiel: 1.900 € Umsatzsteuer − 1.200 € Vorsteuer = 700 € Zahllast.

Wann muss ich monatlich, wann vierteljährlich abgeben?

Das hängt von der Zahllast des Vorjahres ab (§ 18 Abs. 2 UStG): Über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich. Bis 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien, dann genügt die Jahreserklärung. Die 9.000-€-Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025.

Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums – zugleich ist die Steuer fällig. Fällt der 10. auf Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat länger Zeit.

Was ist die Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung?

Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist dauerhaft um einen Monat nach hinten. Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast leisten (Anmeldung und Zahlung bis 10. Februar); sie wird später mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet. Vierteljahreszahler zahlen keine Sondervorauszahlung. Beantragt wird alles über ELSTER.

Was bedeutet ein negatives Ergebnis (Vorsteuerüberhang)?

Ein negatives Ergebnis heißt, Sie haben mehr Vorsteuer gezahlt, als Sie Umsatzsteuer eingenommen haben. Dieser Vorsteuerüberhang wird Ihnen vom Finanzamt erstattet. Das passiert häufig bei größeren Investitionen oder in der Gründungsphase.

Muss ich die Voranmeldung als Kleinunternehmer abgeben?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und gibt in der Regel keine Voranmeldung ab – kann aber auch keine Vorsteuer ziehen. Dieser Rechner gilt für Unternehmen in der Regelbesteuerung.