Vermessungskosten-Rechner 2026
Kosten für Gebäudeeinmessung, Lageplan & Grundstücksvermessung schätzen
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Degressiver Staffeltarif in Anlehnung an die Vermessungsgebührenordnungen der Länder (z. B. NRW VermWertKostO, Brandenburg VermGebO) sowie die amtlichen Gebührenrechner der Landesvermessungsämter Schleswig-Holstein und Bayern. Bemessung nach Bauwert (Gebäude/Lageplan) bzw. Bodenwert = Bodenrichtwert × Fläche (Grenz-/Teilungsvermessung).
Voreinstellungen: Gebäudeeinmessung mit Bauwert 300.000 € (ÖbVI, 19 % USt) bzw. Bodenrichtwert 350 €/m², 600 m², 4 Grenzpunkte. Alle Werte frei anpassbar.
Nicht berücksichtigt: landesspezifische Tarifabweichungen, Zuschläge für schwieriges Gelände, Anfahrt, Eilzuschläge oder Grundbuch-/Katasterfortführungsgebühren. Vermessungsgebühren sind je Bundesland gesetzlich unterschiedlich geregelt – dies ist eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Pflicht-Einmessung eines neuen Gebäudes für das Liegenschaftskataster.
Geschätzte Vermessungskosten (Gebäudeeinmessung)
Orientierungsspanne 1.714 – 2.521 €
🧮 So wird gerechnet
Bemessungsgrundlage = Bauwert 300.000 €
Grundgebühr (netto) nach degressiver Staffel = 1.695,00 €
Netto gesamt = 1.695,00 € × 1,19 = 2.017,05 € brutto
Wichtiger Hinweis: Vermessungsgebühren sind gesetzlich geregelt und je Bundesland unterschiedlich – jedes Land hat eine eigene Vermessungsgebührenordnung. Eine bundesweit einheitliche, verbindliche Zahl existiert nicht. Dieser Rechner liefert nur eine unverbindliche Orientierungsschätzung. Die verbindliche Gebühr ermittelt der ÖbVI bzw. das Landesamt für Ihr Bundesland. Tarife ändern sich (zuletzt z. B. Brandenburg Ende 2025). Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr.
Vermessungskosten in Deutschland schätzen
Mit dem Vermessungskosten-Rechner ermitteln Sie eine realistische Orientierung, was eine amtliche Vermessung Ihres Grundstücks oder Gebäudes kostet – egal ob Gebäudeeinmessung nach dem Hausbau, ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag, eine Grenzvermessung oder eine Teilungsvermessung. Die Vermessung ist ein eigener Kostenposten neben Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision und fließt in die gesamten Kaufnebenkosten bzw. Baunebenkosten ein.
Warum gibt es keinen festen Preis?
Anders als bei vielen Dienstleistungen ist die Vermessung in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt – aber in jedem Bundesland anders. Jedes Land hat eine eigene Vermessungsgebührenordnung (z. B. NRW: VermWertKostO, Brandenburg: VermGebO, Bayern: KVerm). Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Objekts: bei Gebäuden nach dem Bauwert, bei Grundstücksvermessungen nach dem Bodenwert. Dieser Rechner bildet die typische degressive Staffel nach – das heißt: je höher der Wert, desto geringer der prozentuale Aufschlag.
Die vier Vermessungsarten
Gebäudeeinmessung: Nach Fertigstellung eines Neubaus muss das Gebäude in
das Liegenschaftskataster eingemessen werden – in den meisten Bundesländern ist das Pflicht.
Bemessungsgrundlage ist der Bauwert (die reinen Baukosten ohne Grundstück).
Amtlicher Lageplan: Für den Bauantrag verlangt die Bauaufsicht meist einen
objektbezogenen Lageplan vom Vermessungsbüro – ebenfalls nach Bauwert bemessen, in der Regel
etwas günstiger als die vollständige Einmessung.
Grenzvermessung: Feststellung und Abmarkung vorhandener Flurstücksgrenzen.
Bemessung nach dem Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche) plus Aufschlag je
Grenzpunkt.
Teilungsvermessung: Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehr neue
Flurstücke – aufwendiger und damit teurer als die reine Grenzvermessung.
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner nutzt einen repräsentativen Staffeltarif:
- Schritt 1 – Bemessungsgrundlage: Bauwert (Gebäude/Lageplan) oder Bodenwert = Bodenrichtwert × Fläche (Grenz-/Teilung).
- Schritt 2 – Grundgebühr: aus der degressiven Wert-Staffel ablesen.
- Schritt 3 – Grenzpunkte: 4 Punkte inklusive, je weiterer Punkt ca. 95 € netto (nur Grenz-/Teilung).
- Schritt 4 – Umsatzsteuer: ÖbVI + 19 % USt, Landesvermessungsamt umsatzsteuerfrei.
- Schritt 5 – Spanne: Orientierungskorridor −15 % / +25 % für landesspezifische Abweichungen.
ÖbVI oder Landesamt – wer ist günstiger?
Vermessen dürfen sowohl öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) als auch die staatlichen Landesvermessungs- bzw. Katasterämter. Beide rechnen nach derselben Gebührenordnung. Der wichtigste Unterschied: ÖbVI sind als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und schlagen 19 % USt auf, hoheitliche Tätigkeiten der Landesämter sind dagegen umsatzsteuerfrei. Bei gleicher Nettogebühr fällt die Behörden-Variante also rund ein Sechstel günstiger aus. In der Praxis sind ÖbVI oft schneller verfügbar – die Wartezeit beim Katasteramt kann mehrere Monate betragen.
Wo finde ich Bauwert und Bodenrichtwert?
Den Bauwert entnehmen Sie der Kostenaufstellung Ihres Bauantrags oder dem Bauvertrag (reine Gebäudekosten ohne Grundstück). Den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter liefert kostenlos das Bodenrichtwertportal Ihres Bundeslands (BORIS-D bzw. das Landesportal). Multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt sich der Bodenwert, der bei Grenz- und Teilungsvermessungen die Gebühr bestimmt.
📐 Typische Vermessungskosten (Richtwerte)
Orientierungswerte als Bruttobeträge bei einem ÖbVI (inkl. 19 % USt). Je nach Bundesland, Aufwand und Anbieter sind Abweichungen normal.
| Leistung | Bemessung | ≈ Kosten brutto |
|---|---|---|
| 🏠 Gebäudeeinmessung Einfamilienhaus | Bauwert 250–350 T€ | 1.700–2.200 € |
| 🏡 Gebäudeeinmessung größeres Wohnhaus | Bauwert 400–600 T€ | 2.100–2.700 € |
| 📐 Amtlicher Lageplan (Bauantrag) | Bauwert 150–300 T€ | 900–1.700 € |
| 📍 Grenzvermessung (4 Punkte) | Bodenwert bis 300 T€ | 850–1.250 € |
| 📍 Grenzvermessung (viele Punkte) | Bodenwert + 6–10 Punkte | 1.300–1.900 € |
| ✂️ Teilungsvermessung | Bodenwert + Zerlegung | 2.600–3.700 € |
Quellen: Vermessungsgebührenordnungen NRW (VermWertKostO) und Brandenburg (VermGebO), Gebührenrechner Landesvermessung Schleswig-Holstein, LDBV Bayern (Stand Juni 2026).
📊 Beispielrechnungen
So wirken sich Wert und Vermessungsart aus (Beträge gerundet, ÖbVI inkl. 19 % USt):
Beispiel 1: Gebäudeeinmessung Neubau
Beispiel 2: Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Beispiel 3: Grenzvermessung mit 6 Grenzpunkten
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Bundesland-Tarif ignorieren
Es gibt keinen bundeseinheitlichen Preis. Bayern, NRW, Brandenburg und Co. haben eigene Gebührenordnungen mit teils deutlich abweichenden Staffeln. Die Schätzung hier ist ein Mittel – für die verbindliche Zahl fragen Sie ein ÖbVI oder das Katasteramt Ihres Landes.
Fehler 2: Grundstückspreis statt Bauwert
Für die Gebäudeeinmessung zählt der Bauwert (reine Baukosten ohne Grundstück) – nicht der Kaufpreis des Grundstücks. Wer den teuren Grundstückspreis einträgt, überschätzt die Vermessungskosten erheblich.
Fehler 3: Umsatzsteuer vergessen
Beim ÖbVI kommen 19 % USt auf die Nettogebühr. Das Landesvermessungsamt arbeitet hoheitlich und damit umsatzsteuerfrei. Vergleichen Sie deshalb immer Brutto mit Brutto.
Sonderfall: Viele oder schwierige Grenzpunkte
Verwinkelte Grundstücke, fehlende Grenzsteine oder Streit mit Nachbarn erhöhen den Aufwand. Jeder zusätzliche Grenzpunkt über die enthaltenen vier hinaus kostet extra; eine Grenzwiederherstellung nach verlorenen Marken ist aufwendiger als eine reine Feststellung.
Sonderfall: Zuschläge und Nebenkosten
Eilaufträge, schwieriges Gelände, lange Anfahrt oder zusätzliche Katasterfortführungs- und Grundbuchgebühren sind in dieser Schätzung nicht enthalten und können den Endbetrag erhöhen. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben.
❓ Häufig gestellte Fragen zu Vermessungskosten
Was kostet es, ein Grundstück vermessen zu lassen?
Eine Grenzvermessung kostet je nach Bundesland und Bodenwert grob zwischen 850 und 1.900 € brutto, eine Teilungsvermessung eher 2.600 bis 3.700 €. Die Gebühr richtet sich nach dem Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche) plus einem Aufschlag je Grenzpunkt. Da die Tarife je Bundesland gesetzlich unterschiedlich sind, ist das nur eine Orientierung.
Was kostet die Gebäudeeinmessung nach dem Hausbau?
Für ein Einfamilienhaus mit einem Bauwert von 250.000 bis 350.000 € liegen die Kosten meist bei rund 1.700 bis 2.200 € brutto (ÖbVI inkl. 19 % USt). Bemessungsgrundlage ist der Bauwert, also die reinen Baukosten ohne Grundstück. In den meisten Bundesländern ist die Einmessung nach Fertigstellung Pflicht.
Warum sind die Vermessungskosten je Bundesland unterschiedlich?
Die Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder. Jedes Bundesland hat eine eigene Vermessungsgebührenordnung (z. B. NRW: VermWertKostO, Brandenburg: VermGebO, Bayern: KVerm) mit eigenen Staffeln. Eine bundesweit einheitliche, verbindliche Zahl existiert deshalb nicht – dieser Rechner liefert nur eine Orientierungsschätzung.
Ist der ÖbVI teurer als das Katasteramt?
Beide rechnen nach derselben Gebührenordnung. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) schlägt jedoch 19 % Umsatzsteuer auf, die hoheitliche Tätigkeit des Landesvermessungsamts ist umsatzsteuerfrei. Bei gleicher Nettogebühr ist die Behörden-Variante also rund ein Sechstel günstiger – ÖbVI sind dafür oft schneller verfügbar.
Wonach richtet sich die Höhe der Vermessungsgebühr?
Maßgeblich ist der Wert des Objekts: bei Gebäudeeinmessung und Lageplan der Bauwert (Baukosten), bei Grenz- und Teilungsvermessung der Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche). Die Gebühr steigt degressiv – je höher der Wert, desto geringer der prozentuale Aufschlag. Zusätzliche Grenzpunkte und Sonderaufwand erhöhen den Betrag.
Wer trägt die Kosten der Vermessung?
In der Regel der Eigentümer bzw. Bauherr, der die Vermessung veranlasst: bei der Gebäudeeinmessung der Bauherr, bei einer Grundstücksteilung der Verkäufer oder Käufer je nach Vereinbarung. Die Kosten zählen zu den Bau- bzw. Kaufnebenkosten. Wer wirklich zahlt, regelt der Kauf- oder Bauvertrag.
