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Vollmacht zum Paket-Abholen ausfüllen und als PDF speichern

Für DHL-Pakete, DPD, GLS und Briefe der Deutschen Post, mit den Vorgaben des jeweiligen Dienstes. Für Hermes und UPS steht hier, was dort stattdessen gilt.

Wo liegt die Sendung?

Paketdienst

Vorgaben: DHL

Was der Dienst für die Abholung durch eine andere Person verlangt, laut seinen eigenen Seiten und Vordrucken.

  • DHL verlangt die Vollmacht vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben.
  • Die abholende Person zeigt die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift und ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Laut DHL-Vordruck sind alle Felder Pflicht: Sendungsnummer, Name und Anschrift von Ihnen und von der abholenden Person, Ort, Datum und Unterschrift.
  • Die Vollmacht gilt nicht für Sendungen mit Identitätsprüfung.
  • Der DHL-Vordruck gilt für eine Sendung. Bei mehreren Sendungsnummern enthält das PDF je Sendung eine eigene Vollmacht.

Sendung

Für jede Nummer entsteht eine eigene Vollmacht.

Sie (Vollmachtgeber, Empfänger der Sendung)

Abholende Person (bevollmächtigt)

Ort und Datum

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.

Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Die Vorgaben stammen von den Seiten und Vordrucken der Dienste (abgerufen am 16.10.2026) und können sich ändern. Diese Seite ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung zu den genannten Paketdiensten.

Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026

Grundlage

§§ 104, 164, 165, 167 und 168 BGB; Vordrucke, Hilfe-Seiten und AGB von DHL, Deutscher Post, DPD, GLS, Hermes und UPS, abgerufen am 16. Oktober 2026.

Berücksichtigt

DHL-Pakete in Filiale und Paketshop, Briefe und Einschreiben der Deutschen Post (einmalig, befristet oder bis auf Widerruf), DPD im Pickup Paketshop, GLS im Paketshop; mehrere Sendungen; Ausweis je Dienst; was bei Hermes und UPS stattdessen gilt.

Nicht berücksichtigt

Firmen als Empfänger (Firmenstempel, Nachweis der Vertretung), Sendungen mit Identitätsprüfung, DHL Packstation und Paketboxen, Abholung beim Zoll, weitere Paketdienste. Namen nur in lateinischer Schrift.

Was die Paketdienste verlangen

Wann ein Dienst eine Sendung an eine andere Person herausgibt, regelt er selbst. Die Angaben unten stammen aus den Vordrucken, Hilfe-Seiten und AGB der Dienste, abgerufen am 16. Oktober 2026; die Fundstellen stehen unter dem Formular.

DHL-Pakete in Filiale und Paketshop

DHL verlangt die Vollmacht vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben; die abholende Person bringt sie mit ihrem eigenen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der DHL-Vordruck fragt nach Sendungsnummer, Name und Anschrift von Empfänger und Abholer, Ort, Datum und Unterschrift, und alle Felder sind Pflicht. Für Sendungen mit Identitätsprüfung gilt die Vollmacht nicht. Die AGB für die Empfangsoptionen verlangen bei der Abholung durch Dritte neben dem amtlichen Lichtbildausweis „eine Bevollmächtigung vom Kunden“.

Briefe und Einschreiben der Deutschen Post

Für die Postvollmacht nennt die Deutsche Post Name und Postanschrift des Vollmachtgebers, Name und Vorname des Vollmachtnehmers und die physische Unterschrift des Vollmachtgebers; eine digitale Unterschrift auf dem Handy nehmen die Filialen nicht an. Der Umfang muss erkennbar sein, etwa eine Sendungsnummer oder alle Sendungen in einem Zeitraum; ohne Enddatum gilt die Vollmacht bis auf Widerruf. Eigenhändige Sendungen deckt sie nur, wenn sie das ausdrücklich sagt. Die abholende Person zeigt einen Ausweis und die Benachrichtigungskarte. Ablehnen darf die Filiale eine Postvollmacht nur, wenn Angaben fehlen oder ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt. Sendungen mit Ident-Check nimmt nur der Empfänger persönlich entgegen.

DPD im Pickup Paketshop

DPD gibt Pakete im Paketshop gegen eine unterschriebene Vollmacht des Empfängers und den eigenen Ausweis der abholenden Person heraus. Der DPD-Vordruck gilt einmalig und nur zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person; er sieht auch mehrere Pakete vor, und fehlt die Paketnummer, trägt sie der Paketshop ein. An einer DPD Paketstation holt man ein Paket mit dem Abholcode oder dem QR-Code aus der Benachrichtigungs-E-Mail ab.

GLS im Paketshop

GLS verlangt eine schriftliche Vollmacht, ausgefüllt und unterschrieben. Im GLS-Vordruck sind alle Felder Pflicht: Paketnummer, Name und Anschrift von Abholer und Empfänger, Ort, Datum und Unterschrift. Abgeholt wird gegen die Vollmacht und den gültigen Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder ein entsprechendes internationales Ausweispapier der bevollmächtigten Person.

Hermes im PaketShop

Hermes nimmt ausschließlich das eigene Vollmachtformular im Original an, vollständig ausgefüllt und vom Empfänger unterschrieben; Kopien nicht. Eine Vollmacht von dieser Seite reicht dort also nicht, deshalb erstellt das Formular für Hermes kein PDF. Den Vordruck gibt es auf myhermes.de und im Hermes PaketShop; er gilt einmalig und bleibt im Shop. Ausgeschlossen sind Identservice-Sendungen und laut Vordruck 4.000.282/02.24 die Sendungen von Otto, About You, Sheego, Baur, C&A, I´m Walking, Quelle Deutschland, Alpenwelt, Sport Scheck, Frankonia, Lascana und gegebenenfalls weiteren Versandhändlern.

UPS am UPS Access Point

UPS nennt für die Abholung am Access Point keine schriftliche Vollmacht. Holt eine andere Person das Paket ab, legt sie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis und das Original oder eine Fotokopie des amtlichen Lichtbildausweises des Empfängers vor. Hat der Versender einen Paketfreigabecode erstellt, wird er bei der Abholung verlangt.

Ohne Drucker: was geht und was nicht

Bei DHL und der Deutschen Post reicht eine Vollmacht nur auf dem Handy nicht: DHL verlangt sie ausgedruckt und unterschrieben, und die Filialen der Deutschen Post nehmen eine digitale Unterschrift auf dem Handy nicht an. Für Briefe und Einschreiben erlaubt die Deutsche Post eine formlose Postvollmacht auf einem normalen Blatt Papier oder die Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte; für längere Zeit gibt es in der Filiale Postvollmacht-Karten. Für DHL-Pakete nennt DHL nur den eigenen Vordruck, und die DHL-AGB verlangen „eine Bevollmächtigung vom Kunden“, ohne einen Vordruck vorzuschreiben. Ob eine Filiale eine von Hand geschriebene Vollmacht mit allen Angaben des Vordrucks annimmt, sagt DHL nicht ausdrücklich. Den Hermes-Vordruck gibt es im PaketShop, und an einer DPD Paketstation genügt laut DPD der Code aus der Benachrichtigungs-E-Mail.

Was das Gesetz sagt

Wer mit Vollmacht im Namen eines anderen handelt, gibt Erklärungen ab, die unmittelbar für und gegen den Vertretenen wirken (§ 164 Abs. 1 BGB); das gilt auch für Erklärungen, die dem Vertreter gegenüber abgegeben werden (§ 164 Abs. 3 BGB). Erteilt wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder gegenüber dem Dritten, hier dem Paketdienst (§ 167 Abs. 1 BGB). Sie bedarf nicht der Form des Geschäfts, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Dass die Dienste eine schriftliche Vollmacht und einen Ausweis sehen wollen, sind ihre eigenen Bedingungen für die Herausgabe der Sendung.

Eine Vollmacht ist grundsätzlich widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB); der Widerruf geht an die bevollmächtigte Person oder an den Dienst (§ 168 Satz 3 mit § 167 Abs. 1 BGB). Wann sie sonst erlischt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, auf dem sie beruht (§ 168 Satz 1 BGB). Die Deutsche Post sieht eine einmalige Vollmacht mit der Abholung der Sendung als beendet an.

Weitere Formulare: die Vollmacht für die Zulassungsstelle und die Quittung. Für Behördengänge, das Abholen von Ausweis oder Führerschein und Angelegenheiten bei Krankenkasse oder Arztpraxis gibt es die allgemeine Vollmacht.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Sendung mit Identitätsprüfung

Hier hilft die Vollmacht nicht: DHL schließt Sendungen mit Identitätsprüfung aus, die Deutsche Post Ident-Check und Postident, Hermes Identservice-Sendungen.

Vollmacht nur als Foto oder auf dem Handy

DHL verlangt sie ausgedruckt und unterschrieben, die Filialen der Deutschen Post nehmen keine digitale Unterschrift auf dem Handy an, und Hermes nimmt keine Kopien seines Vordrucks.

Hermes-Paket mit fremdem Vordruck

Hermes gibt Sendungen nur gegen das eigene Vollmachtformular im Original heraus, und bei manchen Versendern gar nicht an Dritte.

Abholer ohne eigenen Ausweis

Alle Dienste verlangen den Ausweis der abholenden Person; bei Hermes reichen Führerschein und Gesundheitskarte nicht.

Vollmacht unvollständig

Bei DHL und GLS sind alle Felder des Vordrucks Pflicht. Die Deutsche Post lehnt eine Postvollmacht ab, wenn Angaben fehlen oder ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt, etwa wenn sich der Abholer die Vollmacht vor den Augen der Mitarbeiter selbst ausstellt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was muss in einer Vollmacht zur Paketabholung stehen?

Bei DHL laut Vordruck: die Sendungsnummer, Name und Anschrift des Empfängers als Vollmachtgeber und der abholenden Person, Ort, Datum und die Unterschrift des Empfängers; alle Felder sind Pflicht. Die Vordrucke von DPD und GLS fragen ebenfalls nach Paketnummer, beiden Personen mit Anschrift, Ort, Datum und Unterschrift; bei DPD darf die Paketnummer offen bleiben. Für die Postvollmacht nennt die Deutsche Post Name und Postanschrift des Vollmachtgebers, Name und Vorname des Vollmachtnehmers, die eigenhändige Unterschrift und einen erkennbaren Umfang, etwa eine Sendungsnummer oder einen Zeitraum.

Geht die Vollmacht auch ohne Drucker oder auf dem Handy?

Bei DHL und der Deutschen Post nicht auf dem Handy: DHL verlangt die Vollmacht ausgedruckt und unterschrieben, und die Filialen der Deutschen Post nehmen eine digitale Unterschrift auf dem Handy nicht an. Ohne Drucker geht es bei Briefen und Einschreiben: Die Deutsche Post lässt eine formlose Postvollmacht auf einem normalen Blatt Papier zu, ebenso die Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte. Für DHL-Pakete nennt DHL nur den eigenen Vordruck; die DHL-AGB verlangen „eine Bevollmächtigung vom Kunden“, ohne einen Vordruck vorzuschreiben. Ob eine Filiale eine handgeschriebene Vollmacht annimmt, sagt DHL nicht ausdrücklich. Den Hermes-Vordruck gibt es auch im PaketShop. An einer DPD Paketstation holt man das Paket mit dem Abholcode oder dem QR-Code aus der Benachrichtigungs-E-Mail ab.

Gilt die Vollmacht von dieser Seite auch für Hermes?

Nein. Hermes verlangt ausschließlich das eigene Vollmachtformular im Original, vollständig ausgefüllt und vom Empfänger unterschrieben; Kopien nimmt Hermes nicht an. Das Formular gibt es auf myhermes.de zum Ausdrucken und im Hermes PaketShop. Ausgeschlossen sind Identservice-Sendungen und laut Vordruck die Sendungen einiger Versender, etwa Otto, About You, Sheego, Baur und C&A.

Braucht man bei UPS eine Vollmacht?

UPS nennt für die Abholung am UPS Access Point keine schriftliche Vollmacht. Holt eine andere Person das Paket ab, muss sie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis und das Original oder eine Fotokopie des amtlichen Lichtbildausweises des Empfängers vorlegen. Hat der Versender einen Paketfreigabecode erstellt, ist dieser Code zur Abholung nötig.

Welchen Ausweis braucht die abholende Person?

Ihren eigenen. DHL verlangt einen amtlichen Lichtbildausweis, DPD laut Vordruck Personalausweis oder Reisepass, GLS laut Vordruck Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder ein entsprechendes internationales Ausweispapier. Hermes nimmt unter anderem einen Personalausweis aus EU, EWR oder der Schweiz, einen lesbaren Reisepass oder einen bundesdeutschen Aufenthaltstitel an, aber keinen Führerschein und keine Gesundheitskarte. Bei der Deutschen Post genügt ein Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Identitätsnachweis, dazu kommt die Benachrichtigungskarte. Bei UPS zeigt die abholende Person außerdem den Ausweis des Empfängers im Original oder als Fotokopie.

Kann ich mehrere Pakete mit einer Vollmacht abholen lassen?

Das hängt vom Dienst ab. Der DPD-Vordruck sieht mehrere Pakete vor. Die Vordrucke von DHL und GLS und der Briefvordruck der Deutschen Post nennen dagegen nur eine Sendung. Das Formular hier erstellt deshalb für DHL, GLS und einzelne Postsendungen je Sendung eine eigene Vollmacht im selben PDF; jede Seite unterschreiben Sie. Bei der Deutschen Post kann eine Postvollmacht auch alle Sendungen bis zu einem Enddatum oder bis auf Widerruf umfassen.

Wie lange gilt die Vollmacht, und kann ich sie widerrufen?

Die Vordrucke von DHL, DPD, GLS und Hermes sind einmalige Vollmachten. Bei der Deutschen Post bestimmt der Vollmachtgeber die Dauer: einmalig für eine Sendung, bis zu einem Enddatum oder ohne Frist bis auf Widerruf. Eine Vollmacht ist grundsätzlich widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB); der Widerruf geht an die bevollmächtigte Person oder an den Dienst (§ 168 Satz 3 mit § 167 Abs. 1 BGB).

Darf ein Kind oder Jugendlicher das Paket abholen?

Bei der Deutschen Post muss die bevollmächtigte Person nicht volljährig sein, wenn sie eine Postvollmacht und einen amtlichen Ausweis vorweist; ausgeschlossen ist die Vertretung, wenn sie geschäftsunfähig ist. Rechtlich schadet eine beschränkte Geschäftsfähigkeit der bevollmächtigten Person nicht (§ 165 BGB); Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). DHL, DPD, GLS, Hermes und UPS nennen auf den in den Quellen verlinkten Seiten kein Mindestalter, verlangen aber einen Ausweis der abholenden Person.

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