Mahnung schreiben: Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung als PDF
Offene Rechnungen eintragen, Verzugszinsen und Pauschale nach § 288 BGB rechnen lassen, Schreiben als PDF speichern.
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Schuldner
Schreiben
Offene Rechnungen
Betrag einschließlich Umsatzsteuer; nach einer Teilzahlung nur den Rest.
Zu zahlen0,00 €
Verzug, Zinsen und Pauschale
Verzugszinsen und die Pauschale gibt es nur für die Zeit, in der der Schuldner in Verzug ist (§ 288 BGB). Mahngebühren rechnet das Formular nicht.
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Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Ob und seit wann der Schuldner in Verzug ist, hängt vom Einzelfall ab.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
§§ 13, 193, 195, 199, 203, 204, 212, 214, 247, 271, 280, 286, 288 und 289 BGB; §§ 688, 689, 692 und 699 ZPO; Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank; BGH, Urteil vom 25.10.2007 – III ZR 91/07; EuGH, Urteil vom 20.10.2022 – C-585/20.
Berücksichtigt
Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung, Schuldner Verbraucher oder Unternehmen, Verzug durch frühere Mahnung (nur für Rechnungen, die bei ihrem Zugang fällig waren), vereinbarten Zahlungstermin oder nach 30 Tagen, Zahlungsfrist einer Erinnerung nicht vor dem Fälligkeitstag, Verzugszinsen je Abschnitt des Basiszinssatzes seit 2016, Pauschale von 40 € je Rechnung, Fristende am Wochenende oder bundesweiten Feiertag, Hinweis auf die Verjährung, IBAN-Prüfung, bis zu 15 Rechnungen.
Nicht berücksichtigt
Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, Teilzahlungen während des Verzugs, vertraglich höhere Zinsen (§ 288 Abs. 3 BGB), Verzug nach Empfang der Gegenleistung (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB), Feiertage einzelner Länder, Verzugsbeginn vor 2016, Schuldverhältnisse von vor dem 29. Juli 2014, für die §§ 286 und 288 BGB in alter Fassung gelten können (Art. 229 § 34 EGBGB), Fälligkeitszinsen unter Kaufleuten (§§ 352, 353 HGB), Mietrückstände mit Kündigung, Verbraucherdarlehen, Hemmung der Verjährung im Einzelfall, der Antrag auf den Mahnbescheid. Namen nur in lateinischer Schrift.
Zahlungserinnerung, Mahnung, letzte Mahnung: was das Gesetz verlangt
Das Gesetz kennt keine Mahnstufen. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). Als Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Zahlung; auf die Folgen des Verzugs muss sie nicht hinweisen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 – III ZR 91/07). Auch eine freundliche Zahlungserinnerung kann deshalb eine Mahnung sein – aber nur, wenn die Rechnung schon fällig ist.
Die drei Stufen sind eine Gepflogenheit: Die Zahlungserinnerung bleibt freundlich, die Mahnung fordert deutlich zur Zahlung auf, die letzte Mahnung setzt eine letzte Frist und kündigt an, dass danach ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage folgen kann. Das Formular oben schreibt alle drei, jeweils mit Zahlungsfrist.
Wann der Schuldner in Verzug ist
- Mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB). Der Mahnung stehen die Klage und die Zustellung eines Mahnbescheids gleich.
- Ohne Mahnung, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bestimmt sein muss sie durch Vertrag, Gesetz oder Urteil, in der Regel im Vertrag; ein Zahlungsziel, das der Gläubiger einseitig auf die Rechnung schreibt, genügt nicht (BGH III ZR 91/07).
- Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB), gegenüber einem Verbraucher aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat.
Fällt ein Zahlungstermin oder der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB); das Formular rechnet dabei mit den bundesweiten Feiertagen. Eine Zahlungserinnerung vor Ablauf des Zahlungsziels begründet keinen Verzug, und ihre Frist endet nicht vor dem Fälligkeitstag: Vorher kann der Gläubiger die Zahlung im Zweifel nicht verlangen (§ 271 Abs. 2 BGB). Damit ein Privatkunde ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommt, setzt die Vorlage Rechnung schreiben den nötigen Hinweis gleich mit auf die Rechnung.
Verzugszinsen und Pauschale von 40 Euro
Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB); bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sind es für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte (Abs. 2). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst (§ 247 BGB); seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %, davor 1,27 %. Läuft der Verzug über einen Wechsel, rechnet das Formular jeden Abschnitt mit seinem Satz. Zinsen auf Zinsen gibt es nicht (§ 289 Satz 1 BGB). Zinsen für einen beliebigen Zeitraum berechnet auch der Verzugszinsen-Rechner.
Ist der Schuldner kein Verbraucher, steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug außerdem eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB), und zwar für jede nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung, auch wenn mehrere Rechnungen zusammen geltend gemacht werden (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2022 – C-585/20). Eine feste Mahngebühr sieht das Gesetz dagegen nicht vor: Kosten sind nur als Verzugsschaden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB), und die Kosten der Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gehören nicht dazu (BGH III ZR 91/07).
Rechenbeispiel: Mahnung mit Zinsen und Pauschale
Eine Agentur mahnt am 16. Oktober 2026 zwei Rechnungen bei einer GmbH an: 2026-031 über 2.380,00 €, fällig am 15. Juni 2026, und 2026-044 über 595,00 €, fällig am 31. Juli 2026. Die Zahlungserinnerung vom 4. August 2026 ist am 6. August zugegangen, als beide Rechnungen schon fällig waren, und hat eine Frist bis Freitag, 14. August 2026, gesetzt; seit dem 15. August ist die GmbH in Verzug. Bis zum 16. Oktober sind das 63 Tage zu 10,52 % (1,52 % plus 9 Prozentpunkte):
- 2.380,00 € × 10,52 % × 63 ÷ 365 = 43,22 € Zinsen
- 595,00 € × 10,52 % × 63 ÷ 365 = 10,80 € Zinsen
- Pauschale 2 × 40,00 € = 80,00 €
- Gesamtbetrag 2.975,00 € + 54,02 € + 80,00 € = 3.109,02 €
Verjährung im Blick behalten
Forderungen aus Rechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB): Eine Rechnung, die 2023 fällig war, verjährt in der Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie zum Beispiel durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder eine Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB); nach Eintritt der Verjährung darf der Schuldner die Zahlung verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB).
Nach der letzten Mahnung: der Mahnbescheid
Zahlt der Schuldner nicht, können Sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (§§ 688, 689 ZPO). Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht; der Schuldner hat zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO). Widerspricht er nicht rechtzeitig, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§ 699 Abs. 1 ZPO). Welche Gerichtskosten dafür anfallen, zeigt der Mahnbescheid-Kosten-Rechner.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Mahnung vor Fälligkeit
Eine Mahnung wirkt nur, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wer vor Ablauf des Zahlungsziels mahnt, muss danach noch einmal mahnen.
Zahlungsziel auf der Rechnung als Verzugsbeginn
Ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, ist keine Bestimmung nach dem Kalender im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB und in der Regel auch keine Mahnung (BGH III ZR 91/07).
Privatkunde ohne Verzugshinweis in der Rechnung
Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB); sonst kommt der Kunde erst durch eine Mahnung in Verzug.
Zinsen ab Rechnungsdatum
Verzugszinsen laufen erst während des Verzugs (§ 288 Abs. 1 BGB), nicht schon ab Rechnungsdatum oder Fälligkeit.
40 Euro von Privatkunden
Die Pauschale gibt es nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).
Mahngebühr für die erste Mahnung
Die Kosten der Mahnung, die den Verzug erst begründet, sind kein Verzugsschaden (BGH III ZR 91/07).
Kurz vor Jahresende nur gemahnt
Die Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Droht sie zum 31. Dezember, hilft zum Beispiel ein Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss ich mahnen?
Einmal genügt. Das Gesetz kennt keine Mahnstufen: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht, kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). War ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, braucht es gar keine Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung sind eine übliche Abstufung, keine Pflicht.
Ist eine Zahlungserinnerung schon eine Mahnung?
Ja, wenn sie nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auffordert. Als Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen; auf die Folgen des Verzugs muss sie nicht hinweisen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 – III ZR 91/07). Eine Erinnerung vor Ablauf des Zahlungsziels begründet dagegen keinen Verzug (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB), und die Rechnung selbst gilt auch mit Zahlungsziel in der Regel nicht als Mahnung.
Ab wann ist mein Kunde in Verzug?
Mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB). Ohne Mahnung, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), in der Regel im Vertrag – ein Zahlungsziel nur auf der Rechnung genügt nicht (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 – III ZR 91/07). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ein Verbraucher aber nur, wenn die Rechnung darauf besonders hingewiesen hat (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte für Entgeltforderungen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 % (Deutsche Bundesbank, § 247 BGB), der Verzugszins also 6,52 % oder 10,52 % im Jahr. Die Zinsen laufen erst ab Verzug, nicht ab dem Rechnungsdatum, und nicht auf Zinsen (§ 289 Satz 1 BGB).
Wann darf ich die Pauschale von 40 Euro verlangen?
Wenn der Schuldner kein Verbraucher ist und mit einer Entgeltforderung in Verzug ist (§ 288 Abs. 5 BGB) – für jede nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung, auch wenn mehrere Rechnungen zusammen geltend gemacht werden (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2022 – C-585/20). Von Privatkunden gibt es die Pauschale nicht. Sie wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, etwa auf Anwaltskosten (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB).
Darf ich Mahngebühren berechnen?
Eine feste Mahngebühr sieht das Gesetz nicht vor. Kosten sind nur als Verzugsschaden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB), also nur, wenn sie entstehen, nachdem der Schuldner in Verzug ist. Die Kosten der Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gehören nicht dazu (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 – III ZR 91/07). Das Formular rechnet deshalb keine Mahngebühren.
Hält eine Mahnung die Verjährung auf?
Nein. Forderungen aus Rechnungen verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB); eine Rechnung, die 2023 fällig war, verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Gehemmt wird die Verjährung etwa durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder eine Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB). Neu beginnt sie, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt, etwa durch eine Abschlagszahlung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Was passiert nach der letzten Mahnung?
Zahlt der Schuldner nicht, können Sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (§§ 688, 689 ZPO). Der Schuldner hat dann zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Widerspricht er nicht rechtzeitig, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§ 699 Abs. 1 ZPO), aus dem Sie vollstrecken können.
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