🇩🇪 DR
Alle Rechner

Arbeitgeberkosten-Rechner 2026: Was kostet ein Mitarbeiter?

Brutto-Netto aus Arbeitgebersicht: Arbeitgeberanteile, Umlagen, Minijob und Übergangsbereich

Ihre Angaben

Beschäftigungsart

Über 2.000 € teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte.

Steuerklasse des Arbeitnehmers

Ledig / Geschieden

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Satzes der Krankenkasse des Beschäftigten.

Umlagen und Unfallversicherung (nur Arbeitgeber)

U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest (§ 9 AAG); maßgeblich ist die Kasse des Beschäftigten. U2 zahlen alle Arbeitgeber.

Beitrag der Berufsgenossenschaft je nach Branche und Gefahrklasse: Jahresbeitrag laut Bescheid geteilt durch die gemeldete Lohnsumme.

Arbeitgeberkosten

4.852,00 €/ Monat
Pro Jahr (12 Gehälter)
58.224,00 €
Lohnnebenkosten
852,00 €
21,30 % vom Brutto
Netto des Arbeitnehmers
2.605,50 €
Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer

Der Arbeitgeber zahlt 4.852,00 €, beim Arbeitnehmer kommen 2.605,50 € an, also 53,7 % der Kosten.

Noch nicht eingerechnet: Umlage U1, Umlage U2, Unfallversicherung. Die Sätze hängen von der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft ab; tragen Sie sie oben ein, sobald Sie sie kennen.

Aufschlüsselung pro Monat

PostenArbeitgeberArbeitnehmer
Bruttolohn4.000,00 €4.000,00 €
Rentenversicherung (je 9,3 %)+ 372,00 €− 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (je 1,3 %)+ 52,00 €− 52,00 €
Krankenversicherung (je 7,3 %)+ 292,00 €− 292,00 €
Zusatzbeitrag der Krankenkasse (je 1,45 %)+ 58,00 €− 58,00 €
Pflegeversicherung (Arbeitgeber 1,8 %)+ 72,00 €− 96,00 €
Umlage U1 (0,00 %)+ 0,00 €–
Umlage U2 (0,00 %)+ 0,00 €–
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)+ 6,00 €–
Unfallversicherung (0,00 %)+ 0,00 €–
Lohnsteuer–− 524,50 €
Solidaritätszuschlag–− 0,00 €
Arbeitgeberkosten / Netto4.852,00 €2.605,50 €

Rückwärts: Welches Brutto passt ins Budget?

Mit denselben Angaben wie oben: höchstes Monatsbrutto, dessen Arbeitgeberkosten das Budget nicht übersteigen.

Höchstens 4.122,00 € brutto im Monat

mit vollen Beiträgen: Arbeitgeberkosten 5.000,00 €, netto beim Arbeitnehmer 2.670,87 €.

Hinweis: Schätzung nach den Werten für 2026, keine Lohnabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Kirchensteuer, Einmalzahlungen, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, privat Krankenversicherte und Sonderregeln etwa für Auszubildende bis 325 € oder Werkstudenten.

Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026

Grundlage

SGB IV (§ 20 Übergangsbereich), SGB III, V, VI, VII und XI, Aufwendungsausgleichsgesetz, Beitragsverfahrensverordnung, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bekanntmachungen des BMAS (Beitragssätze und Faktor F 2026) und des BMG (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026), Programmablaufplan Lohnsteuer 2026.

Berücksichtigt

Arbeitgeberanteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit Zusatzbeitrag und Sachsen-Regel, Beitragsbemessungsgrenzen, Übergangsbereich, Minijob-Pauschalen, Umlagen U1 und U2 nach Ihren Sätzen, Insolvenzgeldumlage, Unfallversicherung nach Ihrem Satz, Netto mit Lohnsteuer und Soli, Rückrechnung vom Budget.

Nicht berücksichtigt

Kirchensteuer, Einmalzahlungen, Sachbezüge und Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge, privat Krankenversicherte, Minijobs im Privathaushalt, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob, Auszubildende bis 325 €, Werkstudenten, Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze, mehrere Beschäftigungen, Höchstjahresarbeitsverdienst der Berufsgenossenschaft.

Was kostet ein Mitarbeiter? Arbeitgeberkosten 2026

Ein Arbeitsplatz kostet mehr als das Gehalt im Vertrag. Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie der Beitrag zur Unfallversicherung, den der Arbeitgeber allein an die Berufsgenossenschaft zahlt. Die Summe heißt Arbeitgeberbrutto oder Arbeitgeberkosten. Der Rechner zeigt daneben, was vom gleichen Brutto beim Arbeitnehmer netto ankommt, also beide Seiten der Brutto-Netto-Rechnung.

Die Arbeitgeberanteile 2026

ZweigArbeitgeberArbeitnehmer
Rentenversicherung (18,6 %)9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung (2,6 %)1,3 %1,3 %
Krankenversicherung (14,6 %)7,3 %7,3 %
Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %)1,45 %1,45 %
Pflegeversicherung (3,6 %)1,8 %, Sachsen 1,3 %1,8 %, Sachsen 2,3 %; kinderlos ab 23 plus 0,6 %, ab dem 2. Kind je 0,25 % weniger
Umlage U1 und U2Satz der Krankenkasse–
Insolvenzgeldumlage0,15 %–
Unfallversicherungje nach Berufsgenossenschaft–

Zusammen trägt der Arbeitgeber 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 21,15 % Sozialversicherung plus 0,15 % Insolvenzgeldumlage, also 21,30 % auf das Brutto, dazu U1, U2 und Unfallversicherung. Die Beitragssätze hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für 2026 bekannt gemacht, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % das Bundesministerium für Gesundheit. Den tatsächlichen Zusatzbeitrag der Krankenkasse Ihres Beschäftigten tragen Sie im Rechner ein.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Prozentsätze gelten nur bis zu einer Obergrenze. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind das 2026 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr). Darüber steigen die Arbeitgeberanteile nicht mehr, die Lohnnebenkosten sinken also im Verhältnis zum Gehalt: bei 6.000 € auf 20,97 %, bei 10.000 € auf 15,22 %.

Tabelle: Arbeitgeberkosten 2026 nach Bruttogehalt

Steuerklasse 1, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, außerhalb Sachsens, mit Insolvenzgeldumlage, ohne U1, U2 und Unfallversicherung. Pro Monat.

BruttoArtArbeitgeberkostenLohnneben­kostenNetto
603,00 €Minijob790,95 €31,17 %581,29 €
1.000,00 €Übergangsbereich1.242,33 €24,23 %874,67 €
1.500,00 €Übergangsbereich1.834,15 €22,28 %1.210,58 €
2.000,00 €Übergangsbereich2.426,00 €21,30 %1.476,84 €
2.500,00 €regulär3.032,50 €21,30 %1.768,92 €
3.000,00 €regulär3.639,00 €21,30 %2.054,42 €
3.500,00 €regulär4.245,50 €21,30 %2.333,25 €
4.000,00 €regulär4.852,00 €21,30 %2.605,50 €
4.500,00 €regulär5.458,50 €21,30 %2.871,09 €
5.000,00 €regulär6.065,00 €21,30 %3.130,09 €
6.000,00 €regulär7.258,22 €20,97 %3.641,58 €
7.000,00 €regulär8.365,72 €19,51 %4.179,58 €
8.000,00 €regulär9.473,22 €18,42 %4.679,96 €
10.000,00 €regulär11.521,60 €15,22 %5.711,97 €

Netto ohne Kirchensteuer, im Minijob nach dem Rentenbeitrag des Minijobbers. Mit den Umlagesätzen Ihrer Krankenkasse und dem Satz Ihrer Berufsgenossenschaft liegen die Kosten höher; je 0,1 % kommen bei 4.000 € brutto 4 € im Monat dazu.

Rechenbeispiele

Reguläre Beschäftigung: 4.000 € brutto

  • Arbeitgeberanteile: Rente 372,00 €, Arbeitslosenversicherung 52,00 €, Krankenversicherung 292,00 € plus Zusatzbeitrag 58,00 €, Pflege 72,00 €, zusammen 846,00 €
  • Insolvenzgeldumlage: 6,00 €
  • → Arbeitgeberkosten: 4.852,00 € im Monat, 58.224,00 € im Jahr (21,30 % Lohnnebenkosten, ohne U1, U2 und Unfallversicherung)
  • Arbeitnehmer (Steuerklasse 1, kinderlos): Sozialversicherung 870,00 € (Pflege 96,00 € mit Kinderlosen-Zuschlag), Lohnsteuer 524,50 €
  • → Netto: 2.605,50 €, das sind 53,7 % der Arbeitgeberkosten

Minijob: 603 € im Monat (gewerblich)

  • Pauschalen: Krankenversicherung 78,39 € (13 %), Rentenversicherung 90,45 € (15 %), Pauschsteuer 12,06 € (2 %)
  • Umlagen: U1 4,82 €, U2 1,33 €, Insolvenzgeldumlage 0,90 €
  • → Arbeitgeberkosten: 790,95 € (31,17 % auf den Verdienst), dazu die Unfallversicherung
  • Der Minijobber zahlt 21,71 € Rentenbeitrag (3,6 %) → netto 581,29 €. Mehr dazu im Minijob-Rechner.

Übergangsbereich: 1.000 € brutto (Steuerklasse 1, kinderlos)

  • Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtbeitrag: 854,06 €, für den Arbeitnehmeranteil: 568,36 € (Faktor F 0,6619)
  • Arbeitgeberanteile: 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung, Insolvenzgeldumlage 1,28 € (aus 854,06 €)
  • → Arbeitgeberkosten: 1.242,33 €
  • Arbeitnehmer: Sozialversicherung 125,33 €, keine Lohnsteuer → netto 874,67 €. Einzelheiten zum Arbeitnehmeranteil zeigt der Midijob-Rechner.

Rückwärts rechnen: Welches Brutto passt ins Budget?

Wer ein festes Budget für eine Stelle hat, braucht die umgekehrte Rechnung. Der Rechner sucht das höchste Monatsbrutto, dessen Arbeitgeberkosten das Budget nicht übersteigen, und nutzt dafür dieselben Angaben wie oben. Mit den Standardangaben reichen 5.000 € im Monat für 4.122,00 € brutto; beim Arbeitnehmer kommen davon 2.670,87 € netto an.

An der Minijob-Grenze springen die Kosten: Ein Minijob mit 603 € kostet 790,95 €, eine Beschäftigung mit 603,01 € im Übergangsbereich nur 772,45 € (ohne U1 und U2, die im Übergangsbereich aus der beitragspflichtigen Einnahme von 399,14 € erhoben werden). Grund: Die Pauschsteuer von 2 % entfällt, und der Arbeitgeberanteil beginnt im Übergangsbereich bei rund 28 %, so hoch wie die Minijob-Pauschalen von 13 % und 15 %. Bei einem Budget von 1.000 € sind deshalb 795,26 € brutto möglich.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Kinderlosen-Zuschlag beim Arbeitgeber eingerechnet

Die 0,6 % für Kinderlose ab 23 zahlt allein der Arbeitnehmer. Umgekehrt senken Kinder ab dem zweiten nur seinen Beitrag (§ 59a SGB XI). Der Arbeitgeber zahlt immer 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.

Übergangsbereich hälftig gerechnet

Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Beiträge, bei 1.000 € brutto 241,05 € statt 211,50 €. Auch U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage richten sich hier nach der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme.

U1 ohne Grenze, U2 vergessen

Die Umlage U1 zahlen nur Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt (§ 1 Abs. 1 AAG). Die Umlage U2 zahlen alle Arbeitgeber. Beide Sätze stehen in der Satzung der Krankenkasse, bei der der Beschäftigte versichert ist.

Arbeitsort in Sachsen übersehen

In Sachsen trägt der Beschäftigte 1 Prozentpunkt der Pflegeversicherung allein (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Der Arbeitgeber zahlt 1,3 % statt 1,8 %, bei 4.000 € brutto also 20 € weniger im Monat.

Privat versicherte Beschäftigte

Wer über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr verdient und privat versichert ist, bekommt einen Zuschuss statt eines Beitragsanteils (§ 257 Abs. 2 SGB V): höchstens so viel wie der Arbeitgeberanteil beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag, aber nicht mehr als die Hälfte der Prämie. Für freiwillig gesetzlich Versicherte zahlt der Arbeitgeber denselben Betrag wie für Pflichtversicherte (§ 257 Abs. 1 SGB V).

Auszubildende

Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht (§ 20 Abs. 2a SGB IV); wählen Sie im Rechner „Regulär“. Bis 325 € Vergütung im Monat trägt der Arbeitgeber die Beiträge ganz allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV), das bildet der Rechner nicht ab.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto?

Bei einer regulären Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber 2026 auf das Brutto 21,15 % Sozialversicherung (Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, im Durchschnitt 1,45 %, Pflege 1,8 %) und 0,15 % Insolvenzgeldumlage. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2 der Krankenkasse und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Bei 4.000 € brutto sind das ohne U1, U2 und Unfallversicherung 4.852,00 € im Monat.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?

Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der Krankenkasse und Pflegeversicherung 1,8 %, in Sachsen 1,3 %. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 21,15 %. Die Prozentsätze gelten bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € im Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wer zahlt den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Den Zuschlag von 0,6 % für Kinderlose ab 23 trägt der Arbeitnehmer allein (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Auch die Abschläge ab dem zweiten Kind von je 0,25 % senken nur den Beitrag des Arbeitnehmers (§ 59a SGB XI). Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,8 %, in Sachsen bei 1,3 %, egal ob und wie viele Kinder der Beschäftigte hat.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale höchstens 31,17 % des Verdiensts: 13 % Krankenversicherung (nur bei gesetzlich Versicherten), 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, Umlage U1 0,8 % (nur bis 30 Beschäftigte), U2 0,22 % und Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Bei 603 € sind das 187,95 €, zusammen also 790,95 €. Der Beitrag zur Unfallversicherung kommt hinzu.

Warum zahlt der Arbeitgeber im Übergangsbereich mehr als die Hälfte?

Zwischen 603,01 € und 2.000 € wird der Gesamtbeitrag aus einer reduzierten Einnahme berechnet, der Anteil des Arbeitnehmers aus einer noch kleineren. Den Rest trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 2a SGB IV, § 249 Abs. 3 SGB V). Bei 1.000 € brutto zahlt er 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung. Knapp über der Minijob-Grenze sind es rund 28 % vom Brutto, bei 2.000 € wieder die normalen 21,15 %.

Was sind die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage?

Über die Umlage U1 erstattet die Krankenkasse Arbeitgebern mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten 80 % der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, je nach Satzung auch weniger. Über die Umlage U2 erstattet sie allen Arbeitgebern den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Entgelt bei Beschäftigungsverboten (§ 1 AAG). Die Umlagesätze legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest, zuständig ist die Kasse des Beschäftigten. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 0,15 % (§ 360 SGB III); Bund, Länder, Gemeinden und Privathaushalte zahlen sie nicht.

Welches Brutto kann ich bei einem festen Budget zahlen?

Der Rechner sucht das höchste Monatsbrutto, dessen Arbeitgeberkosten das Budget nicht übersteigen. Mit den Standardangaben (Steuerklasse 1, kinderlos, 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne U1, U2 und Unfallversicherung) reichen 5.000 € im Monat für 4.122,00 € brutto. Bei 1.000 € Budget sind es 795,26 € brutto im Übergangsbereich.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeberbrutto und Bruttolohn?

Der Bruttolohn steht im Arbeitsvertrag, von ihm gehen Steuern und Arbeitnehmerbeiträge ab. Das Arbeitgeberbrutto, auch Gesamtkosten oder Personalkosten genannt, ist der Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und Unfallversicherung. Bei 4.000 € Bruttolohn kommen beim Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer 2.605,50 € netto an, der Arbeitgeber zahlt mindestens 4.852,00 €.

Verwandte Rechner