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Differenzbesteuerung-Rechner 2026

Marge, Umsatzsteuer & Netto-Marge nach § 25a UStG berechnen

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) – Differenzbesteuerung, bundeseinheitlich. Quelle: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

Berücksichtigt: Einzeldifferenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis, die aus der Marge herausgerechnete Umsatzsteuer (19 %) und die Netto-Marge

Nicht berücksichtigt: Pauschalmarge bei Einkaufspreisen bis 500 €, Gesamtdifferenzbesteuerung, EU-/Auslandsfälle sowie sonstige Betriebskosten – diese Sonderfälle werden im Text nur erläutert

0 €10.000 €20.000 €
0 €10.000 €20.000 €

🔄 Abzuführende Umsatzsteuer (aus der Marge)

159,66 €

19 % herausgerechnet aus einer Marge von 1.000,00 €

Marge (Differenz)
1.000,00 €
Netto-Marge (vor Kosten)
840,34 €

📊 Berechnungsdetails

1. Marge ermitteln
Verkaufspreis (VK)3.000,00 €
− Einkaufspreis (EK)2.000,00 €
= Marge (Differenz)1.000,00 €
2. Umsatzsteuer aus der Marge herausrechnen
Marge × 19 / 1191.000,00 € × 19/119
= Enthaltene Umsatzsteuer (19 %)159,66 €
3. Netto-Marge (Rohgewinn vor sonstigen Kosten)
Marge − enthaltene Umsatzsteuer1.000,00 €159,66 €
= Netto-Marge840,34 €
💡 Vergleich zur Regelbesteuerung: Bei normaler Besteuerung müssten Sie die Umsatzsteuer aus dem vollen Verkaufspreis abführen, also 478,99 €. Durch die Differenzbesteuerung führen Sie nur 159,66 € ab – eine Differenz von 319,33 €. Dafür dürfen Sie aus dem Einkauf aber keine Vorsteuer ziehen.

ℹ️ So funktioniert die Differenzbesteuerung

  • Nur die Marge zählt: Die Umsatzsteuer wird ausschließlich aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht aus dem vollen Verkaufspreis.
  • Immer 19 %: Auch wenn die Ware selbst dem ermäßigten Satz unterläge – bei der Differenzbesteuerung gilt stets der Regelsteuersatz von 19 %.
  • Kein Vorsteuerabzug: Aus dem Einkauf darf keine Vorsteuer gezogen werden – die Ware wird ohne ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft.
  • Kein USt-Ausweis in der Rechnung: In der Verkaufsrechnung darf die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen werden; es ist auf die Sonderregelung hinzuweisen.

👥 Für wen gilt § 25a UStG?

Die Differenzbesteuerung gilt für Wiederverkäufer (gewerbliche Händler), die bewegliche körperliche Gegenstände einkaufen und wiederverkaufen – typischerweise:

  • • Gebrauchtwagenhändler
  • • Antiquitäten- und Kunsthändler
  • • An- und Verkauf, Second-Hand-Läden, Trödel
  • • Händler für gebrauchte Elektronik, Möbel, Sammlerstücke

Voraussetzung:

Der Gegenstand wurde ohne Vorsteuerabzug eingekauft – z. B. von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern.

⚠️ Wichtige Hinweise & Sonderfälle

  • Pauschalmarge bei Kleinbeträgen: Liegt der Einkaufspreis bei höchstens 500 €, darf die Marge pauschal mit der Gesamtdifferenz ermittelt werden. Diesen Sonderfall bildet der Rechner nicht ab.
  • Gesamtdifferenz: Für bestimmte Gegenstände kann die Marge über alle Käufe und Verkäufe eines Zeitraums gebildet werden (Gesamtdifferenzbesteuerung) – ebenfalls nicht abgebildet.
  • EU-Fälle & innergemeinschaftliche Lieferungen: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gelten besondere Regeln. Bitte den Steuerberater einbeziehen.
  • Verzicht möglich: Der Händler kann pro Gegenstand statt der Differenzbesteuerung die Regelbesteuerung wählen – das kann bei B2B-Verkäufen mit vorsteuerabzugsberechtigten Kunden günstiger sein.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Differenzbesteuerung berechnen: Formel, § 25a UStG & Bedeutung

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer für gewerbliche Wiederverkäufer. Der entscheidende Unterschied zur normalen Besteuerung: Die Umsatzsteuer wird nicht aus dem vollen Verkaufspreis berechnet, sondern ausschließlich aus der Marge – also aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Mit unserem Differenzbesteuerung-Rechner ermitteln Sie in Sekunden die Marge, die darin enthaltene Umsatzsteuer und Ihre Netto-Marge.

Die Formel

Der Rechner nutzt die gesetzliche Berechnung nach § 25a UStG:

  • Marge = Verkaufspreis (VK) − Einkaufspreis (EK)
  • Enthaltene Umsatzsteuer = Marge × 19 / 119
  • Netto-Marge = Marge − enthaltene Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist in der Marge bereits enthalten und wird mit dem Faktor 19/119 „herausgerechnet“. Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 % – einen ermäßigten Satz von 7 % gibt es hier nicht, selbst wenn die Ware selbst ermäßigt besteuert würde.

Für wen gilt die Differenzbesteuerung?

Die Regelung gilt für Wiederverkäufer, die bewegliche körperliche Gegenstände ohne Vorsteuerabzug eingekauft haben – etwa von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Typische Branchen sind Gebrauchtwagenhandel, Antiquitäten- und Kunsthandel sowie der An- und Verkauf von Second-Hand-Ware. Der Vorteil: Statt der Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis muss nur die Steuer auf den eigenen Aufschlag abgeführt werden.

Der Preis dafür: kein Vorsteuerabzug, kein USt-Ausweis

Wer die Differenzbesteuerung nutzt, darf aus dem Einkauf keine Vorsteuer ziehen und in der Verkaufsrechnung die Umsatzsteuer nicht offen ausweisen. Stattdessen ist auf die Sonderregelung hinzuweisen (z. B. „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG / Gebrauchtgegenstände“). Bei Verkäufen an vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden kann es daher sinnvoll sein, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln.

📊 Beispielrechnungen

So funktioniert die Differenzbesteuerung in der Praxis:

Beispiel 1: Second-Hand-Ware

Ein Händler kauft eine Ware privat für 2.000 € und verkauft sie für 3.000 €.

Einkaufspreis (EK):
2.000,00 €
Verkaufspreis (VK):
3.000,00 €
Marge (VK − EK):
1.000,00 €
Umsatzsteuer (× 19/119):
159,66 €
Netto-Marge:
840,34 €

Bei normaler Besteuerung wären 478,99 € Umsatzsteuer (aus 3.000 €) fällig – die Differenzbesteuerung spart hier 319,33 €.

Beispiel 2: Gebrauchtwagenhandel

Ein Autohändler kauft einen Gebrauchtwagen von privat für 8.000 € und verkauft ihn für 10.000 €.

Einkaufspreis (EK):
8.000,00 €
Verkaufspreis (VK):
10.000,00 €
Marge (VK − EK):
2.000,00 €
Umsatzsteuer (× 19/119):
319,33 €
Netto-Marge:
1.680,67 €

Statt 1.596,64 € Umsatzsteuer (aus 10.000 €) werden nur 319,33 € fällig.

💡 Merke: Je kleiner Ihr Aufschlag im Verhältnis zum Verkaufspreis, desto größer der Vorteil der Differenzbesteuerung gegenüber der Regelbesteuerung.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Umsatzsteuer aus dem vollen Verkaufspreis berechnen

Der häufigste Fehler. Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nur aus der Marge herausgerechnet (× 19/119), niemals aus dem gesamten Verkaufspreis.

Fehler 2: Den ermäßigten Satz von 7 % anwenden

Bei der Differenzbesteuerung gilt immer 19 %, unabhängig davon, welchem Steuersatz die Ware regulär unterliegen würde.

Fehler 3: Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen

In der Verkaufsrechnung darf die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen werden. Stattdessen ist auf die Differenzbesteuerung hinzuweisen. Ein versehentlicher Ausweis kann zur Steuerschuld nach § 14c UStG führen.

Sonderfall: Verlust beim Wiederverkauf

Liegt der Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis, ist die Marge negativ. Dann fällt keine Umsatzsteuer an (Bemessungsgrundlage 0 €). Ein Verlust mindert bei der Einzeldifferenz nicht die Marge anderer Verkäufe.

Sonderfall: Pauschalmarge bei EK ≤ 500 €

Bei Einkaufspreisen von höchstens 500 € darf die Marge pauschal über die Gesamtdifferenz eines Zeitraums ermittelt werden. Dieser Sonderfall sowie die Gesamtdifferenzbesteuerung werden von diesem Rechner nicht abgebildet.

Sonderfall: EU- und Auslandsgeschäfte

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Sachverhalten gelten besondere Regeln. Hier empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Differenzbesteuerung

Wie wird die Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung berechnet?

Die Umsatzsteuer wird ausschließlich aus der Marge herausgerechnet: Marge × 19 / 119. Die Marge ist der Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Beispiel: Bei einer Marge von 1.000 € fallen 1.000 € × 19/119 = 159,66 € Umsatzsteuer an.

Was ist die Marge bei der Differenzbesteuerung?

Die Marge ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis (VK) und dem Einkaufspreis (EK): Marge = VK − EK. Nur auf diese Differenz – nicht auf den gesamten Verkaufspreis – wird die Umsatzsteuer erhoben.

Gilt bei der Differenzbesteuerung der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Nein. Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 %, auch wenn die Ware selbst regulär dem ermäßigten Satz von 7 % unterliegen würde.

Für wen gilt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Sie gilt für gewerbliche Wiederverkäufer, die bewegliche körperliche Gegenstände ohne Vorsteuerabzug eingekauft haben – etwa von Privatpersonen oder Kleinunternehmern. Typisch sind Gebrauchtwagen-, Antiquitäten- und Kunsthändler sowie der An- und Verkauf von Second-Hand-Ware.

Darf ich bei der Differenzbesteuerung Vorsteuer ziehen?

Nein. Aus dem Einkauf der Ware darf keine Vorsteuer gezogen werden, und in der Verkaufsrechnung darf die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen werden. Das ist der „Preis“ dafür, dass nur die Marge besteuert wird.

Was passiert, wenn ich mit Verlust verkaufe?

Liegt der Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis, ist die Marge negativ und es fällt keine Umsatzsteuer an (Bemessungsgrundlage 0 €). Bei der Einzeldifferenz mindert ein Verlust allerdings nicht die Marge anderer Verkäufe.