Ertragswertverfahren-Rechner 2026
Ertragswert einer vermieteten Immobilie nach ImmoWertV 2022 berechnen
Ihre Immobilie
Reinertrag (Rohertrag − Bewirtschaftungskosten): 25.000 €
🏢 Ertragswert der Immobilie
Gebäudeertragswert 336.477 € + Bodenwert 200.000 €
📊 So setzt sich der Ertragswert zusammen
ℹ️ So rechnet der Ertragswertverfahren-Rechner
- ✓Reinertrag = Jahresrohertrag − Bewirtschaftungskosten (§ 31 Abs. 1)
- ✓Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszins (§ 28)
- ✓Gebäudereinertrag = Reinertrag − Bodenwertverzinsung (§ 28)
- ✓Vervielfältiger V = (1 − (1 + p)−n) ÷ p, mit p = Liegenschaftszins und n = Restnutzungsdauer (§ 34 Abs. 2)
- ✓Ertragswert = Gebäudereinertrag × V + Bodenwert (§ 28)
Hinweis: Schätzung – keine Steuer-, Rechts- oder Wertgutachten-Beratung. Dieser Rechner bildet das allgemeine Ertragswertverfahren nach §§ 27, 28, 31, 32, 34 ImmoWertV 2022 vereinfacht ab und ersetzt KEIN Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. den Gutachterausschuss. Der Liegenschaftszinssatz wird vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht – er ist als Eingabewert objektbezogen zu übernehmen (keine fixe Annahme). Nicht berücksichtigt sind die Marktanpassung des vorläufigen Ertragswerts (§ 7, § 27 Abs. 3 ImmoWertV), besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, das vereinfachte und periodische Ertragswertverfahren sowie alternative Verfahren (Vergleichswert-, Sachwertverfahren). Bewirtschaftungskosten (§ 32 ImmoWertV) und Restnutzungsdauer müssen objektbezogen geschätzt werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Nicht berücksichtigt: Marktanpassung des vorläufigen Ertragswerts (§ 7, § 27 Abs. 3 ImmoWertV), besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, das vereinfachte und periodische Ertragswertverfahren sowie die alternativen Verfahren (Vergleichswert- und Sachwertverfahren). Bewirtschaftungskosten (§ 32) und Restnutzungsdauer sind objektbezogen zu schätzen.
Ertragswert berechnen 2026: Reinertrag, Vervielfältiger & Ertragswert
Das Ertragswertverfahren ist eines der drei normierten Verfahren der Immobilienbewertung nach der ImmoWertV 2022 und kommt bei renditeorientierten Objekten zum Einsatz – also bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen, Geschäftshäusern und Gewerbeimmobilien. Es ermittelt den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen. Mit unserem Ertragswertverfahren-Rechner berechnen Sie in Sekunden den Reinertrag, die Bodenwertverzinsung, den Gebäudereinertrag, den Vervielfältiger (Barwertfaktor nach § 34) und den endgültigen Ertragswert – passend zur Logik des Mietrendite-Rechners und des Bodenrichtwert-Rechners.
Der Rechengang im Überblick
1. Reinertrag = Jahresrohertrag − Bewirtschaftungskosten (§ 31 Abs. 1)
2. Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszins (§ 28)
3. Gebäudereinertrag = Reinertrag − Bodenwertverzinsung (§ 28)
4. Vervielfältiger V = (1 − (1 + p)−n) ÷ p, mit p = Liegenschaftszins, n = Restnutzungsdauer (§ 34 Abs. 2)
5. Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag × V (§ 28)
6. Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert (§ 28)
Der Vervielfältiger (Barwertfaktor § 34)
Der Vervielfältiger – im Verordnungstext „Barwertfaktor" – kapitalisiert den jährlichen Gebäudereinertrag über die Restnutzungsdauer. § 34 Abs. 2 ImmoWertV definiert ihn als jährlich nachschüssigen Rentenbarwertfaktor [(1 + p)n − 1] ÷ [p · (1 + p)n]; das ist algebraisch identisch zu (1 − (1 + p)−n) ÷ p. Achtung: Dieser Vervielfältiger des Ertragswertverfahrens ist nicht der Kaufpreisfaktor aus dem Mietrendite-Rechner (Kaufpreis ÷ Jahresmiete) – beide Begriffe werden umgangssprachlich „Vervielfältiger" genannt, meinen aber verschiedene Größen.
| LZ \ RND | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2,0 % | 16,35 | 22,40 | 27,36 | 31,42 | 34,76 | 37,50 | 39,74 |
| 2,5 % | 15,59 | 20,93 | 25,10 | 28,36 | 30,91 | 32,90 | 34,45 |
| 3,0 % | 14,88 | 19,60 | 23,11 | 25,73 | 27,68 | 29,12 | 30,20 |
| 3,5 % | 14,21 | 18,39 | 21,36 | 23,46 | 24,94 | 26,00 | 26,75 |
| 4,0 % | 13,59 | 17,29 | 19,79 | 21,48 | 22,62 | 23,39 | 23,92 |
| 4,5 % | 13,01 | 16,29 | 18,40 | 19,76 | 20,64 | 21,20 | 21,57 |
| 5,0 % | 12,46 | 15,37 | 17,16 | 18,26 | 18,93 | 19,34 | 19,60 |
| 5,5 % | 11,95 | 14,53 | 16,05 | 16,93 | 17,45 | 17,75 | 17,93 |
| 6,0 % | 11,47 | 13,76 | 15,05 | 15,76 | 16,16 | 16,38 | 16,51 |
| 6,5 % | 11,02 | 13,06 | 14,15 | 14,72 | 15,03 | 15,20 | 15,28 |
| 7,0 % | 10,59 | 12,41 | 13,33 | 13,80 | 14,04 | 14,16 | 14,22 |
Der Liegenschaftszinssatz
Der Liegenschaftszinssatz ist nach § 21 Abs. 2 ImmoWertV der Kapitalisierungszinssatz, mit dem Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Er wird nicht frei geschätzt, sondern vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht (§ 33 ImmoWertV: objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz). Er ist daher als objektbezogener Eingabewert zu übernehmen – je niedriger der Liegenschaftszins, desto höher der Vervielfältiger und damit der Ertragswert.
Bewirtschaftungskosten & Restnutzungsdauer
Die Bewirtschaftungskosten umfassen nach § 32 ImmoWertV vier Bestandteile: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten (§ 556 Abs. 1 S. 2 BGB). Sie mindern den Rohertrag zum Reinertrag. Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können – sie bestimmt die Kapitalisierungsdauer des Gebäudeertragswerts. Für die steuerliche Gebäudeabschreibung (AfA) gelten eigene, davon abweichende Nutzungsdauern.
📋 Rechenbeispiel: vermietetes Objekt
Jahresrohertrag 30.000 €, Bodenwert 200.000 €, Liegenschaftszins 4,0 %, Restnutzungsdauer 40 Jahre
- Jahresrohertrag: 30.000 €
- Bewirtschaftungskosten: 5.000 €/Jahr
- Reinertrag = 30.000 € − 5.000 € = 25.000 €
- Bodenwertverzinsung = 200.000 € × 4,0 % = 8.000 €
- Gebäudereinertrag = 25.000 € − 8.000 € = 17.000 €
- Vervielfältiger V = (1 − 1,04−40) ÷ 0,04 = 19,79
- Gebäudeertragswert = 17.000 € × 19,79 ≈ 336.477 €
- → Ertragswert = 336.477 € + 200.000 € ≈ 536.477 € (gerundet ca. 536.000 €)
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
❓ Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren
Was ist das Ertragswertverfahren?
Wie berechnet man den Ertragswert einer Immobilie?
Was ist der Liegenschaftszinssatz und woher bekomme ich ihn?
Was ist der Vervielfältiger (Barwertfaktor)?
Was zählt zu den Bewirtschaftungskosten?
Was ist die Restnutzungsdauer?
Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Ersetzt der Rechner ein Verkehrswertgutachten?
Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Verfahren nach §§ 27, 28, 31, 32, 34 ImmoWertV 2022