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Gewerbeanmeldung-Kosten-Rechner 2026

Was kostet die Gewerbeanmeldung? Kommunale Gebühren im Überblick

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026

Grundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht bei Gewerbebeginn; die Gebührenhöhe regelt die jeweilige Kommune über ihre Gebührensatzung

Berücksichtigt: kommunale Anmeldegebühren großer Städte (Stand 2026, Richtwerte), Online- vs. Vor-Ort-Gebühr, Anzahl anzeigepflichtiger Personen (z. B. GbR-Gesellschafter)

Nicht berücksichtigt: Zusatzkosten wie Führungszeugnis, IHK-/HWK-Beitrag, Notar- und Handelsregisterkosten bei GmbH/UG. Schätzung ohne Gewähr, ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung

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📝 Kosten der Gewerbeanmeldung

26 €einmalig

26 € × 1 Person in Berlin

Gebühr pro Person26 €

⚠️ Richtwert – maßgeblich ist die Gebührensatzung Ihrer Kommune. Werte können schwanken (online vs. persönlich). Schätzung ohne Gewähr, ersetzt keine Steuerberatung.

➕ Mögliche Zusatzkosten

Die reine Anmeldegebühr ist nur ein Teil. Je nach Tätigkeit und Rechtsform können weitere Kosten anfallen – diese sind nicht Teil der Berechnung oben:

  • Erweitertes Führungszeugnis / Auskunft Gewerbezentralregister: bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Gastronomie, Handwerk) – jeweils ca. 13 €
  • Handwerksrolle / Handwerkskammer: Eintragung bei zulassungspflichtigem Handwerk
  • IHK-/HWK-Beitrag: Pflichtmitgliedschaft, im Gründungsjahr oft beitragsfrei
  • Handelsregister & Notar: nur bei GmbH, UG, OHG, KG – nicht beim klassischen Kleingewerbe

ℹ️ So funktioniert die Berechnung

  • Kommunale Gebühr: Jede Stadt legt ihre Anmeldegebühr selbst fest – sie ist eine Verwaltungsgebühr, keine Steuer und kein Prozentsatz
  • Spanne 15–65 €: Bundesweit liegen die Gebühren grob in diesem Rahmen, der Schnitt bei rund 30 €
  • Online oft günstiger: Manche Städte (z. B. Berlin, Düsseldorf) bieten die digitale Anmeldung zu einem reduzierten Satz an
  • GbR = mehrere Anmeldungen: Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts meldet jeder Gesellschafter an, die Gebühr fällt je Person an

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?

Wer in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, zahlt dafür eine einmalige Verwaltungsgebühr beim Gewerbeamt. Diese Gebühr ist keine Steuer und kein Prozentsatz vom Umsatz oder Gewinn, sondern eine feste kommunale Gebühr. Jede Stadt beziehungsweise Gemeinde legt sie über ihre eigene Gebührensatzung selbst fest. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis – die Spanne reicht grob von 15 € bis 65 €, der Bundesschnitt liegt bei rund 30 €.

Die Formel

Der Rechner nutzt eine einfache, transparente Logik:

  • Gesamtkosten = Anmeldegebühr (Stadt) × Anzahl anzeigepflichtiger Personen

Bei einem Einzelunternehmen ist die Anzahl der Personen 1. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe selbst an – entsprechend fällt die Gebühr je Person an. Wer also zu zweit eine GbR gründet, zahlt die Gebühr zweimal.

Beispiel-Gebühren großer Städte (2026)

Die folgenden Werte sind Richtwerte nach den kommunalen Gebührensatzungen. Online-Anmeldungen sind in einigen Städten günstiger als der Gang zum Amt:

Stadt Vor Ort Online
Berlin26 €15 €
Hamburg20 €
München47 €
Köln26 €
Frankfurt am Main25 €
Düsseldorf26 €20 €
Stuttgart54 €
Hannover35 €
Nürnberg40 €
Leipzig / Dresden / Essen / Bonn / Münster20 €

Richtwerte Stand 2026 – maßgeblich ist stets die aktuelle Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. „–" bedeutet: kein gesonderter Online-Tarif bekannt; es gilt die reguläre Gebühr.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Anzeigepflichtig ist nach § 14 GewO, wer ein stehendes Gewerbe selbstständig betreibt. Das gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Freiberufler – etwa Ärzte, Anwälte, Architekten oder freischaffende Künstler – melden hingegen kein Gewerbe an, sondern erfassen ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Für sie entfällt die Gewerbeanmeldegebühr.

Anmeldegebühr ist nicht gleich Gesamtkosten

Die reine Anmeldegebühr ist nur der erste Posten. Je nach Tätigkeit kommen ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils ca. 13 €) hinzu, bei zulassungspflichtigem Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. Wer eine GmbH oder UG gründet, zahlt zusätzlich Notar- und Handelsregisterkosten – diese liegen deutlich über der Gewerbeanmeldegebühr und sind hier bewusst nicht eingerechnet. Für die laufende Belastung sind außerdem die Gewerbesteuer und – ab den gesetzlichen Grenzen – die Umsatzsteuer relevant.

📊 Beispielrechnungen

So setzen sich die Kosten in typischen Fällen zusammen:

Beispiel 1: Einzelunternehmer in Berlin (online)

Stadt:
Berlin (Online-Anmeldung)
Gebühr pro Person:
15 €
Anzahl Personen:
1
Gesamtkosten:
15 €

Persönlich am Amt wären es in Berlin 26 € – die Online-Anmeldung spart hier 11 €.

Beispiel 2: GbR mit zwei Gesellschaftern in Stuttgart

Stadt:
Stuttgart (vor Ort)
Gebühr pro Person:
54 €
Anzahl Personen:
2 (GbR)
Gesamtkosten:
108 €

Bei der GbR meldet jeder Gesellschafter an: 54 € × 2 = 108 €.

💡 Tipp: Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Stadt, ob eine Online-Anmeldung möglich ist – sie ist häufig günstiger und schneller als der Termin vor Ort.

⚠️ Typische Fehler

Fehler 1: Gebühr für Steuer halten

Die Anmeldegebühr ist eine einmalige kommunale Verwaltungsgebühr – sie hat nichts mit Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer zu tun. Diese fallen separat und laufend an.

Fehler 2: GbR-Gebühr nur einmal einplanen

Bei einer GbR meldet jeder Gesellschafter an. Die Gebühr fällt pro Person an – wer das übersieht, unterschätzt die Kosten bei mehreren Gründern deutlich.

Fehler 3: Zusatzkosten vergessen

Führungszeugnis, IHK-/HWK-Beitrag, bei GmbH/UG zusätzlich Notar und Handelsregister: Diese Posten übersteigen die reine Anmeldegebühr oft um ein Vielfaches.

Fehler 4: Pauschalpreis erwarten

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Preis. Maßgeblich ist immer die Gebührensatzung Ihrer Kommune – die hier hinterlegten Werte sind Richtwerte und können abweichen.

Fehler 5: Freiberufler melden ein Gewerbe an

Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Designer) brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen die Gebühr nicht – sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung 2026?

Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt grob zwischen 15 € und 65 €, im Schnitt bei rund 30 €. Beispiele: Berlin 26 € (online 15 €), Hamburg 20 €, München 47 €, Stuttgart 54 €. Maßgeblich ist die Gebührensatzung Ihrer Stadt.

Warum ist die Gebühr in jeder Stadt anders?

Die Gewerbeanmeldung ist eine kommunale Verwaltungsleistung. Jede Stadt legt die Höhe der Gebühr über ihre eigene Gebührensatzung fest. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, sondern eine Spanne je nach Kommune.

Was kostet die Gewerbeanmeldung bei einer GbR?

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe selbst an. Die Gebühr fällt also pro Person an. Bei zwei Gesellschaftern in Stuttgart wären das beispielsweise 54 € × 2 = 108 €.

Ist die Online-Anmeldung günstiger?

In einigen Städten ja. Berlin verlangt online 15 € statt 26 €, Düsseldorf 20 € statt 26 €. Nicht jede Kommune bietet einen reduzierten Online-Tarif – prüfen Sie das auf der Website Ihres Gewerbeamts.

Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?

Je nach Tätigkeit ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (je ca. 13 €), bei Handwerk die Handwerksrolle, der IHK-/HWK-Beitrag sowie bei GmbH/UG Notar- und Handelsregisterkosten. Diese sind nicht in der reinen Anmeldegebühr enthalten.

Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Designer melden kein Gewerbe an und zahlen die Gewerbeanmeldegebühr nicht. Sie erfassen ihre selbstständige Tätigkeit direkt beim Finanzamt und zahlen auch keine Gewerbesteuer.