GmbH-Gründungskosten-Rechner 2026
Notar, Handelsregister & Gesamtkosten der GmbH-Gründung
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 5 GmbHG (Stammkapital 25.000 €), § 7 GmbHG (Mindesteinzahlung 12.500 €), § 2 GmbHG (Musterprotokoll), GNotKG Anlage 2 / Tabelle B und § 107 GNotKG (Notargebühren), HRegGebV Nr. 2100/2101 (Handelsregister 225 € / 360 €) – Stand 2026
Berücksichtigt: Notarkosten netto und brutto (Beurkundung, Vollzug/Betreuung, HR-Anmeldung, XML-Strukturdaten, Auslagen, 19 % USt), Handelsregistergebühr, Unterscheidung Musterprotokoll / individueller Vertrag und Bar- / Sachgründung
Nicht berücksichtigt: Gewerbeanmeldung, IHK-Beiträge, Geschäftskonto, laufende Steuerberatung sowie Sonderfälle wie zusätzliche Vollmachten oder eine gesonderte Geschäftsführerbestellung – der Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung
🏢 Gründungskosten Ihrer GmbH
Musterprotokoll · Bargründung · Stammkapital 25.000 €
Mindesteinzahlung bei der Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bleibt Vermögen der GmbH.
📊 Berechnungsdetails
📍 Gründungskosten je Stammkapital (Musterprotokoll)
Notar (brutto) + Handelsregister (225 €) bei Bargründung. Mit steigendem Stammkapital wächst der Geschäftswert und damit die Notargebühr.
ℹ️ Das Wichtigste zur GmbH-Gründung
- ✓Mindeststammkapital 25.000 €: Die GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 € haben (§ 5 GmbHG). Das Kapital bleibt Vermögen der Gesellschaft – es ist kein „verbrauchter“ Kostenposten.
- ✓Mindesteinzahlung 12.500 €: Bei der Bargründung muss vor der Anmeldung je Anteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 €) eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- ✓Musterprotokoll spart Notarkosten: Statt einer 2,0-Gebühr fällt nur eine 1,0-Gebühr an, zulässig bis 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer ohne individuelle Regelungen (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
- ✓Sachgründung teurer: Bei Sacheinlagen ist ein Sachgründungsbericht nötig, das Musterprotokoll ist ausgeschlossen und die Handelsregistergebühr steigt von 225 € auf 360 € (HRegGebV Nr. 2101).
- ✓Alternative UG: Wer mit weniger Kapital starten will, kann eine UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € gründen (§ 5a GmbHG) und sie später in eine GmbH umwandeln.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr der gesetzlichen Notar- und Handelsregistergebühren (GNotKG, HRegGebV; Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Notarkosten können je nach Aufwand, Anzahl der Beteiligten, zusätzlichen Vollmachten, gesonderter Geschäftsführerbestellung oder Auslagen abweichen. Auslagen und XML-Strukturdaten sind hier pauschal angesetzt. Für eine verbindliche Kostennote wenden Sie sich an Ihren Notar.
Quellen
Stand: 2026 (HRegGebV i. d. F. vom 30.04.2025) · Alle Angaben ohne Gewähr
GmbH-Gründungskosten berechnen: Notar, Handelsregister & Stammkapital
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform für haftungsbeschränkte Unternehmen in Deutschland. Wer eine GmbH gründen möchte, fragt sich zuerst: Was kostet die Gründung einer GmbH überhaupt? Mit unserem GmbH-Gründungskosten-Rechner ermitteln Sie in Sekunden die einmaligen Gründungskosten – getrennt nach Notarkosten und Handelsregistergebühr und je nachdem, ob Sie das günstige Musterprotokoll oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag wählen.
Stammkapital ist kein Kostenposten
Der wichtigste Punkt zuerst: Das Stammkapital von mindestens 25.000 € (§ 5 GmbHG) ist kein Kostenposten. Es ist kein Geld, das „weg“ ist, sondern bleibt Vermögen der GmbH und steht der Gesellschaft für ihr operatives Geschäft weiterhin zur Verfügung. Bei der Bargründung müssen Sie vor der Anmeldung zum Handelsregister nicht einmal das volle Kapital einzahlen: Es genügen je Geschäftsanteil ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die eigentlichen Gründungskosten – die Gebühren, die tatsächlich „weg“ sind – bestehen aus Notarkosten und der Handelsregistergebühr.
Die zwei großen Kostenblöcke
Die einmaligen Gründungskosten einer GmbH bestehen im Kern aus zwei Blöcken:
- Notarkosten – Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung, XML-Strukturdaten und Auslagen, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (GNotKG)
- Handelsregistergebühr – Gerichtsgebühr für die Ersteintragung: 225 € bei Bargründung, 360 € bei Sachgründung (HRegGebV)
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und dem Gebührensatz. Der Geschäftswert ist bei der GmbH-Gründung das Stammkapital, bei einem individuellen Vertrag jedoch mindestens 30.000 € (§ 107 GNotKG). Aus diesem Geschäftswert ergibt sich nach der Gebührentabelle B des GNotKG die sogenannte einfache Gebühr (1,0-Gebühr), die dann mit dem jeweiligen Satz multipliziert wird.
Musterprotokoll vs. individueller Vertrag
Hier liegt der größte Hebel für die Höhe der Notarkosten. Beim Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG fällt für die Beurkundung nur eine 1,0-Gebühr an, und es gilt kein 30.000-€-Mindestgeschäftswert – das echte Stammkapital zählt. Das Musterprotokoll ist allerdings nur zulässig für Standardgründungen mit maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, ohne individuelle Regelungen zu Gewinnverteilung, Vinkulierung, Stimmrechten oder Nachfolge.
Beim individuellen Gesellschaftsvertrag fällt für die Beurkundung eine 2,0-Gebühr an, der Geschäftswert beträgt mindestens 30.000 €, und es kommen zusätzliche Positionen für Vollzug und Betreuung hinzu. Dafür sind beliebige individuelle Regelungen möglich. Bei einer Standardgründung mit 25.000 € Stammkapital liegen die Notarkosten beim Musterprotokoll bei rund 388 € brutto, beim individuellen Vertrag bei rund 476 € brutto – jeweils zuzüglich der 225 € Handelsregister.
Bargründung oder Sachgründung?
Bei der Bargründung wird das Stammkapital in Geld erbracht – das ist der Normalfall und mit 225 € Handelsregistergebühr (HRegGebV Nr. 2100) günstiger. Bei der Sachgründung bringen die Gesellschafter Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Warenbestände als Stammkapital ein. Das setzt einen Sachgründungsbericht und eine Werthaltigkeitsprüfung voraus, schließt das Musterprotokoll aus und erhöht die Handelsregistergebühr auf 360 € (HRegGebV Nr. 2101). Eine Sachgründung lohnt sich daher meist nur, wenn die Sacheinlage einen klaren betrieblichen Zweck erfüllt.
Weitere Kosten rund um die Gründung
Über Notar und Handelsregister hinaus fallen meist weitere kleinere Posten an: die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (rund 20–60 €), je nach Branche erforderliche Genehmigungen, ein Geschäftskonto sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung. Diese Posten variieren stark und sind im Rechner bewusst nicht enthalten, um die Notar- und Gerichtsgebühren sauber abzubilden.
GmbH oder UG?
Wer mit weniger Kapital starten möchte, kann statt der GmbH eine UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € Stammkapital gründen (§ 5a GmbHG) und sie später in eine reguläre GmbH umwandeln. Wer die laufende Steuerlast der Gesellschaft kennen will, nutzt den Körperschaftsteuer-Rechner, und wer GmbH und Einzelunternehmen vergleicht, rechnet mit dem Gewerbesteuer-Rechner gegen.
📊 Beispielrechnungen
So setzen sich die Gründungskosten bei den häufigsten Konstellationen zusammen (Stammkapital 25.000 €, Bargründung):
Beispiel 1: GmbH 25.000 €, Musterprotokoll, Bargründung
Beispiel 2: GmbH 25.000 €, individueller Vertrag, Bargründung
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Stammkapital als Kostenposten rechnen
Das Stammkapital von 25.000 € ist kein verlorenes Geld. Es bleibt Vermögen der GmbH und kann für laufende Ausgaben verwendet werden. Nur Notar- und Gerichtsgebühren sind die eigentlichen Gründungskosten.
Fehler 2: Glauben, man müsse 25.000 € einzahlen
Bei der Bargründung reicht zur Anmeldung die Mindesteinzahlung von 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Rest bleibt eine offene Einlageforderung gegen die Gesellschafter und ist erst bei Bedarf einzuzahlen.
Fehler 3: Musterprotokoll trotz Sondervereinbarungen wählen
Das Musterprotokoll ist nur für Standardgründungen mit maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer gedacht. Sobald individuelle Regelungen nötig sind, ist der individuelle Vertrag (2,0-Gebühr) erforderlich.
Sonderfall: Sachgründung
Werden Sacheinlagen statt Geld eingebracht, ist ein Sachgründungsbericht nötig, das Musterprotokoll entfällt und die Handelsregistergebühr steigt von 225 € auf 360 € (HRegGebV Nr. 2101).
Sonderfall: laufende Kosten
Über die Gründung hinaus fallen Gewerbeanmeldung, IHK-Beiträge, Geschäftskonto sowie Buchhaltung und Jahresabschluss an. Diese laufenden Kosten sind nicht Teil der einmaligen Gründungskosten.
❓ Häufig gestellte Fragen zu den GmbH-Gründungskosten
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Bei einer Standardgründung mit 25.000 € Stammkapital und Bargründung liegen die Gründungskosten bei rund 388 € Notarkosten brutto + 225 € Handelsregister (Musterprotokoll) bzw. rund 476 € Notarkosten brutto + 225 € Handelsregister (individueller Vertrag). Das Stammkapital selbst ist kein Kostenposten – es bleibt Vermögen der GmbH.
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 € (§ 5 GmbHG). Bei der Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister jedoch nur die Hälfte, also 12.500 €, eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Das Stammkapital bleibt Vermögen der Gesellschaft und ist kein verlorenes Geld.
Wie hoch sind die Notarkosten bei der GmbH-Gründung?
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und dem Gebührensatz (GNotKG). Beim Musterprotokoll fällt eine 1,0-Gebühr an (Geschäftswert = Stammkapital), beim individuellen Vertrag eine 2,0-Gebühr (Geschäftswert mindestens 30.000 €). Bei 25.000 € Stammkapital sind das rund 388 € brutto (Musterprotokoll) bzw. rund 476 € brutto (individueller Vertrag), jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?
Die Gerichtsgebühr für die Ersteintragung einer GmbH beträgt 225 € bei der Bargründung (HRegGebV Nr. 2100) und 360 € bei einer Gründung mit mindestens einer Sacheinlage (HRegGebV Nr. 2101). Diese Gebühr ist bundeseinheitlich und fällt zusätzlich zu den Notarkosten an; Umsatzsteuer wird darauf nicht erhoben.
Lohnt sich das Musterprotokoll bei der GmbH?
Ja, wenn es sich um eine Standardgründung handelt. Das Musterprotokoll spart Notarkosten, weil nur eine 1,0-Gebühr statt einer 2,0-Gebühr anfällt und der Geschäftswert nicht auf mindestens 30.000 € angehoben wird. Es ist allerdings nur zulässig für höchstens 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer ohne individuelle Regelungen (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
Ist das Stammkapital ein Kostenposten?
Nein. Das Stammkapital von mindestens 25.000 € ist kein Kostenposten. Es bleibt Vermögen der GmbH und steht der Gesellschaft für ihr operatives Geschäft zur Verfügung. Die eigentlichen Gründungskosten bestehen nur aus den Notarkosten und der Handelsregistergebühr.