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UG-Gründungskosten-Rechner 2026

Notar, Handelsregister & Gesamtkosten der UG (haftungsbeschränkt)

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026

Grundlage: § 5a GmbHG (Unternehmergesellschaft), GNotKG Anlage 2 / Tabelle B und § 107 GNotKG (Notargebühren), HRegGebV Nr. 2100 (Handelsregister 225 €) – Stand 2026

Berücksichtigt: Notarkosten netto und brutto (Beurkundung, HR-Anmeldung, XML-Strukturdaten, Auslagen, 19 % USt), Handelsregistergebühr, Unterscheidung Musterprotokoll / individueller Vertrag und Ein-Personen- / Mehrpersonen-UG

Nicht berücksichtigt: Gewerbeanmeldung, IHK-Beiträge, Geschäftskonto, laufende Steuerberatung sowie Sonderfälle wie zusätzliche Vollmachten oder eine gesonderte Geschäftsführerbestellung – der Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung

1 €12.500 €25.000 €

🏢 Gründungskosten Ihrer UG (haftungsbeschränkt)

380 €gesamt

Musterprotokoll · Ein-Personen-UG · Stammkapital 1.000 €

Notarkosten (brutto)
155 €
netto 110 € + 19 % USt
Handelsregister
225 €
HRegGebV Nr. 2100
+ einzuzahlendes Stammkapital (kein „Kostenposten“)1.000 €

Bleibt Vermögen der UG, ist aber vor der Anmeldung vollständig einzuzahlen.

📊 Berechnungsdetails

1. Notar – Geschäftswert & einfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)
Geschäftswert (= Stammkapital)1.000 €
Einfache Gebühr (1,0) auf diesen Wert19,00 €
2. Notarpositionen (netto)
Beurkundung Gesellschaftsvertrag (1,0-Gebühr, min. 60 €)60,00 €
Beglaubigung HR-Anmeldung (0,5-Gebühr, 30–70 €)30,00 €
XML-Strukturdaten elektron. Handelsregister20,00 €
= Notarkosten netto110,00 €
3. Auslagen & Umsatzsteuer
+ Auslagen (Post-/Dokumentenpauschale)20,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer24,70 €
= Notarkosten brutto154,70 €
4. Handelsregister (Amtsgericht, ohne USt)
Ersteintragung Bargründung (HRegGebV Nr. 2100)225,00 €
5. Summe der Gründungskosten
Notar brutto + Handelsregister379,70 €
💡 Das Stammkapital ist kein Kostenposten: Es bleibt Vermögen der UG, muss aber vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig in bar auf das Geschäftskonto eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommen oft eine Gewerbeanmeldung (15–60 €) sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung.

📍 Gründungskosten je Stammkapital (Musterprotokoll)

Notar (brutto) + Handelsregister (225 €) bei Ein-Personen-UG. Beim Musterprotokoll ändern sich die Kosten erst spürbar, wenn der Geschäftswert die Mindestgebühr übersteigt.

Stammkapital 1 €380 €
Stammkapital 500 €380 €
Stammkapital 1.000 €380 €
Stammkapital 5.000 €380 €
Stammkapital 10.000 €406 €
Stammkapital 12.500 €421 €
Stammkapital 25.000 €478 €

ℹ️ Das Wichtigste zur UG (haftungsbeschränkt)

  • Volleinzahlung (100 %): Das Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG) – anders als bei der GmbH, wo die Hälfte reicht.
  • Keine Sacheinlagen: Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Das Stammkapital kommt immer als Geld aufs Konto.
  • Rücklagepflicht 25 %: Die UG muss jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
  • Firmenzusatz Pflicht: Die Firma muss „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
  • Umwandlung möglich: Ist die Rücklage auf 25.000 € angewachsen, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden (§ 5a Abs. 5 GmbHG).

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung ohne Gewähr der gesetzlichen Notar- und Handelsregistergebühren (GNotKG, HRegGebV; Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Notarkosten können je nach Aufwand, Anzahl der Beteiligten, zusätzlichen Vollmachten, Geschäftsführerbestellung oder Auslagen abweichen. Auslagen und XML-Strukturdaten sind hier pauschal angesetzt. Für eine verbindliche Kostennote wenden Sie sich an Ihren Notar.

UG-Gründungskosten berechnen: Notar, Handelsregister & Stammkapital

Die UG (haftungsbeschränkt) – umgangssprachlich „Mini-GmbH“ – ist die günstigste Möglichkeit, in Deutschland eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu gründen. Während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 € verlangt, reicht bei der UG nach § 5a GmbHG theoretisch 1 € Stammkapital. Trotzdem entstehen feste Gründungskosten für Notar und Handelsregister. Mit diesem Rechner ermitteln Sie diese Kosten in Sekunden – getrennt nach Musterprotokoll und individuellem Vertrag.

Aus welchen Posten bestehen die Gründungskosten?

Bei einer UG-Gründung fallen im Kern zwei amtliche Kostenblöcke an:

  • Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Beglaubigung der Handelsregister-Anmeldung und die XML-Strukturdaten – zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer (GNotKG)
  • Handelsregistergebühr für die Ersteintragung beim Amtsgericht: bei der UG immer 225 € (HRegGebV Nr. 2100, Bargründung)

Das Stammkapital selbst ist kein Kostenposten: Es bleibt Vermögen Ihrer UG und steht nach der Gründung weiter zur Verfügung. Allerdings muss es bei der UG vollständig in bar eingezahlt werden, bevor die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen darf.

Musterprotokoll oder individueller Vertrag?

Die Wahl der Gründungsart hat den größten Einfluss auf die Notarkosten. Das Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG ist ein vereinfachter Standardvertrag und nur zulässig, wenn die UG höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat und keine individuellen Regelungen nötig sind. Sein Vorteil: Der Notar berechnet die Beurkundung nur mit der 1,0-Gebühr, und die sonst übliche Mindestbewertung von 30.000 € entfällt – es zählt das tatsächliche (oft niedrige) Stammkapital.

Beim individuellen Gesellschaftsvertrag sind beliebige Regelungen möglich (z. B. mehrere Geschäftsführer, Sonderrechte, Wettbewerbsverbote). Dafür rechnet der Notar mit der 2,0-Gebühr, und der Geschäftswert beträgt nach § 107 GNotKG mindestens 30.000 €, unabhängig vom tatsächlichen Stammkapital. Eine individuelle UG-Gründung ist daher spürbar teurer als das Musterprotokoll.

Warum sich kleines Stammkapital kaum auf die Kosten auswirkt

Bei sehr niedrigem Stammkapital greift beim Musterprotokoll die Mindestgebühr: 60 € für die Ein-Personen-UG, sonst 120 €. Ob Sie also mit 1 €, 500 € oder 1.000 € Stammkapital gründen, macht für die Notarkosten kaum einen Unterschied. Erst wenn der Geschäftswert so groß ist, dass die 1,0-Gebühr über der Mindestgebühr liegt, steigen die Kosten mit dem Stammkapital. Wer Gründungskosten sparen will, sollte deshalb nicht beim Stammkapital sparen, sondern das Musterprotokoll wählen.

Volleinzahlung, Sacheinlagen und Rücklagepflicht

Drei Besonderheiten unterscheiden die UG von der GmbH und sind für die Gründung entscheidend: Erstens muss das Stammkapital zu 100 % in bar eingezahlt werden (bei der GmbH genügt die Hälfte des Mindestkapitals). Zweitens sind Sacheinlagen ausgeschlossen – das Kapital kommt immer als Geld aufs Geschäftskonto, weshalb die UG-Eintragung handelsregisterlich stets als Bargründung mit 225 € gilt. Drittens besteht eine Rücklagepflicht von 25 % des Jahresüberschusses, bis das Stammkapital von 25.000 € angespart ist; danach kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Welche Kosten kommen nach der Gründung?

Über die einmaligen Gründungskosten hinaus fallen laufende Posten an: Gewerbeanmeldung (15–60 €), ggf. IHK-Beiträge, ein Geschäftskonto und vor allem die Buchhaltung. Als Kapitalgesellschaft ist die UG bilanzierungspflichtig und zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Wer überlegt, ob sich die UG gegenüber dem Einzelunternehmen lohnt, sollte zusätzlich die Einkommensteuer gegenrechnen.

📊 Beispielrechnungen

So setzen sich die Gründungskosten typischer UGs zusammen (Notar brutto inkl. Auslagen und 19 % USt + Handelsregister 225 €):

Beispiel 1: Ein-Personen-UG mit 1 € Stammkapital, Musterprotokoll

Beurkundung (1,0-Gebühr, min. 60 €):
60,00 €
HR-Anmeldung + XML-Strukturdaten:
50,00 €
Auslagen + 19 % USt:
≈ 45 €
Handelsregister (Nr. 2100):
225,00 €
Gesamte Gründungskosten:
≈ 380 €

Beispiel 2: Ein-Personen-UG mit 25.000 € Stammkapital, Musterprotokoll

Beurkundung (1,0-Gebühr auf 25.000 €):
115,00 €
HR-Anmeldung + XML-Strukturdaten:
77,50 €
Auslagen + 19 % USt:
≈ 60 €
Handelsregister (Nr. 2100):
225,00 €
Gesamte Gründungskosten:
≈ 478 €

Beispiel 3: Ein-Personen-UG mit 1.000 € Stammkapital, individueller Vertrag

Beurkundung (2,0-Gebühr auf 30.000 €):
250,00 €
Vollzug + HR-Anmeldung + XML:
150,00 €
Auslagen + 19 % USt:
≈ 100 €
Handelsregister (Nr. 2100):
225,00 €
Gesamte Gründungskosten:
≈ 725 €
💡 Spar-Tipp: Das Musterprotokoll spart gegenüber dem individuellen Vertrag mehrere hundert Euro – weil nur die 1,0-Gebühr anfällt und der Mindestwert von 30.000 € entfällt. Es lohnt sich für die klassische Ein-Personen-UG fast immer.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Stammkapital als Kostenposten rechnen

Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld. Es bleibt Vermögen der UG und steht nach der Gründung weiter für das Geschäft zur Verfügung. Echte Kosten sind nur Notar und Handelsregister.

Fehler 2: Stammkapital nur zur Hälfte einzahlen

Bei der GmbH genügt die Einzahlung der Hälfte des Mindestkapitals. Bei der UG gilt dagegen die Volleinzahlungspflicht: Das gesamte Stammkapital muss vor der Anmeldung in bar auf dem Konto sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Fehler 3: UG mit Sacheinlagen gründen wollen

Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Wer einen Pkw, Maschinen oder Waren einbringen will, muss eine GmbH gründen. Deshalb gilt für die UG handelsregisterlich immer die günstigere Bargründungsgebühr von 225 €.

Sonderfall: Mehr als 3 Gesellschafter oder 2 Geschäftsführer

Das Musterprotokoll ist auf höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer beschränkt. Wer mehr braucht, muss einen individuellen Vertrag beurkunden lassen – mit höherer 2,0-Gebühr und Mindestwert 30.000 €.

Sonderfall: Rücklagepflicht vergessen

Die UG muss jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind. Diese Beträge dürfen nicht ausgeschüttet werden – erst danach ist die Umwandlung in eine GmbH möglich.

❓ Häufig gestellte Fragen zur UG-Gründung

Was kostet die Gründung einer UG?

Die UG-Gründung kostet im einfachsten Fall – Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll – rund 350 bis 400 €. Davon entfallen etwa 125 bis 160 € auf den Notar (brutto inkl. Auslagen und 19 % USt) und 225 € auf die Handelsregistergebühr. Das Stammkapital kommt hinzu, ist aber kein Kostenposten, sondern bleibt Vermögen der UG.

Wie viel Stammkapital braucht eine UG?

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann nach § 5a GmbHG bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden. In der Praxis ist ein höheres Startkapital sinnvoll, um die ersten Kosten und die Gründungsgebühren decken zu können. Das Stammkapital muss vollständig in bar eingezahlt werden.

Was kostet das Handelsregister bei der UG?

Die Ersteintragung einer UG ins Handelsregister kostet bundeseinheitlich 225 € (HRegGebV Nr. 2100). Da bei der UG keine Sacheinlagen möglich sind, gilt immer der günstigere Satz für die Bargründung – die höhere Gebühr von 360 € für Sachgründungen kommt bei der UG nicht vor.

Musterprotokoll oder individueller Vertrag – was ist günstiger?

Das Musterprotokoll ist deutlich günstiger: Der Notar berechnet nur die 1,0-Gebühr, und der Geschäftswert ist das tatsächliche Stammkapital ohne Mindestbewertung. Beim individuellen Vertrag fällt die 2,0-Gebühr auf einen Mindestwert von 30.000 € an. Das Musterprotokoll ist allerdings auf höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer beschränkt.

Muss das Stammkapital der UG voll eingezahlt werden?

Ja. Bei der UG gilt die Volleinzahlungspflicht: Das gesamte Stammkapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister in bar auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Anders als bei der GmbH, wo die Einzahlung der Hälfte des Mindestkapitals genügt, sind Teilzahlungen bei der UG nicht zulässig.

Was ist die Rücklagepflicht der UG?

Die UG muss jährlich 25 % ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden. Ist die Schwelle erreicht, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.