GRZ/GFZ-Rechner 2026
Zulässige Bebauung & Wohnfläche berechnen
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 19 (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) und § 20 (Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche). Grundfläche = GRZ × Grundstücksfläche; Geschossfläche = GFZ × Grundstücksfläche.
Voreinstellungen: Grundstück 600 m², GRZ 0,4, GFZ 0,8 (typisches allgemeines Wohngebiet); Wohnflächen-Faktor 0,80 (Geschoss- → Wohnfläche, üblich 0,75–0,85). Alle Werte sind frei anpassbar.
Nicht berücksichtigt: abweichende Festsetzungen im konkreten Bebauungsplan, landesrechtliche Vollgeschoss-Definitionen (LBO), Abstandsflächen, Baugrenzen/Baulinien, Dachform und Topografie. Keine Rechts- oder Bauberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Maßgeblich sind immer die Festsetzungen Ihres Bebauungsplans – diese Werte sind nur Startwerte.
So viel dürfen Sie bauen
≈ 384 m² Wohnfläche (Faktor 0,8)
🧮 So wird gerechnet
Grundfläche (GR) = GRZ × Grundstücksfläche
= 0,4 × 600 m² = 240 m²
Geschossfläche (GF) = GFZ × Grundstücksfläche
= 0,8 × 600 m² = 480 m²
Wohnfläche ≈ GF × Faktor = 480 m² × 0,8 = 384 m²
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte auf Basis der BauNVO §§ 19/20 und ersetzen keine rechtsverbindliche Prüfung. Maßgeblich sind die konkreten Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Ihrer Gemeinde (eigene GRZ-Überschreitungsregeln, Höchstgrenzen, Vollgeschoss-Definition nach Landesbauordnung können abweichen) sowie die Auskunft des zuständigen Bauamts oder Ihres Architekten. Die Vollgeschoss-Zahl ist nur eine Näherung, da die Definition Ländersache ist. Keine Gewähr für die Genehmigungsfähigkeit. Angaben ohne Gewähr – keine Rechts- oder Bauberatung.
GRZ und GFZ verständlich erklärt
Mit dem GRZ/GFZ-Rechner ermitteln Sie, wie viel Sie auf einem Grundstück bauen dürfen. Die beiden zentralen Kennzahlen aus dem Bebauungsplan – Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) – legen fest, welcher Teil des Grundstücks überbaut werden darf und wie viel Geschossfläche insgesamt entstehen kann. Daraus leitet der Rechner die mögliche Wohnfläche und die ungefähre Zahl der Vollgeschosse ab.
Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
Die GRZ gibt nach § 19 BauNVO an, welcher Anteil des Grundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: Höchstens 40 % der Grundstücksfläche dürfen mit dem Gebäude überbaut werden. Bei 600 m² Grundstück sind das also 240 m² zulässige Grundfläche (GR). Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen dürfen diese Grundfläche um bis zu 50 % überschreiten – allerdings nur bis zu einer absoluten Obergrenze von 0,8 der Grundstücksfläche.
Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?
Die GFZ beschreibt nach § 20 BauNVO das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 0,8 bei 600 m² Grundstück ergibt 480 m² zulässige Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse gemessen. Teilt man die Geschossfläche durch die überbaubare Grundfläche, erhält man als Richtwert die Zahl der Vollgeschosse: 480 m² ÷ 240 m² = 2 Vollgeschosse, wenn voll gestapelt gebaut wird.
Die Formeln im Überblick
- Grundfläche (GR) = GRZ × Grundstücksfläche
- Geschossfläche (GF) = GFZ × Grundstücksfläche
- Wohnfläche ≈ Geschossfläche × Faktor (≈ 0,80)
- Vollgeschosse ≈ aufgerundet (Geschossfläche ÷ Grundfläche)
- Max. versiegelt = min(GR × 1,5; 0,8 × Grundstück)
Von der Geschossfläche zur Wohnfläche
Die nach Außenmaßen gemessene Geschossfläche ist nicht die nutzbare Wohnfläche. Außen- und Innenwände, Treppenhäuser, Aufzüge und Verkehrsflächen kosten Fläche. Als grober Erfahrungswert lassen sich etwa 75 bis 85 % der Geschossfläche als Wohnfläche realisieren. Der Rechner nutzt standardmäßig 80 %, Sie können den Faktor aber anpassen. Wer die Wohnfläche raumgenau nach Wohnflächenverordnung ermitteln will, nutzt dafür den Wohnflächen-Rechner.
Wo finde ich GRZ und GFZ?
Beide Werte stehen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, den Sie beim Bauamt oder häufig online im Geoportal einsehen können. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB – also danach, wie sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. § 17 BauNVO nennt zusätzlich Orientierungswerte für die zulässigen Obergrenzen je Baugebietstyp; die konkrete Festsetzung im Bebauungsplan kann davon abweichen und ist immer maßgeblich.
🏘️ Typische GRZ- und GFZ-Werte nach Baugebiet
Orientierungswerte nach § 17 BauNVO. Der konkrete Bebauungsplan kann abweichen und ist immer maßgeblich.
| Baugebiet | GRZ | GFZ |
|---|---|---|
| 🏡 Kleinsiedlungsgebiet (WS) | 0,2 | 0,4 |
| 🌳 Reines Wohngebiet (WR) | 0,4 | 1,2 |
| 🏠 Allgemeines Wohngebiet (WA) | 0,4 | 1,2 |
| 🏘️ Besonderes Wohngebiet (WB) | 0,6 | 1,6 |
| 🏘️ Dorf-/Mischgebiet (MD/MI) | 0,6 | 1,2 |
| 🏙️ Urbanes Gebiet (MU) | 0,8 | 3,0 |
| 🏢 Kerngebiet (MK) | 1,0 | 3,0 |
| 🏭 Gewerbe-/Industriegebiet (GE/GI) | 0,8 | 2,4 |
Quelle: Anlage zu § 17 BauNVO (Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung).
📊 Beispielrechnungen
So wirken sich GRZ, GFZ und Grundstücksgröße auf die Bebaubarkeit aus (Wohnflächen-Faktor 0,80):
Beispiel 1: Einfamilienhaus, allgemeines Wohngebiet
Beispiel 2: Großes Grundstück mit Garage
Beispiel 3: Kleines Grundstück, 0,8-Kappung greift
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Geschossfläche mit Wohnfläche gleichsetzen
Die Geschossfläche wird nach Außenmaßen gemessen und schließt Wände, Treppenhäuser und Verkehrsflächen ein. Die nutzbare Wohnfläche liegt deutlich darunter – realistisch sind nur etwa 75 bis 85 % der Geschossfläche.
Fehler 2: GRZ-Obergrenze von 0,8 übersehen
Die Überschreitung der Grundfläche für Garagen und Stellplätze um 50 % gilt nicht unbegrenzt. Zusammen mit der zulässigen Grundfläche darf die GRZ-Summe 0,8 nicht überschreiten. Gerade auf kleinen, dicht bebaubaren Grundstücken bremst diese Kappung.
Fehler 3: Vollgeschoss-Definition unterschätzen
Ob ein Dach- oder Kellergeschoss als Vollgeschoss zählt, regelt die jeweilige Landesbauordnung – die Definitionen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die vom Rechner ausgegebene Geschosszahl ist deshalb nur ein Richtwert.
Sonderfall: Kein Bebauungsplan vorhanden
Liegt kein Bebauungsplan vor, gibt es auch keine festgesetzte GRZ/GFZ. Dann gilt § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hier hilft eine Bauvoranfrage beim Bauamt.
Sonderfall: Baugrenzen und Abstandsflächen
GRZ und GFZ sagen nur, wie viel gebaut werden darf – nicht, wo. Baugrenzen, Baulinien, Abstandsflächen zum Nachbarn und Festsetzungen zur Dachform können die tatsächlich realisierbare Fläche zusätzlich einschränken.
❓ Häufig gestellte Fragen zu GRZ und GFZ
Was bedeuten GRZ und GFZ?
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt nach § 19 BauNVO an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf (z. B. 0,4 = 40 %). Die Geschossflächenzahl (GFZ) beschreibt nach § 20 BauNVO das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche (z. B. 0,8). Beide Werte stehen im Bebauungsplan.
Wie berechne ich, wie viel ich bauen darf?
Die zulässige Grundfläche ergibt sich aus GRZ × Grundstücksfläche, die zulässige Geschossfläche aus GFZ × Grundstücksfläche. Bei 600 m² Grundstück, GRZ 0,4 und GFZ 0,8 sind das 240 m² Grundfläche und 480 m² Geschossfläche – also rund 384 m² mögliche Wohnfläche bei einem Faktor von 0,80.
Wie viel Wohnfläche ergibt sich aus der Geschossfläche?
Die Geschossfläche wird nach Außenmaßen gemessen und ist größer als die nutzbare Wohnfläche. Wände, Treppenhäuser und Verkehrsflächen kosten Platz, sodass realistisch nur etwa 75 bis 85 % der Geschossfläche als Wohnfläche bleiben. Der Rechner setzt standardmäßig 80 % an.
Darf ich die Grundflächenzahl für Garagen überschreiten?
Ja. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Allerdings gilt eine absolute Obergrenze: Die GRZ-Summe darf höchstens 0,8 der Grundstücksfläche betragen. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte.
Wo finde ich GRZ und GFZ für mein Grundstück?
Beide Werte stehen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Diesen können Sie beim Bauamt einsehen oder häufig online im Geoportal der Stadt abrufen. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB, also nach der Umgebung.
Wie viele Vollgeschosse darf ich bauen?
Als Richtwert teilt man die zulässige Geschossfläche durch die überbaubare Grundfläche: 480 m² ÷ 240 m² = 2 Vollgeschosse. Wie viele Geschosse tatsächlich erlaubt sind, kann der Bebauungsplan zusätzlich direkt festsetzen. Ob ein Dach- oder Kellergeschoss als Vollgeschoss zählt, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands.
