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GmbH vs. Einzelunternehmen Rechner 2026

Welche Rechtsform zahlt bei gleichem Gewinn weniger Steuern?

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026

Grundlage: § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), § 35 EStG (Gewerbesteuer-Anrechnung), § 11 GewStG (Steuermesszahl & Freibetrag), § 23 KStG (15 % Körperschaftsteuer), § 32d EStG (25 % Abgeltungsteuer) und § 4 SolZG (5,5 % Soli) – Stand 2026

Berücksichtigt: Einkommensteuer mit § 35-Anrechnung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (mit und ohne Freibetrag), Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, Thesaurierung, effektiver Steuersatz und Differenz beider Rechtsformen

Nicht berücksichtigt: Geschäftsführergehalt, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen und Sozialversicherung, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen, Splittingtarif sowie Gründungs- und laufende Verwaltungskosten – der Rechner liefert eine steuerliche Standardberechnung als Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung

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100 %

⚖️ Vergleich der Steuerbelastung

Einzelunternehmen zahlt weniger

Differenz der Steuerlast: 17.464 € / Jahr zugunsten des Einzelunternehmens – bei 100.000 € Gewinn, 409 % Hebesatz und 100 % Ausschüttung.

👤 Einzelunternehmen
31.102 €
31,10 % effektiv
Netto: 68.898 €
🏢 GmbH
48.566 €
48,57 % effektiv
Verfügbar: 51.434 €

🧭 Einordnung & Empfehlung

Bei voller Ausschüttung (100 %) trägt die GmbH die klassische Doppelbelastung: erst Körperschaft- und Gewerbesteuer auf der Gesellschaftsebene, dann Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Das ergibt eine nahezu konstante Belastung von rund 48–49 %. Das Einzelunternehmen profitiert dagegen vom progressiven Einkommensteuertarif und der § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer – und ist bei Vollausschüttung fast immer günstiger.

Faustregel: Wer den Gewinn privat zum Leben braucht (hohe Ausschüttung), fährt mit dem Einzelunternehmen meist günstiger. Wer Gewinne im Unternehmen reinvestiert oder anspart (niedrige Ausschüttung), profitiert vom Thesaurierungs-Vorteil der GmbH. Haftungsbeschränkung, Geschäftsführergehalt und Sozialversicherung sind dabei weitere – hier nicht abgebildete – Argumente.

👤 Einzelunternehmen im Detail

1. Gewerbesteuer (mit Freibetrag 24.500 €)
Gewinn − 24.500 € Freibetrag → Messbetrag (× 3,5 %)2.642,50 €
Messbetrag × 409 % Hebesatz10.807,83 €
2. Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026, zvE = Gewinn)
Einkommensteuer vor Anrechnung30.864,00 €
− § 35-Anrechnung der Gewerbesteuer (4,0 × Messbetrag, gedeckelt)10.570,00 €
= Einkommensteuer nach Anrechnung20.294,00 €
SolidaritätszuschlagFreigrenze 20.350 € ESt nicht überschritten0,00 €
= Gesamte Steuerlast Einzelunternehmen31.101,83 €
Netto (Gewinn − Steuern), effektiver Steuersatz68.898 € · 31,10 %

🏢 GmbH im Detail

Stufe 1 – Besteuerung auf GmbH-Ebene
− Gewerbesteuer (3,5 % × 409 %, ohne Freibetrag)14.315,00 €
− Körperschaftsteuer (15 %)15.000,00 €
− Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)825,00 €
= Gewinn nach Steuern69.860 €
Ausschüttung (100 %)
Ausschüttung brutto69.860,00 €
Stufe 2 – Abgeltungsteuer beim Gesellschafter
− Kapitalertragsteuer (25 %) + Soli (5,5 %)18.425,58 €
= Ausschüttung netto beim Gesellschafter51.434,43 €
= Gesamte Steuerlast GmbH48.565,58 €
Verfügbar (Netto-Ausschüttung + thesauriert), effektiv51.434 € · 48,57 %
💡 Die GmbH hat keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und kann die Gewerbesteuer nicht nach § 35 EStG anrechnen. Dafür bleibt der thesaurierte Gewinn allein mit der Stufe-1-Belastung (rund 30 %) – die Abgeltungsteuer entsteht erst bei Ausschüttung.

⚠️ Wichtiger Hinweis & Vereinfachungen

Diese Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerberatung. Der Vergleich bildet die steuerliche Grundsystematik 2026 ab, lässt aber bewusst mehrere Faktoren weg:

  • kein Geschäftsführergehalt: Ein GF-Gehalt mindert als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn und wird separat als Arbeitslohn versteuert – das kann die GmbH deutlich günstiger machen und ist hier nicht abgebildet.
  • keine Kirchensteuer und kein individueller Sparer-Pauschbetrag.
  • keine Vorsorgeaufwendungen / Sozialversicherung – beim Einzelunternehmen ist das zvE vereinfacht gleich dem Gewinn gesetzt (keine Sonderausgaben).
  • keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG) und keine Verlustvorträge.
  • Beim Einzelunternehmen wird der Splittingtarif nicht berücksichtigt (Grundtarif, Einzelveranlagung).

Für eine verbindliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Entscheidung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

GmbH oder Einzelunternehmen: Der Steuervergleich erklärt

Die Frage „GmbH oder Einzelunternehmen?“ ist eine der wichtigsten Weichenstellungen für Gründer und wachsende Unternehmen. Steuerlich gibt es keine pauschale Antwort – es kommt auf Gewinnhöhe, Hebesatz und vor allem darauf an, ob der Gewinn ausgeschüttet oder im Unternehmen thesauriert (einbehalten) wird. Unser Rechner stellt beide Rechtsformen bei gleichem Vorsteuer-Gewinn gegenüber und zeigt sofort, welche Variante weniger Steuern kostet.

So wird ein Einzelunternehmen besteuert

Ein Einzelunternehmer (und ebenso eine Personengesellschaft) versteuert den Gewinn als natürliche Person:

  • Gewerbesteuer = (Gewinn − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz (§ 11 GewStG)
  • Einkommensteuer = progressiver Tarif nach § 32a EStG (14 % bis 45 %)
  • § 35-Anrechnung = bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags wird auf die ESt angerechnet
  • Solidaritätszuschlag = 5,5 % auf die ESt (nur über der Freigrenze)

Durch die § 35-Anrechnung wird die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von rund 400 % faktisch vollständig „neutralisiert“. Vorteil des Einzelunternehmens: Bei niedrigen Gewinnen greift der Grundfreibetrag und der niedrige Eingangssteuersatz – die effektive Belastung startet weit unter der einer GmbH.

So wird eine GmbH besteuert

Bei der GmbH (wie bei UG und AG) entsteht eine zweistufige Besteuerung:

  • Stufe 1 – Gesellschaft: Gewerbesteuer (ohne Freibetrag) + 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli ≈ 30 %
  • Stufe 2 – Gesellschafter: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 % auf die Ausschüttung

Wird der Gewinn voll ausgeschüttet, summieren sich beide Stufen auf eine Gesamtbelastung von rund 48–49 % – nahezu unabhängig von der Gewinnhöhe. Wird der Gewinn dagegen thesauriert, bleibt es bei der Stufe-1-Belastung von rund 30 %, weil die Abgeltungsteuer erst bei späterer Ausschüttung anfällt.

Der Thesaurierungs-Vorteil der GmbH

Genau hier liegt die Stärke der GmbH: Wer Gewinne im Unternehmen belässt, um zu reinvestieren, Rücklagen zu bilden oder zu wachsen, zahlt zunächst nur die rund 30 % der ersten Stufe. Beim Einzelunternehmen wird dagegen der gesamte Gewinn sofort mit dem progressiven Einkommensteuersatz belegt – bei hohen Gewinnen bis zu 45 %. Der Thesaurierungs-Vorteil ist damit vor allem ein Steuerstundungs- und Liquiditätsvorteil für kapitalbindende Geschäftsmodelle.

Ab wann lohnt sich die GmbH steuerlich?

Eine grobe Orientierung: Solange der Gewinn überwiegend privat entnommen wird, ist das Einzelunternehmen wegen des progressiven Tarifs und der § 35-Anrechnung in den meisten Fällen günstiger. Je höher der einbehaltene Gewinnanteil und je höher das Gewinnniveau, desto stärker dreht sich der Vorteil zugunsten der GmbH. Hinzu kommen nicht-steuerliche Argumente wie die Haftungsbeschränkung, ein sozialversicherungsoptimiertes Geschäftsführergehalt und die bessere Außenwirkung. Rechnen Sie mit dem Körperschaftsteuer-Rechner, dem Gewerbesteuer-Rechner und dem Einkommensteuer-Rechner die Einzelbausteine nach.

📊 Beispielrechnungen

Vergleich bei einem Hebesatz von 409 % (bundesweiter Durchschnitt):

Beispiel 1: 100.000 € Gewinn, GmbH voll ausgeschüttet

Vorsteuer-Gewinn:
100.000,00 €
Einzelunternehmen – Steuerlast:
31.102,00 €
Einzelunternehmen – effektiv:
31,10 %
GmbH (100 % Ausschüttung) – Steuerlast:
48.566,00 €
GmbH – effektiv:
48,57 %
Vorteil:
Einzelunternehmen, rund 17.500 € günstiger

Beispiel 2: 100.000 € Gewinn, GmbH voll thesauriert (0 % Ausschüttung)

Vorsteuer-Gewinn:
100.000,00 €
Einzelunternehmen – Steuerlast:
31.102,00 €
GmbH (0 % Ausschüttung) – Steuerlast:
30.140,00 €
GmbH – effektiv (nur Stufe 1):
30,14 %
Vorteil:
GmbH durch Thesaurierung leicht günstiger
💡 Kernaussage: Bei voller Ausschüttung gewinnt fast immer das Einzelunternehmen. Sobald Gewinne im Unternehmen bleiben, kippt der Vorteil zur GmbH – das ist der Thesaurierungs-Effekt.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Nur die GmbH-Stufe 1 mit dem Einzelunternehmen vergleichen

Die rund 30 % der GmbH gelten nur für thesaurierte Gewinne. Wer den Gewinn privat braucht, muss ausschütten – dann kommt die Abgeltungsteuer dazu und die Gesamtbelastung steigt auf rund 48 %.

Fehler 2: Das Geschäftsführergehalt vergessen

In der Praxis senkt ein angemessenes GF-Gehalt den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und verschiebt Einkommen in den persönlichen Tarif. Das kann die GmbH deutlich günstiger machen, ist in diesem Rechner aber bewusst nicht abgebildet.

Fehler 3: Die § 35-Anrechnung beim Einzelunternehmen übersehen

Einzelunternehmer rechnen das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf ihre Einkommensteuer an. Bis etwa 400 % Hebesatz wird die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig ausgeglichen – ein Vorteil, den die GmbH nicht hat.

Sonderfall: Haftung & nicht-steuerliche Gründe

Steuern sind nur ein Kriterium. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung und eine professionellere Außenwirkung, verursacht aber Gründungs-, Notar- und Buchführungskosten. Die Gründungskosten einer haftungsbeschränkten Gesellschaft rechnen Sie separat mit dem UG-Gründungskosten-Rechner.

Sonderfall: Teileinkünfteverfahren statt Abgeltungsteuer

Bei Beteiligung ab 25 % (oder ab 1 % plus Tätigkeit) kann die Ausschüttung auf Antrag im Teileinkünfteverfahren versteuert werden – 60 % steuerpflichtig zum persönlichen Satz. Das kann bei niedrigem Einkommen günstiger sein als die pauschale Abgeltungsteuer.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Rechtsformvergleich

Ist eine GmbH oder ein Einzelunternehmen steuerlich günstiger?

Das hängt davon ab, ob der Gewinn ausgeschüttet oder thesauriert wird. Bei voller Ausschüttung ist das Einzelunternehmen meist günstiger, weil es vom progressiven Einkommensteuertarif und der § 35-Anrechnung profitiert. Wird der Gewinn in der GmbH einbehalten (thesauriert), ist die GmbH mit rund 30 % Belastung oft günstiger, weil die Abgeltungsteuer erst bei späterer Ausschüttung anfällt.

Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH bei voller Ausschüttung?

Bei voller Ausschüttung summieren sich die Belastung der Gesellschaft (Gewerbesteuer, 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli, zusammen rund 30 %) und die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Soli auf die Ausschüttung. Insgesamt ergibt das eine Gesamtbelastung von rund 48 bis 49 % – bei 100.000 € Gewinn und 409 % Hebesatz etwa 48.566 € oder 48,57 %.

Was ist der Thesaurierungs-Vorteil der GmbH?

Thesaurierung bedeutet, dass die GmbH ihren Gewinn nicht ausschüttet, sondern einbehält. Auf den einbehaltenen Teil fällt nur die Belastung der ersten Stufe an (Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer, rund 30 %). Die Abgeltungsteuer entsteht erst bei späterer Ausschüttung. Dieser Steuerstundungseffekt verschafft der GmbH einen Liquiditäts- und Reinvestitionsvorteil, den ein Einzelunternehmen mit voll progressiver Einkommensteuer nicht hat.

Hat ein Einzelunternehmen einen Gewerbesteuer-Freibetrag?

Ja. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Zusätzlich können sie das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags nach § 35 EStG auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Eine GmbH hat dagegen weder den Freibetrag noch die Anrechnung – die Gewerbesteuer bleibt dort voll als Belastung bestehen.

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?

Es gibt keine feste Gewinngrenze. Ausschlaggebend ist, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt: Wird viel thesauriert und reinvestiert, lohnt sich die GmbH steuerlich schon bei mittleren Gewinnen. Wird der Gewinn überwiegend privat entnommen, bleibt das Einzelunternehmen wegen des progressiven Tarifs lange günstiger. Hinzu kommen nicht-steuerliche Gründe wie Haftungsbeschränkung und Geschäftsführergehalt.

Berücksichtigt der Rechner ein Geschäftsführergehalt?

Nein. Dieser Rechner vergleicht beide Rechtsformen bewusst ohne Geschäftsführergehalt, ohne Kirchensteuer und ohne Vorsorgeaufwendungen, um die reine steuerliche Grundsystematik zu zeigen. In der Praxis senkt ein angemessenes GF-Gehalt den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und kann die GmbH günstiger machen. Für eine verbindliche Entscheidung ist eine individuelle Steuerberatung notwendig.