🇩🇪 DR
Alle Rechner
📈

Rentenerhöhung 2027 Rechner

Prognose +4,4 % zum 1. Juli 2027 – brutto, netto nach KV/PV und als Tabelle

Ihre Rente heute

Monatliche Bruttorente laut Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung (Stand seit 1. Juli 2026)

€
%

Abzüge auf die Erhöhung

Von jeder Rentenerhöhung gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab – und sie ist zu 100 % steuerpflichtig.

%
%

0 % = Rente bleibt unter dem Grundfreibetrag (2027 lt. Entwurf 12.564 €). Sonst z. B. 15–25 %.

📈 Rentenerhöhung 2027 (Prognose)

+66,00 €

brutto mehr pro Monat ab 1. Juli 2027 bei 4,4 % Anpassung – Ihre Bruttorente steigt von 1.500,00 € auf 1.566,00 €.

Netto nach KV/PV
+57,85 €
Abzug 12,35 %
nach Steuer (0 %)
+57,85 €
pro Monat
Plus im Jahr 2027
+396 €
brutto, Juli–Dezember
Rentenwert neu
44,39 €
statt 42,52 € · 35,28 Entgeltpunkte

🧮 Rechenweg

Erhöhung brutto = 1.500,00 € × 4,4 % = 66,00 €
− KV 8,75 % (7,3 % + 1,45 % halber Zusatzbeitrag) − PV 3,6 % = − 8,15 €
= netto vor Steuer 57,85 €
Entgeltpunkte = 1.500,00 € ÷ 42,52 € = 35,2775 · × 44,39 € = 1.566,00 €

📊 Tabelle: Rentenerhöhung 2027 bei 4,4 %

Brutto-Erhöhung und Netto nach KV/PV (12,35 % Abzug, ohne Steuer)

Rente heuteab 1.7.2027+ brutto+ netto
800 €835,20 €+35,20 €+30,85 €
1.000 €1.044,00 €+44,00 €+38,57 €
1.200 €1.252,80 €+52,80 €+46,28 €
1.500 €1.566,00 €+66,00 €+57,85 €
1.800 €1.879,20 €+79,20 €+69,42 €
2.000 €2.088,00 €+88,00 €+77,13 €
2.500 €2.610,00 €+110,00 €+96,42 €
Prognose, kein Bescheid: Die 4,4 % stammen aus dem Rentenversicherungsbericht 2025 und der DRV-Finanzschätzung. Die tatsächliche Anpassung beschließt die Bundesregierung im Frühjahr 2027 anhand der Lohnentwicklung 2026 (§ 68 SGB VI) – sie kann höher oder niedriger ausfallen. 2026 waren es 4,24 %, 2025 3,74 %, 2024 4,57 %.
Hinweis: Schätzung, keine Rentenberatung. Nicht berücksichtigt: Mütterrente III (ab 2027 bis zu 0,5 Entgeltpunkte je vor 1992 geborenem Kind zusätzlich, Auszahlung ab 2028), Grundrentenzuschlag, Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten, Beitragsermäßigung in der Pflegeversicherung für Eltern mit Kindern unter 25, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab 2027 (wird im Oktober 2026 festgelegt).

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026

Grundlage

Rentenversicherungsbericht 2025 (Bundesregierung, Prognose Rentenwert 1.7.2027: 44,32 €), DRV-Finanzschätzung Frühjahr 2026 (44,39 €), § 68 SGB VI (Anpassungsformel), § 249a SGB V und § 55 SGB XI (Beiträge der Rentner), § 22 EStG.

Berücksichtigt

Frei wählbarer Anpassungssatz (Prognose 4,4 %, Szenarien 3,5–5 %), Kranken- und Pflegeversicherungsabzug mit Zusatzbeitrag und Kinderlosenzuschlag, optionaler Grenzsteuersatz, Entgeltpunkte, Plus für Juli–Dezember 2027.

Nicht berücksichtigt

Mütterrente III (ab 2027, Auszahlung 2028), Grundrentenzuschlag, Einkommensanrechnung bei Witwenrenten, Beitragsabschlag für Eltern mit Kindern unter 25, Zusatzbeitrag 2027 (Festsetzung Oktober 2026).

Rentenerhöhung 2027: Was die Prognose bedeutet

Zum 1. Juli 2027 steht die nächste Rentenanpassung an. Die Bundesregierung rechnet im Rentenversicherungsbericht 2025 mit einem Plus von rund 4,4 Prozent; die Deutsche Rentenversicherung kommt in ihrer Finanzschätzung vom Frühjahr 2026 auf einen ähnlichen Wert. Der aktuelle Rentenwert – der Betrag, den ein Entgeltpunkt monatlich wert ist – stiege damit von heute 42,52 € auf etwa 44,32 €. Bei einer Rente von 1.500 € sind das rund 66 € brutto mehr im Monat, bei 2.000 € rund 88 €. Der Rechner oben zeigt Ihren persönlichen Betrag, brutto und nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Formel

Erhöhung brutto = Rente × Anpassungssatz
Neue Rente = Entgeltpunkte × neuer Rentenwert (42,52 € × 1,044 ≈ 44,39 €)
Netto = Erhöhung × (1 − 7,3 % − ½ Zusatzbeitrag − 3,6 % PV [− 0,6 % kinderlos])

Beispiel: Eine Rentnerin erhält 1.500 € brutto, ist in der Krankenversicherung der Rentner mit 2,9 % Zusatzbeitrag und hat Kinder. Bei 4,4 % Anpassung steigt ihre Rente um 66,00 € auf 1.566,00 €. Abzüge: 7,3 % + 1,45 % Krankenversicherung und 3,6 % Pflegeversicherung = 12,35 %, also 8,15 €. Netto bleiben 57,85 € mehr im Monat, im zweiten Halbjahr 2027 zusammen 396 € brutto. Ihre Rente liegt unter dem Grundfreibetrag – Steuern fallen nicht an.

Warum die Zahl noch nicht feststeht

Die Rentenanpassung folgt nach § 68 SGB VI der Entwicklung der Bruttolöhne des Vorjahres, korrigiert um den Nachhaltigkeitsfaktor und den Beitragssatzfaktor. Erst wenn das Statistische Bundesamt im März 2027 die Lohndaten 2026 vorlegt, berechnet die Rentenversicherung den exakten Wert; die Bundesregierung beschließt die Rentenwertbestimmungsverordnung im April/Mai, der Bundesrat stimmt im Juni zu. Die 4,4 % sind eine Modellrechnung mit Annahmen zur Lohnentwicklung – 2026 lag die tatsächliche Anpassung (4,24 %) leicht über der Prognose des Vorjahres. Mit dem Rentenpaket 2025 ist außerdem das Rentenniveau bis 2031 bei 48 % gesetzlich gesichert; das erhöht die Anpassungen gegenüber der reinen Formel leicht.

Anpassungen der letzten Jahre

Zum 1. JuliAnpassungRentenwert
2023+4,39 % West / +5,86 % Ost37,60 €
2024+4,57 %39,32 €
2025+3,74 %40,79 €
2026+4,24 %42,52 €
2027 (Prognose)+4,4 %ca. 44,32 €

Steuer auf die Erhöhung

Der steuerfreie Teil der Rente wird beim Rentenbeginn einmalig in Euro festgesetzt (§ 22 EStG). Jede spätere Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Wer mit seiner Rente knapp unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €, 2027 lt. Regierungsentwurf 12.564 €), kann durch die Anpassung erstmals steuerpflichtig werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, zeigt der Rentensteuer-Rechner; die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte liefert der Rentenpunkte-Rechner, die Mütterrente III der Mütterrente-Rechner.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Nettorente eingegeben

Die Anpassung wirkt auf die Bruttorente (Zahlbetrag vor Kranken- und Pflegeversicherung). Der Betrag steht in der letzten Rentenanpassungsmitteilung als „monatliche Rente".

Prognose als Zusage verstanden

4,4 % ist der Wert aus der Modellrechnung des Rentenversicherungsberichts. Fällt die Lohnentwicklung 2026 schwächer aus, sinkt die Anpassung – 2025 lag sie mit 3,74 % unter der Vorjahresprognose.

Witwenrente

Hinterbliebenenrenten steigen ebenfalls um den Anpassungssatz, gleichzeitig steigt aber der Freibetrag der Einkommensanrechnung (26,4 Rentenwerte). Eigene Einkünfte werden neu angerechnet – Details im Witwenrente-Rechner.

Privat Krankenversicherte

Wer nicht in der KVdR ist, zahlt keine Beiträge von der Rente ab, erhält aber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (§ 106 SGB VI), der mit der Rente steigt. Wählen Sie „privat / keine Abzüge".

Grundsicherung im Alter

Wer ergänzend Grundsicherung bezieht, hat von der Erhöhung meist nichts – sie wird als Einkommen angerechnet, sofern kein Freibetrag (z. B. für Grundrentenzeiten) greift.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2027?

Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung steigen die Renten zum 1. Juli 2027 voraussichtlich um rund 4,4 Prozent; der aktuelle Rentenwert würde damit von 42,52 € auf etwa 44,32 € steigen (DRV-Finanzschätzung: 44,39 €). Der endgültige Wert wird im Frühjahr 2027 auf Basis der Lohnentwicklung 2026 berechnet und per Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt.

Wann wird die Rentenerhöhung 2027 ausgezahlt?

Die Anpassung gilt ab 1. Juli 2027. Wer seine Rente am Monatsende erhält (Rentenbeginn ab April 2004), bekommt den höheren Betrag erstmals Ende Juli 2027; bei Zahlung im Voraus (ältere Renten) bereits Ende Juni 2027. Die Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung kommt im Juni 2027.

Wie viel bleibt von der Rentenerhöhung netto übrig?

Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner gehen 7,3 % plus der halbe Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt 1,45 %) für die Krankenversicherung und 3,6 % (Kinderlose 4,2 %) für die Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12,35 %. Von 66 € brutto Erhöhung bleiben so etwa 58 €. Zusätzlich ist die Erhöhung zu 100 % steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben ist.

Gibt es 2027 eine Nullrunde oder Rentenkürzung?

Nein. Die Rentengarantie (§ 68a SGB VI) schließt eine Kürzung aus, und die Löhne sind 2026 deutlich gestiegen. Das Rentenniveau ist mit dem Rentenpaket 2025 bis 2031 gesetzlich bei 48 % gesichert; die Anpassung 2027 folgt der Lohnentwicklung.

Was ändert sich 2027 sonst bei der Rente?

Ab 1. Januar 2027 gilt die Mütterrente III: Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es 3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte (rund 21 € mehr im Monat je Kind), ausgezahlt ab 2028 rückwirkend ab Januar 2027. Der Besteuerungsanteil für Neurentner 2027 beträgt 84,5 %, die Regelaltersgrenze für Jahrgang 1961 liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten. Das Altersvorsorgedepot startet als neue geförderte Vorsorge.

Wie wurde die Rente in den Vorjahren erhöht?

2026: +4,24 % (Rentenwert 42,52 €), 2025: +3,74 % (40,79 €), 2024: +4,57 % (39,32 €), 2023: +4,39 % West / +5,86 % Ost (37,60 €, seitdem einheitlicher Rentenwert). Die Prognose 2027 von 4,4 % liegt damit im Bereich der letzten Jahre.

Verwandte Rechner